Hilfe!!!! Ich will nicht in meine Firma zurück nach Elternzeit....

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir ja einen Rat geben, wie ich am besten handeln kann.

Also ich bin jetzt seit 2002 im festen Arbeitsverhältnis (Vollzeit) in einer ganz kleinen Firma, mit unter 20 Mitarbeitern. 2005 bin ich dann mit meiner Tochter in Elternzeit gegangen, die wurde nochmals verlängert durch Geburt meines Sohnes 2008.
Jetzt läuft meine Elternzeit am 14. Dezember aus und ich möchte nicht wieder in die Firma zurück. Hatte über den gesamten Zeitraum gar keinen Kontakt zu meinen AG und ich möchte auch keinen.

Jetzt ist meine Frage: Kann ich meinen Chef schriftlich bitten, mich Betriebsbedingt zu kündigen, da ich das Arbeitsverhältnis von meiner Nachfolgerin die ja auch fast schon 6 Jahre meinen Job macht, nicht zu gefährden. Ohne danach bei der Arge Nachteile zu haben, da ich mich ja auch Arbeitssuchend melden möchte und mir natürlich auch Leistung zusteht.

Wie kann ich das am besten Formgerecht schreiben *fragen über fragen* und mein Kopf spielt zur Zeit verrückt und die Zeit rückt immer näher vorran.

Wäre nett wenn ihr mich ein bißchen unterstützen könntet.

Vielen Dank schon mal und lieben Gruß

Tanja

1

oder kann ich auch kündigen ???? oh man ...

2

hi,

wenn Du vor 14.12. gekündigt wirst, dann MUSST Du zum Arbeitsgericht, - sonst verlierst Du Deine Ansprüche auf Arbeitslostengeld und ausserdem wird Dein AG verurteilt...

er könnte dich am 15.12. kündigen, aber du müsstest dann eben die 2Monate dort normal bis zum Ende schaffen oder er stellt dich frei ...

oder du kündigst, - d.h. aber du verlierst den Anspruch auf Arbeitslosengeld für die ersten 2(?) monate ...

am besten du bewirbst dich auf einen anderen Job und kündigst den alten ohne arbeitslosengeld in anspruch zu nehmen, - -dann bist du ab 14.12. beim neuen krankenversichert und alles ist in butter... -- sonst wirds kompliziert (und alle einzelnen Möglichkeiten möchte ich jetzt nicht auf Verdacht runterschreiben müssen, kannst ja fragen, wenn du in eine genauere Richtung was wissen willst) ...

#winke Tanja

8

Sie kann aber zum 14.12. evtl. nciht mehr kündigen, wenn nur früher.

9

vereinbarungsgemäß schon, wenn der AG mitmacht und sie auf die gesetzlichen Ansprüche auf 2 Monate verzichtet...

wenn sich 2 einig sind, dann geht doch ALLES.

weitere Kommentare laden
3

Hallo!

Können kannst Du beides :-)

ABER:
Das kommt doch drauf an, was Du stattdessen nun machen willst - Job suchen oder zu Hause bleiben?

Wenn Du zH bleiben willst, kündige einfach und nach Dir die Sintflut.

Wenn Du aber arbeiten willst, ist es nicht sehr klug, die Brocken hinzuschmeißen und mit nichts dazustehen. Da würde ich lieber den Job antreten und mich parallel bewerben.

ALG1 bekommst Du, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst (also Kinderbetreuung hast). Kündigst Du selbst, gibts eine Sperre in den meisten Fällen. Kündigen lassen ist aber auch nicht sehr klug für die weitere Jobsuche!

LG, Nele

4

Arbeit gehen kann ich aber halt nicht mehr Vollzeit sondern nur noch 20 Stunden die Woche und das kann mir mein Arbeitgeber mir eh nicht geben, da meine Stelle nicht in eine Tz umgewandelt werden kann. Und nächstes Jahr liegt bei mir auch noch ne größere Op an, das wäre für ein neues Arbeitsverhältnis auch nicht gerade ein guter Start. Ich weiß einfach nicht was ich machen soll :-(

5

Jetzt sortiere Dich erstmal :-)

Die OP solltest Du nicht mit bedenken, da wirst Du krank geschrieben und gut ists. Kann jedem passieren. Nur weil Du das weißt, dass die ansteht kannst Du ja schlecht hungern oder ALG2 beantragen.

Du musst halt überlegen, ob Du Deine Stelle lieber Vollzeit antrittst und Dich aus der Stelle heraus in TZ woanders bewirbst oder ob Du das Risiko eingehst zu kündigen und evtl. nichts zu kriegen.

Auch wenn ALG1 verlockend erscheint, stell Dir das nicht als Ausruh-Jahr vor. Du kannst von heute auf morgen in irgendwelche mehr oder weniger sinnvollen Maßnahmen gesteckt werden und hast auch die Pflicht Dich auf jeden Sch*** zu bewerben und wirst dabei kontrolliert.
Da wäre es mir lieber, mich aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis "freiwillig" zu berwerben echt lieber!
Zumal Du, wenn Du Dich z.B. halbtags arbeitslos meldest, auch nur das halbe ALG bekommst!
Außerdem sinkt Deine Chance auf eine gute Stelle als Arbeitslose. Einfacher bewirbt es sich aus der Stelle heraus.

Meine Stelle ab 21.11. gibts auch nicht in TZ, ich habe mich für VZ und dann mal schauen (bewerben) entschieden. Ist sicherer!

LG, Nele

6

Sorry, aber Du hast einen Knall.


Warum soll die Versichertengemeinschaft für Deinen Luxus, einfach nicht mehr zu wollen, aufkommen?


Beweg Deinen Hintern und geh arbeiten oder entscheide Dich, auf Deine eigenen Kosten/den Kosten Deines Mannes zu Hause zu bleiben.

Gruß

Manavgat

7

Hallo,

1) Dein AG kann Dir nicht jetzt betriebsbedingt kündigen, da Du noch in Elternzeit bist.

2) Stell Antrag auf Teilzeit bei Deinem AG, diesen lass Dir dann bei Ablehnung negativ bestätigen. Woher willst Du absolut sicher wissen, dass er keinen dem alten Arbeitsplatz GLEICHWERTIGEN TZ- Platz anbieten kann, wenn Du SECHS JAHRE ohne Kontakt dorthin warst?!

3) Da Du die Frist des Rechts einer Sonderkündigung in Elternzeit verpennt hast (wäre gewesen 3 Monate zum Ende der Elternzeit), no Chance... somit kannst Du nur fristgerecht selber kündigen.

4) Du hattest SECHS Jahre Zeit, Dich beruflich umzuorientieren, sprich Dir eine neue Stelle zu suchen... also, was sollte Dir bitte automatisch ZUSTEHEN!?

5) Es sind bis zum 14.12. noch zwei ganze Monate, Pobbes inne Luft, Stelle suchen! Und nein, nicht arbeitsuchend melden und Geld kassieren!

6) Kinder die was (nicht) wollen, bekommen auf die Bollen, so heisst ein Sprichwort.... als Mutter zweier Kinder sollte man schon anders agieren und sich vielleicht selber erstmal eine andere Arbeitsstelle suchen, als wie ein Kleinkind "zu Wollen/ nicht zu wollen"

Warum SOLL die Allgemeinheit Dich belohnen und das De-Agieren finanzieren???

Klasse Vorbild, sorry....

ALG1 ist eine Versicherungsleistung für den Fall der ungewollten Arbeitslosigkeit... ALG2 ist die Grundabsicherung ... reicht Dir das?

Tut mir leid, aber wer so wenig Eigeninitiative zeigt, dem gehört gewaltig der Marsch geblasen...

Alles Gute

Drachenengel

10

Warum suchst Du dann nicht nach einem anderen Job und kündigst?!?
Oder Du bleibst eben zu Hause. Was soll Dir als Hausfrau für eine Leistung zustehen? Ihr habt doch die 6 Jahre Elternzeit auch finanziert bekommen?!

11

Du kannst ihn auch für die nächsten 30 Jahre um bezahlte Freistellung bitten.

Rechtlich ist das, was Dir vorschwebt, nicht möglich.
Dein AG kann Dir nicht wirksam zum Elternzeitende kündigen und wenn Du ohne triftigen Grund kündigst, bekommst Du natürlich eine Sperre.

Regulärer und legaler Weg ist, sich einen neuen Job zu suchen und DANN zu kündigen. Idealerweise hättest Du das unter Einhaltung der 3monatigen Kündigungsfrist zum Elternzeitende tun können und sollen.

Gruß,

W

14

Hm... warum muss man gleich so unfreundlich reagieren, ich gehe seit meinen 16 Lebensjahr arbeiten, war nie wirklich ohne Beschäftigung ausser jetzt in meiner Elternzeit. Habe mich bereits mehrfach beworben und bin auch schon vorstellig geworden aber es ist halt nicht mehr so einfach mit drei Kindern, vorallem wenn Sie noch so klein sind und auch öfters mal Krank werden, was ja auch die Arbeitgeber wissen. Und es geht mir auch nicht um die Leistung die mir von der Arge zu steht sondern eher um die Krankenversicherung.

Ich habe mich jetzt entschieden meinen AG einen Antrag auf TZ zuzusenden, mal gucken was dabei raus kommt.

Ich habe echt Bauchschmerzen dabei, weil ich in diese Firma eigentlich nicht mehr zurück will. Es ist eine Bau - Firma und da ist der Ton oft Schroff und mein Chef, hatte den schlimmsten Ton von allen. Der hat seine Familien Probleme mit in die Firma genommen und das dann immer an seinen Mitarbeitern ausgelassen. Wollte schon vor der Elternzeit kündigen aber halt aus der Stelle herraus aber auch da hab ich nichts passendes gefunden.

15

So Antrag ist gestern für die Teilzeit via Einschreiben an meinen Chef gegangen, war heute wohl da. Herr XXX war dann auch gleich bei mir auf dem Band mit der Bitte um Rückruf. Gesagt - Getan - Resultat - morgen früh um 10 hab ich ein Gespräch mit ihm ...... oh man ist mir schlecht!