gesetzliche Kündigungsfrist???

Hallo!

Ich möchte den Ballettvertrag meiner Tochter kündigen.
In dem Vertrag steht leider nichts von der Kündigungsfrist. Also nehme ich an, dass die Gesetzliche greift.
Ich versuche seit 2 Wochen anzurufen, es hebt aber niemand ab und vorbei fahren kann ich momentan auch nciht, weil ich arbeitstechnisch sehr eingespannt bin.
Ich werde nun eine Kündigung (per Einschreiben??? was meint ihr?) hin schicken und die gesetzliche Frist, die mir hoffentlich hier jemand nennen kann, einhalten.

Vielen lieben Dank schon mal

Biene

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du kannst doch einfach eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin mit der Bitte um Bestätigung hinschicken. Dann läuft dat Ding...

Das hättest Du auch vor 2 Wochen schon machen können ;-).

Lichtchen

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Hallo

Was, wenn keine Bestätigung kommt?

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Hab ich persönlich bisher noch nie erlebt. Es kam immer was zurück.

Und über was wenn kann man sich auch dann noch Gedanken machen und hinterherrennen / -telefonieren. Was wenn Du sofort eine Bestätigung erhältst und alles ist gut? Dann ist das Thema vom Tisch.

Lichtchen

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Ich glaube nicht, dass es eine gesetzliche Kündigungsfrist für Ballettverträge gibt.

Gruß,

W

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aber dafür gibt es doch eigens das BGB (balett-gesetz buch)
darin sollte sich sowas doch finden lassen

lisasimpson

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Ich Doof aber auch #klatsch

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Hallo Biene,

gesetztliche Fristen kenne ich jetzt auch nicht, aber die Verträge, die wir in der Art zu laufen haben (Musik-Schule, Tanzen...) sind alle mit 4 Wochen zum Monatsende kündbar.

Gruß

Karen

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HAllo,

wie habt Ihr denn bisher den Kontakt zur Ballettschule gehalten? Einmal in der Woche beim Training? Oder gab es vorher schon telefonischen oder schriftlichen KOntakt? Wie wird das Training bezahlt? Monatlich? DAnn sollte eine Kündigung jetzt zu Ende November problemlos möglich sein. Oder zum Jahresende (Unser Schwimmverein hat z.Bsp. die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Jahresende).

Von einer "gesetzlichen Kündigungsfrist" ist mir nichts bekannt.

LG, Andrea

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Versteh nicht, warum das nicht im Vertrag steht????#kratz

Kann da auch ein Verweis auf eine Paragraphen drin stehen? Sonst BGB gesetzliche Kündigungsfristen -> 4 Wochen zum Monatsende.

Ich selbst schicke prinzipiell Kündigungen per Einschreiben.

LG

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Hi,

sorry, aber ich muss einigen oben gemachten Aussagen widersprechen.

Wenn nichts anderes geregelt ist, greift die Regelung von § 621 BGB für Dienstverträge. Bei Euch kommen, je nachdem für welchen Zeitraum Ihr Beiträge zahlt, die Nummern 3 oder 4 in Frage:

§ 621 Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen

Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung zulässig,
(...)
3. wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats;

4. wenn die Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen für den Schluss eines Kalendervierteljahrs.

D.h. wenn Du monatlich zahlst, kannst Du noch bis zum Wochenende zum Ende Oktober kündigen. Wenn in längeren Zeitabschnitten gezahlt wird, müsstest Du spätestens Mitte November mit Wirkung zum Jahresende kündigen.

LG