Keine Rückkehr nach Elternzeit möglich, Abfindungsanspruch?

Hallo zusammen,

meine Elternzeit endet am 24.12. diesen Jahres, da wird mein Sohn 3 Jahre.

Mein Arbeitgeber kann mir aus betriebsbedingten Gründen keine Teilzeitstelle nach Elternzeitende anbieten und möchte mir zum Ende der Elternzeit kündigen.

Meine Frage nun: habe ich einen Anspruch auf Abfindung bzw. auf die Möglichkeit in einer anderen Abteilung in Teilzeit zu arbeiten?

Ich komme zwar aus dem Personalbereich, bin aber selbst mit meinem Problem grad hoffnungslos überfordert ;-)

Danke für eure Antworten!

LG almala

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Mein Arbeitgeber kann mir aus betriebsbedingten Gründen keine Teilzeitstelle nach Elternzeitende anbieten und möchte mir zum Ende der Elternzeit kündigen.



Er kann dir nicht zum Ende der Elternzit kündigen. Wie groß ist der Betrieb? HASt du nicht evtl. einen Anspruch auf eine Stelle in Teilzet. Die Abteilung ist damit natürlich nicht festgelegt.
In Vollzeit könnte dein AG dich beschäftigen? Wenn nicht, sage ihm, dass du in Vollzeit wieder kommst oder ihm nett anbietest "nur" in Teilzeit wiederkommst, was ihm doch entgegenkommen sollte, da er ja weniger zahlen muss, weniger Areit braucht usw.

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Weder noch.
Wenn er Dir tatsächlich keinen Teilzeitarbeitsplatz anbieten kann und das auch stimmig begründet, bist DU entweder an Deinen alten Arbeitsvertrag und die alten Arbeitszeiten gebunden oder mußt von Dir aus kündigen, wenn Du den Vertrag nicht einhalten kannst.

LG,

W

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Es gibt kaum Möglichkeiten, das stimmig zu begründen. Die aktuelle Rechtssprechung ist da ganz eindeutig. Sobald der Betrieb eine gewisse Größe erreicht hat, MUSS er den Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung stellen, es sei denn die TE hat vorher im Schichtsystem gearbeitet (DAS wäre ein Grund).

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Das meine ich doch auch...

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http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec6/406.html
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Abfindung/aa7.htm

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...und zum Ende der Elternzeit kann er dir schon mal gar nicht kündigen (du bist für ihn unkündbar). Höchstens am ersten Arbeitstag und dann muss er auch die Kündigungsfrist einhalten, die im Vertrag steht. Also würdest du noch ein paar Tage beschäftigt sein und dein volles Gehalt erhalten.

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Hmm das ist alles nicht so einfach.
Ich habe bereits erklärt, dass ich nur in Teilzeit zurückkommen kann und das auch nur am nachmittag da wir den KiGa Platz nicht anders bekommen haben.

Meine Stelle ist nur in Vollzeit zu besetzen, Teilzeit mit zwei Kräften die sich eine Stelle teilen lehnt mein AG ab.

Ich habe die schriftliche Absage für meine Rückkehr in Vollzeit bekommen und auch die Absage für eine Rückkehr in Teilzeit, obwohl mir zu Beginn meiner Elternzeit mündlich (leider nur mündlich) eine Rückkehr zu 100% zugesagt worden ist.

Wie verhalte ich mich denn jetzt?

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Ach ja und meine Firma beschäftigt ca. 250 Mitarbeiter in ganz Deutschland, in unserer Niederlassung bei München ca. 45 Mitarbeiter.

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Schriftliche Absage für Rückkehr in Vollzeit ?

Spontan würd ich sagen ab zum Anwalt damit.

Sofern Elternzeit und alles drum herum ordnungsgemäß gelaufen ist, ist der Arbeitgeber erst einmal verpflichtet, dir deine alte Stelle in Vollzeit wieder anzubieten.

Wenn er das nicht tut, kann er dich ordentlich am ersten Arbeitstag mit normalen Kündigungsfristen.

Die Teilzeit KANN er hingegen ablehnen, wenn er nachweisen kann, dass dies in den organisatorischen Ablauf nicht so einfach hineinpaßt. Bei deinem Beispiel mit nur nachmittagsarbeit räume ich dem Arbeitgeber Chancen ein, dass er da im Recht wäre.
Gibt es allerdings vergleichbare Fälle, sieht das schon wieder anders aus.
Aber auch hier würde ich im Zweifelsfall anwaltlich mal nachhaken.

Viele grüße,

Silberfunken

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Hallo Almala,

dein Arbeitgeber will dich loswerden, einen ordentlichen Kündigungsgrund gibt es auch nach der Elternzeit nicht.

Dein Arbeitgeber muss deine vorherige Stelle für dich "aufheben", soweit du zu den damaligen Konditionen (also Vollzeit) wiederkommen willst. Das willst du nicht, also reicht eine "vergleichbare" Stelle, eben in Teilzeit. Natürlich könntest du auch in einer anderen Abteilung arbeiten, aber das will er ja auch nicht, sonst hätte er es dir ja angeboten ... Weißt du von offenen Stellen?

Besprich die Sachlage mit einem Anwalt, der kann dir helfen das Meistmögliche für dich rauszuholen. Hoffentlich hast du eine Rechtschutzversicherung, wenn nicht, schließ eventuell noch eine ab, da man bei den meisten eine Wartezeit nicht unter 3 Monaten hat. Im Kündigungsschutzverfahren trägt jeder Beteiligte seine eigenen Kosten.

Auf keinem Fall stimme einem Aufhebungsvertrag zu, den dein Anwalt nicht gelesen hat. Es gibt so viele Stolperfallen, die bspw. dazu führen können, dass Abfindungszahlungen mit dem Arbeitslosengeld verrechnet werden (wenn mit dem Aufhebungsvertrag die vertragl. Kündigungsfrist verkürzt wurde) oder aber Sperrfristen beim Arbeitslosengeld (wenn der Aufhebungsvertrag falsch formuliert ist und dir dann das Arbeitsamt eine Mitschuld an der Auflösung des Arbeitsvertrags gibt).

VG
B

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Ich Danke Dir vielmals für Deine Hilfe #herzlich und denke es ist schon so wie Du es schreibst und ich werde mir einen Anwalt suchen (müssen). Gott sei Dank hab ich eine Rechtschutzversicherung!

Liebe Grüße
almala

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Wenn in deiner Police auch Arbeitsrecht mit abgedeckt ist. Schau lieber mal nach. Das ist nicht automatisch mit drin.

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sind die "betriebsbedingten" Gründe näher ausgeführt worden?

Gruß

Manavgat

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Ich war in der Lohn- und Gehaltsabrechnung dort tätig. Meine Stelle kann angeblich nicht geteilt werden und da ich ja nur nachmittags arbeiten kann. Das zumindest wurde mir gesagt.

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DAs halte ich für absoluten Blödsinn und wird auch nciht standhalten, denn für vormittags kriegt man viel leichter jemanden!

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Hallo almala,

mir wurde noch in der Elternzeit gekündigt, weil mein AG mich nicht mehr gewollt hat.

Ich habe ihn verklagt, habe aber nur das Entgelt für die Zeit der Kündigungfrist (3 Monate) zugesprochen bekommen, keine Abfindung.


LG