angemesse Wohnung bei ALG 2

Hallo,

ich hatte letztens eine Diskussion mit einer Bekannten. Sie ist alleinerziehend, lebt von ALG 2 und hat zwei Kinder.

Sie ist der Meinung, dass das Amt ihr auch eine 4-Zimmer Wohnung bezahlen würde, da sie einen Jungen und ein Mädchen hat. Schließlich kann man ja nicht von ihr verlangen, dass Junge und Mädchen sich das Zimmer teilen und auf Schlafzimmer kann sie doch auch nicht verzichten.

Ich bin der Meinung, dass sie entweder auf Schlafzimmer verzichten sollte oder arbeiten und sich die große Wohnung selbst finanzieren sollte....

Ich weiß, dass evtl. die Höhe der Miete ausschlaggebend sein kann. Die örtlichen Mieten liegen bei mind. EUR 5,00 pro m² und lt. dem Internetseite des Jobcenters darf die max. Kaltmiete bei 3 Personen bei 345,00 EUR liegen. Dafür würde sie auf keinen Fall eine 4-Zimmer Wohnung finden.

Weiß jmd. wie hier die Rechtslage ist? Haben Alleinerziehende Anspruch auf mehr Wohnraum?

LG

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Guten Morgen =)

Würde Sie eine 4 Raum Wohnung finden, die in dem Preisrahmen des JC's wäre, könnte Sie diese durchaus mieten.;-)

Wenn es bei euch keien 4 Raumwohnungen zu dem Preis gibt muss SIe sich wohl mit einer 3 Raumwohnung zufrieden geben.

Liebe Grüße

Melanie

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Das gab es früher mal (lange her), da hatten Alleinerziehende einen Anspruch auf 1 Zimmer mehr. Mittlerweile erwartet man, dass Mädchen und Mutter sich ein Zimmer teilen, der Junge kriegt dann halt das halbe Zimmer und ein Wohnzimmer muss auch nicht immer sein, Wohnküche reicht. Bei 3 Personen gibt es maximal 75 qm. Das wären dann 4 sehr kleine Zimmer.

Ich finde auch den Anspruch, den manche Leute haben, echt unglaublich. Meine Nachbarn gehen beide arbeiten, haben 2 Kinder im Kindergarten und auch nur eine 3-Zimmerwohnung mit 80 qm. Mehr können sie nicht bezahlen und die meckern auch nicht. Warum sollen die mit ihren Steuergeldern andere unterstützen, die immer nur Forderungen stellen?

Gruß

Manavgat

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Meines Wissens ist es immer noch so, dass z.B. auf den Wohnberechtigungsscheinen bei allein Erziehenden steht xy m² ODER xy Zimmer. Wenn eine Alleinerziehende mit zwei Kindern immer noch unter der m²- und Mietpreisgrenze bleibt, kann sie auch eine 4-Zimmer-Wohnung beziehen. Ob das JC allerdings einen UMZUG in eine solche Wohnung finanzieren würde, steht auf einem anderen Blatt. Käme auf weitere Umstände an.

Gruß
Ch.

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Hallo,

ja, wie die anderen schon geschrieben haben. Sie hat einen Höchstsatz für 3 Personen. Den darf sie nicht überschreiten. Tut sie es doch - muss sie selbst draufzahlen, bekommt keine Umzugskosten und kein eventuelles Kautionsdarlehen.

Wenn sie eine 4-Zimmer Wohnung in ihrem Rahmen findet dann hat sie Glück. Aber für 75 qm wird das schwer, denn wie klein sind denn dann die Zimmer #kratz .... (?)

Manche Jobcenter drücken ein Auge zu, also hauptsache die Miete stimmt.. Da muss sie sich halt erkundigen.

Aber wenn sie eine angemessene Whg. hat kann sie eh nur ohne Genehmigung umziehen.

Meine pers. Meinung. Sie kann arbeiten gehen, dann kann sie sich auch eine bessere Whg. leisten. Ich finde aber lieber wenig Miete und mehr fürs Leben, als andersherum.

Wir werden bald zu viert sein und ziehen jetzt erst vor der Geburt des zweiten Kindes in eine 3-Raum Whg mit 75 qm.

VLG

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Hallo

Mich nerven diese was steht mir zu Diskussionen.

Warum ist es ein Problem(wie alt sind die Kinder??) eine Weile zusammen in einem Zimmer zu leben oder die mutter geht ins Wohnzimmer.Immer dieses nehmen.Wenn die Kinder schon älter sind könnte ja bestimmt was arbeiten gehen und somit sich die Grössere Wohnung selber leisten.

lg

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Aber zum Fragen ist doch das Forum da;-)
Zumal sie ja auch nur fragte wegen einer Bekannten ;-)
Und wenn dich die Fragen nerven dann klcik dich doch nicht erst in die Diskussion rein#winke

schönen tag noch

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Ich hab auch Junge (16 ) und Mädchen (4) und die teilen sich kein Zimmer.
Warum? Weil ich mir mit der Kleinen noch unser Schlafzimmer teile.
Gespielt wird eh zum größten Teil im Wohnzimmer.
Wenn man solche Ansprüche stellt,sollte man sie auch selbst zahlen können.

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Mal ganz ehrlich, wenn das meine Bekannte wäre, hätte ich gesagt dir steht garnichts zu. Sei froh, dass du in einem Staat lebst, der dir deinen Lebenunterhalt zahlt. Such dir eine Arbeit. Egal so ist das nunmal in Deutschland. Frage: wie alt sind die Kinder? Sind sie so alt, dass es tatsächlich schwieirg wäre, wenn sie sich ein zimmer teilen, ist deine Bekannte ohnehin über die EZ hinaus und müsste sich eine Arbeit suchen. Sind die Kinder kleiner ist es wohl kein Problem, dass sie sich ein zimmer teilen. Meine Kinder sind 4 Jahre und 1 Jahr und werden sich die nächsten Jahre noch ein Zimmer teilen, obwohl wir Platz hätten für ein zweites Kinderzimmer.

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"Haben Alleinerziehende Anspruch auf mehr Wohnraum?"

Ja, haben sie durchaus. Nicht unbedingt von den m² her, aber von den Räumen. Siehe auch die Regelungen zum Wohnberechtigungsschein.

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Ich danke Euch allen für die Antworten.

Die Kinder sind noch klein, sie hat eher für die Zukunft gedacht. Der Junge ist acht Monate und das Mädchen 3,5 Jahre alt. Zur Zeit teilen sie sich das Zimmer.

Das Problem ist auch, dass es recht kleine Zimmer sind, Im KiZi kann mann z.B. nur ein Hochbett reinstellen und nur einen Schreibtisch und schon ist das Zimmer richtig voll. Das Schlafzimmer ist noch kleiner und hat ein Fenster zur überdachten Terasse und deshalb alles andere als hell und freundlich.

Eben sagte sie, dass sie dann halt in dieser Wohnung bleibt, wenn es nicht anders geht, die nächsten drei vier Jahre können sie ja noch problemlos das Zimmer teilen.

LG