Vorfälligkeitsentschädigung???

Hallo ihr lieben!

Mein Schatz und ich stehen gerade etwas auf der leitung!!

Kurz zur Vorgeschichte:
Er besitzt eine Immobilie welche noch einen offenen Restkredit besitzt, Betrag x.
Im Juni hat man uns gesagt, das die Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf der Wohnung bei Betrag y liegt.

So, Wohnung ist verkauft. Jetzt nennt die Bank uns eine Vorfälligkeitsentschädigung, die 4!!! mal so hoch ist, wie vor 4 Monaten. Es geht hier jetzt mittlerweile um ne 5 stellige Summe!

Ich habe im netz sämtliche rechner dazu gefunden, und ich komme jedesmal auf die ähnliche Summe wie die vom Juni.

Wir verstehen hier nur Bahnhof.
Es wird damit begründte, dass es das ausgerechnen gebühr kostet, und der kredit bei der kfw so teuer zur Rückzahlung ist. Ich habe aber im netz gefunden, dass ein Darlehen von der kfw keine Vorfälligkeitsentschädigung kostet, weil man es angeblich immer zurückzahlen kann.

So, die verwirrung ist jetzt groß,
hat einer ähnliche Erfahrungen gemacht, oder kann mir eine Auskunft darüber geben?

lg anja

1

hallo,

habt ihr euch die summe im juni nicht schriftlich bestätigen lassen ???

das wäre das erste gewesen, was ich gemacht hätte und auch schon gemacht habe.

ansonsten, ruft doch mal bei der kfw an und frag nach, ob eine vorfälligkeitsendschädigung anfällt.

lass dir alles genau aufschlüsseln und hinterfrage unklare positionen.

viel weiter kann ich dir auch nict helfen :-(

gruß

2

Doch, wir haben die Summe vom Juni schriftlich. Sie sagen allerdings jetzt, dass ist nicht bindend.

Das wäre die Summe zu dem da herrschenden Zinssatz gewesen.

Mittlerweile wissen wir, dass der Zinssatz jetzt 0,4 % höher is als in Juni, und dass soll so viel ausmachen. Wir sind echt grad voll ratlos.
Wir werden uns Hilfe holen. Erstmal von der Verbraucherzentrale.

Hab die letzte Stunde im Netz ganz schöne Schauergeschichten gelesen. Dass die Banken oft einfach ne Summe wollen, die sehr oft aus der Luft gegriffen ist.

Mal abwarten. Morgen haben wir Termin beim stellvertretenden Geschäftsführer seiner Bankzweigstelle.

Trotzdem danke für deine Antwort,

lg

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wenn du doch den aktuellen zinssatz hast, kannst du dir doch ausrechnen, wie hoch die vorfälligkeitsendschädigung ausfallen wird, plus evtl. gebühren.

das der zinssatz in 4 monaten gestiegen ist, kann ja durchaus sein.

ist das ein beliebiger, von der bank festgelegter zinssatz, oder wird der von "höherer instanz" festgesetzt??

verbraucherzentrale ist denke ich erst mal ein guter weg.

habt ihr noch einen dritten unbeteiligten, den ihr mit zum gespräch bei der bank nehmen könnt??

der könnte ja dann auch ein "protokoll" des gespräches schreiben.

gruß

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Nö, also, ich habe das jetzt mal nachgelesen bei der kfw Bank. Dort steht unter dem Punkt "Rückzahlung", Kredite mit einer Auszahlung von 100 % können nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung zurück geführt werden bei vorzeitiger Rückführung. Lediglich bei Krediten unter 100 % Auszahlungsvolumen steht einem ein Sonderkündigungsrecht zu, ohne Entschädigung.

Das tut mir sehr, sehr leid für Euch, wenn Ihr unter diesen Punkt fallt, müsst Ihr in den sauren Apfel beißen.

Ich würde mich aber trotzdem mit dem Thema mal an die Verbraucherzentrale wenden. Solche "Überraschungen" sind nicht selten und haben schon viele Gerichte beschäftigt. Die Verbraucherzentrale prüft gegen eine Gebühr, ob die Berechnung so korrekt ist.

Denn es ist in der Tat so, dass Banken einen sehr großen Spielraum besitzen, die Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen. Man muss dann auch erstmal zahlen, sonst geht der Verkauf nicht weiter und die Immobilie wird dann nicht von den Lasten freigestellt werden, aber man kann unter Vorbehalt zahlen und dann versuchen, sich auf 2. Wege, zumindest Teile des Geldes, leider per Gericht, wieder zu holen.

Tipp: Was die Bank meines erachtens nach nicht darf ist und da steht auch was zu auf der Seite von der kfw..... Sie darf nicht doppelt diese Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Sprich, sie darf das zwar für die Kfw in Rechnung stellen, aber nicht so tun als ob sie den ganzen Kredit gestellt hätte und für sich nochmal abkassieren. Sie darf nur für den Teil kassieren, den sie auch tatsächlich finanziert hat. Guck mal unter Punkt 4 auf der Seite "Berechnung von Kosten und Auslagen".

Ich hoffe, ich habe das so korrekt verstanden #kratz

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http://webcache.googleusercontent.com/search?hl=de&gs_sm=c&gs_upl=1016l3485l0l10047l14l11l0l7l7l1l438l1344l2-2.0.2l4l0&q=cache:lssqcEoCiDQJ:http://www.kfw.de/kfw/de/I/II/Download_Center/Foerderprogramme/barrierefreie_Dokumente/Allgemeine_Bestimmungen_fuer_Investitionskredite.jsp+vorf%C3%A4lligkeitsentsch%C3%A4digungsrechner+kfw&ct=clnk

Sorry, ich vergaß die Kopie der Adresse, wo ich meine Infos her bezogen hatte.....

6

Das ist die allgemeine Info. Je nach Kredit-Programm gibt es besondere Regelungen. Z.B. im Programm "Energieeffizient bauen" kann jederzeit der komplette Betrag kostenfrei getilgt werden.

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Hallo Anja,

mir fallen bei Deiner Schilderung zwei Sachen ein.

Zum einen gibt es ja i.d.R. zwei Kreditverträge, die zwar beide über die finanzierende Bank laufen, aber doch getrennt sind, den Vertrag über die geförderte Finanzierung mit der kfw und den Rest über die Hausbank. Für jeden dieser Verträge ist die VFE gesondert zu berechnen. Kann es sein, dass die Auskunft im Juni nur für den Kredit Eurer Hausbank war? Die kfw berechnet nämlich, falls sie eine VFE verlangt, diese selber, und die Hausbank reicht diese Forderung der kfw an Euch weiter. Ob die kfw eine VFE verlangt, hängt vom Programm ab, über das gefördert wurde. Soweit mir bekannt, darf die Hausbank auf die Forderung der kfw dann aber keine eigene Bearbeitungsgebühr mehr draufschlagen, da diese bereits durch die Provisionszahlung der kfw gedeckt ist. Die kfw ist auch so erfahren in diesen Dingen, dass ich davon ausgehen würde, dass deren Berechnung keinen groben Fehler enthält. Wenn Ihr die VFE-Forderung der kfw für überhöht haltet, solltet Ihr Euch direkt an sie wenden, da wie gesagt Eure Hausbank die Forderung der kfw nur weitergibt, aber nicht inhaltlich prüft.

Zum anderen zur VFE-Berechnung Eurer Hausbank: Nach der reinen Lehre sollte ein steigender Zins eigentlich zu einer sinkenden VFE führen, da dann die von der Bank für das rückgezahlte Geld erzielbare Rendite steigt. Wenn Die Bank Ihre Rechnung erläutert, würde ich sehr darauf achten, dass Sondertilgungen zum jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt mit maximaler Summe berücksichtigt werden. Die Schmälerung des Bankprofits durch die Sondertilgungen ist nämlich bereits im Kreditzins eingepreist und kann nicht nochmal durch eine höhere VFE Berücksichtigung finden. Ansonsten ist eine Überprüfung durch die Verbraucherzentrale sicher nicht verkehrt.

LG

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Moin,

die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist von mehreren Rechengrößen abhängig (vereinbarter Zinssatz, aktuelles Zinsniveau, Festschreibungsdauer, Termin der Vollauszahlung, Sondertilgungsoptionen, u.s.w.). Welche genau das sind und wie sie genau zu berücksichtigen sind, haben die Gerichte bis hin zum BGH längst festgelegt. Da gibt es kaum noch Spielraum. Es ist also zu prüfen, ob die Berechnung der Bank sich an die richterlichen Vorgaben hält.

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung kann (!) sehr wohl sehr viel höher sein als vor 4 Monaten. In diesem Zeitraum hat sich das Zinsniveau deutlich verringert. Deshalb erhält die Bank bei vorzeitiger Kündigung ebenfalls für die Wiederanlage des Betrages einen geringeren Zinssatz, was den Schaden erhöht. Unabhängig davon, ab es auf dem Kapitalmarkt angelegt wird (Aktiv-Passiv-Methode) oder ob die Bank dieses Geld neu verleiht (Aktiv-Aktiv-Methode).

Für viele KfW-Darlehen ist auch eine Vorfälligkeisentschädigung zu zahlen. Die finanzierende Bank wird die Berechnung der KfW weiterleiten, jedoch nicht selber berechnen.

Die Vorfälligkeitsrechner im Internet kann man vergessen. Ich kenne keinen, der ein korrektes Ergebnis liefert. Das liegt daran, dass nicht alle relevanten Rechengrößen abgefragt werden und zu berücksichtigende Rechengrößen erfasst werden können. Die Online-Rechner können ein grobe Schätzung geben, liegen aber auch schon mal ein paar tausend Euro daneben. Schätzung hat.

Verbraucherzentralen und Sachverständige haben die nötige Fachkenntnis und die erforderliche Spezialsoftware, um solche Berechnungen überprüfen zu können. Nur mit korrekten Berechnungen ist es möglich, einen entsprechenden Druck auf die Bank ausüben zu können.

Das alles wird sich aber vermutlich erst nach dem Verkauf der Immobilie abspielen, damit die Bank auch das Grundbuch freigibt. Sonst hat der neue Besitzer ja ein ziemliches Problem. Und damit Ihr als Verkäufer auch. Eine Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung unter Vorbehalt muss die Bank lt. Gerichtsurteil akzeptieren.

Grüße Georg Pütz