Bab anspruch während BV

Hallo,

Hab da mal ne ganz wichtige Frage.
Bis zum 31.08.2011 war ich in einer BvB maßnahme ( Berufsvorbereitung) die ich am 6.12.2010 begonnen habe und auch Bab beantragt habe bei der arge...
Am 18.07.2011 hat meine FÄ mir ein individueles beschäschtigungsverbot ausgestellt.

Nun ist es so, dass ich vor einiger zeit einen Brief von der arge bekommen habe, ich soll das Bab seit beginn des Bv zurückzahlen...
Ich habe dann bei mir in der schule angerufen gehabt und die "nette frau" meinte zu mir es gäbe keinen unterlagen mehr, das die bvb zu ende ist....

Daraufhin hab ich bei der arge angerufen und die sagte da zu mir, ich soll den zettel zur anhörung ausfüllen, hab ich auch alles gemacht und dies abgegeben.


Aber laut Mutterschutzgesetz ist es doch so, dass das Bab während des Bv weitergezahlt wird.

Und es besteht doch besonderer Schutz am Arbeitsplatz, wie Kündigungsschutz.... auch wenn es sich dabei um eine berufsvorbereintende bildungsmaßnahme handelt...

wenn ich mchule können mich doch auch nicht einfach so von der bvb abmelden?ich nicht irre kann mich die arbeitsvermittlerin von der arge nicht aus der maßnahme nehmen.

Und die vom Betrieb/schule können mich doch nicht einfach so aus der bvb abmelden?




ich hab gelesen das ich während der zeit nur kein anspruch auf die fahrtkosten habe.


Ich fühl mich voll verarscht von der arge -.-* ich sehs auch irgendwo nicht ein.. ich habs geld einfach nicht..
ich muss schon die mietkaution abstotern, raten abbezahlen für ich ich nicht mal verantwortlich bin bla bla, rechnungen etc....


Ich will nicht das man mich falsch versteht, ich will nicht ewig vom alg2 leben. spätestens wenn mein sohn geboren ist und 2 jahre ist, will ich arbeiten gehen/ ausbildung anfangen.



NUn brauch ich etwas Hilfe und hoffe jemand kann mir da helfen.


lg

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Also wie es bei der BvB Maßnahme ist, weiß ich nicht genau. Aber ich hatte auch ein Beschäftigungsverbot und dieses wurde von der KK vergütet. Sprich ich habe noch 5 halbe Tage gearbeitet, dies bezahlte der Arbeitgeber und den Rest hat die KK aufgestockt. Allerdings nicht an mich direkt gezahlt, sonder dem Arbeitgeber! Heisst du bekommst dein Gehalt normal weiter und der Arbeitgeber holt sich das Geld von der KK.
Aberwie gesagt, so war es bei mir...weiß nicht ob es auch so bei einer BVB ist. Müsste aber!

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Am besten ich geh zum Amtsgericht und hol mir einen Beratungsschein und geh damit zum Anwalt...
ich krieg echt ne krise -.-*

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"...Ich fühl mich voll verarscht von der arge -.-* ich sehs auch irgendwo nicht ein.. ich habs geld einfach nicht..
ich muss schon die mietkaution abstotern, raten abbezahlen für ich ich nicht mal verantwortlich bin bla bla, rechnungen etc.... "

Lebensplanung etc. , schon mal was davon gehört?

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Na die Antwort ist ja hilfreich und wenn sie dafür nicht verantwortlich ist, wie hätte sie das planen sollen.

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Wie ? Ach , ist sie nicht dafür verantwortlich, dass sie ohne jegliche Grundlage (beruflich) ein Kind bekommt und somit Unterstützung vom Staat benötigt ?
Und sich dieser nun auch noch erdreistet, ihr das leben schwer zu machen , obwohl sie Rechnungen bezahlen muss, Mietkaution begleichen muss etc. ?
Na, wenn nicht jeder für sein Leben und was man damit anstellt selbst verantwortlich ist, wer dann?

Ach richtig, ich vergass: Der Staat! Das "Amt". Der Steuerzahler.

Aber der Anwalt wird schon helfen. Wird ja auch bezahlt. ;-)

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Wenn du für die Dauer der Maßnahme BaB bezogen hast, dann gilt das auch während des BV. Natürlich nur solange, wie die Maßnahme gedauert hat. Sollte dir irrtümlicherweise BaB über die Dauer der Maßnahme hinaus gezahlt worden sein, dann musst du das natürlich zurück zahlen.
Das BaB während der Maßnahme/und während des BV muss nicht zurück gezahlt werden.

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Ja aber mach das man der arge klar. Die sehen das nöätürlich ganz anderst -.-*
und ich hab es nur bis 31.08.2011 bekommen, weil die bvb an dem tag für mich zuende war. Deshalb versteh ich das nicht...

ich bin sicher ein anwalt wird mir da recht geben