3.Lherjahr Kündigung-was nun? Schnelle Antworten!!!

Hallo brauche ganz dringend Rat villeicht von Junimond, meine Schwester hat ein riesengrosses Problem und zwar ist sie im 3. Lehrjahr kurz vor der Abschlussprüfung gekündigt worden( ist völlig am Ende) weil sie durch eine Op und insgesamte Genesungszeit 4 Wochen ausgefallen ist.Sie hätte wohl zu viel verpasst um die Prüfung zu schaffen. Wie kann ich ihr helfen-sie schreibt schon fleißig Bewerbungen für eine neue Lehre aber kann sie denn auch ALG 2 beantragen wenn sie so schnell nichts kriegt-sie hat auch noch einen kleinen Sohn (2 J.). Von was sollen die zwei leben? bitte ernstgemeinte und hilfreiche Tipps denn ihr geht es schon mies genug im Moment, vielen Dank

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Moment mal......... warum sollte sie die Abschlussprüfung nicht schaffen, wenn sie insgesamt 4 Wochen gefehlt hat. #kratz

Was lernt(e) Deine Schwester?

Insgesamt handelt es sich um eine 3 jährige Ausbildungszeit da fallen 4 Wochen nicht wirklich ins Gewicht!

Ist Deine Schwester eher gut oder schlecht in ihrer Ausbildung?

Wieso schreibt sie Bewerbungen für eine NEUE Lehre?

Wendet Euch schnellstens an die Industrie und Handelskammer oder Handwerkskammer, je nach dem wo der Ausbildungsplatz deiner Schwester regestriert ist (dort wird ja auch die Prüfung abgelegt).

Was wurde als Kündigungsgrund angegeben? Ist der Grund überhaupt zulässig?

Lautet der Kündigungsgrund : "Sie hätte wohl zu viel verpasst um die Prüfung zu schaffen." ist dieser ganz bestimmt NICHT zulässig, der Ausbilder muß sie weiter beschäftigen und zur Prüfung schicken.

vg
rosaundblau

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hey,

meines wissens ist eine kündigung während der ausbildung nicht zulässig.

ab zum anwalt würde ich sagen. beim amtsgericht gibts für ne beratung nen beratungshilfeschein, wenn man kein oder ein geringes einkommen hat. dann zahlt man für die beratung nur 10,00 euro.

gibts nen prozess (gegen die kündigung kann man sich binnen 3 wochen ab zugang mit kündigungsschutzklage beim arbeitsgericht wehren), kann man prozesskostenhilfe beantragen.

claudia

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eine kündigung ist nur zulässig wenn sie sich etwas zu schulden lassen kommen hat, d.h. wenn sie geklaut hat. in dem fall ist eine kündigung wirksam.

hat sie z.B. unentschuldigt zum wiederholten male gefehlt, dann aber muß erst eine abmahnung erfolgen. alles andere ist nichtig.

da die ausbildung über das AA läuft sollte sie sich dort an den zuständigen sachbearbeiter wenden.

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Gemäß IHK, war es in meiner Ausbildung so, dass man nur bei Fehlzeiten die über 10 % der Gesamtdauer der Ausbildung waren, die Prüfung nicht schaffen konnte bzw. konnte man in Ausnahmefällen auch noch zur Prüfung zugelassen werden bis 20 % Fehlzeiten. Sie soll auf jeden Fall zu der zuständigen IHK bzw. Handwerkskammer gehen (ich weiß ja nicht was sie für eine Ausbildung macht), dort gibt es immer einen Ansprechpartner für Auszubildende. Sie sollte das auf keinen Fall so hinnehmen.
Ich selber habe während meiner gesamten Ausbildung wegen Krankheit über 6 Monate gefehlt und habe die Prüfung machen dürfen und auch gut bestanden. Dafür musste ich allerdings auch kämpfen und mit meinem zuständigen Ansprechpartner bei der IHK sprechen.

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Hallo,
wie lautet denn das genaue Kündigungsschreiben? Wann ist es eingegangen?

Generell gilt bei Berufsausbildungverhältnissen nach Ablauf er Probezeit:

Das Berufsausbildungverhältnis ist während seines Bestandes seitens des AG grundsätzlich unkünbar.

Ausnahme:
Die außerordentliche Kündigung.

Hierfür muss aber ein wichtiger Grund bestehen. Eine Krankheit zählt dazu keinesfalls.

Diese Kündigung muss um überhaupt wirksam sein zu können bei Berufsausbildungsverhältnissen unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

Eine ohne Angabe der Gründe ausgesprochene (außerordentliche) Kündigung ist unwirksam!

Falls die Kündigung unwirksam ist,
was hier der Fall ist, wenn Deine Angaben vollständig sind, kann Deine Tochter ihren Beschäftigungsanspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren (geht schneller als Kündigungschutzklage allein) durchsetzen.

Paralell muss sie Kündigungsschutzklage innerhalb drei Wochen nach Kündigung erheben.

mork


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Hi!

Na, dann müsste ich auch längst gekündigt sein!

Ich bin schwanger geworden, habe oft gefehlt, dann Mutterschutz + Erziehungsurlaub.

Bei uns (krankenpflege) hat man 12 Fehlwochen, mehr darf nicht sein.

Aber wegen 4 WOchen gleich eine Kündigung das kann doch nicht sein.

Sie muss unbedingt dagegen angehen!!!


Lg Sabby mit Anna-Lena (13 Monate) und #ei (15.SSW)

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Die anderen haben Dir ja schon zum Rechtlichen der Kündigung geantwortet.

Ansonsten kann sie sicherlich bis zur Klärung der Sachlage ALG II beantragen, so dass die erst mal einspringen. Schnell zum Ansprechpartner in der AGENTUR für Arbeit und mit ihm die Sachlage abklären, sich bescheinigen lassen, ob und warum das rechtens sein soll.

Gruß
Christine