Teilzeit in Elternzeit? Normale Teilzeit? Lehrerin/Beamtin RLP

Hallo an alle, #winke

ich hoffe, jemand kann mir helfen.
Am 01.02.2012 werde ich nach 1 1/2 Jahren Elternzeit wieder in den Schuldienst (Grundschule) zurückkehren. Ich möchte gerne mit 13 Stunden in Teilzeit wieder einsteigen. Nun überlege ich mir, ob ich die 13 Stunden in Elternzeit arbeiten gehen soll oder ganz normal in Teilzeit.
1) Welche Vor- bzw. Nachteile hätten die beiden Modelle für mich?
2) Was wäre, wenn ich feststellen würde, ich müsste doch noch mehr Stunden reduzieren, weil die Betreuung meines Kindes doch nicht so klappt, wie ich mir das vorstelle?
3) Was passiert mit der restlichen Elternzeit? Verfällt diese oder kann ich sie zu einem späteren Zeitpunkt noch in Anspruch nehmen?

Fragen über Fragen . Beim Ministerium hab ich nur ne Vertretung der Vertretung erreicht, die mir nicht wirklich weiterhelfen konnte. Bin schon gespannt, ob mir hier jemand helfen kann. Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Liebe Grüße
Melli

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Ich kann dir nur über B.-W. berichten.

Wenn du die Elternzeit abbrichst und TZ arbeitest, kannst du diese später noch nehmen, z.B. wenn dein Kind in die 1. Klasse geht.

Wenn du während der EZ deine TZ arbeitest, gilt Obiges nicht.

Während der Elternzeit kannst du in B.-W. mindestens 7 Stunden bis 14 Stunden machen (hälftige Teilzeit).

Seit 1.1.11 ist es bei uns auch möglich außerhalb der Elternzeit nur 30% zu arbeiten. Wie genau das funktioniert weiß ich noch nicht.

Wenn du feststellen solltest, dass es mit der Betreuung nicht klappt ist die Frage, wie flexibel man in deinem Bundesland ist bei der Reduzierung von Stunden. In B.-W. ist man da eher unflexibel. Bis Anfang Januar musst du eingereicht haben, wieviel du im Folgeschuljahr unterrichten willst.



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Noch ein Tipp. Google mal bei deinem Landesverband von GEW oder VBE.

Bei uns geben die Infoseiten heraus zu diesem Thema.

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Hi Melli,

ich bin auch Beamtin (Bund) und habe bei beiden Kindern Teilzeit in Elternzeit gearbeitet.
Der wesentliche Unterschied liegt zum einen darin, dass man, sollte sich herausstellen, dass es doch nicht so klappt, die Teilzeit in Elternzeit auch wieder kündigen kann, ohne dass dies einen Einfluss auf das Wiederaufleben des alten Vertrages nach Beendigung der Elternzeit hat.
Zum zweiten braucht Dir der Arbeitgeber, wenn Du Teilzeit statt der Elternzeit machst, am Ende der 2 oder 3 Jahre nicht unbedingt Deinen vorherigen Vollzeitjob wiederzugeben. Bei Teilzeit in der Elternzeit endet die Teilzeit dagegen am Ende der Elternzeit und die Vollzeitbeschäftigung beginnt wieder. Das ist natürlich nur dann wichtig, wenn man nach Ende der Elternzeit auch unbedingt wieder voll arbeiten will.

Zu Frage 3: Du kannst mit Zustimmung des AG maximal 1 Jahr Elternzeit auf die Zeit nach dem 3. Geburtstag verschieben. Wenn Du also nach 18 Monaten die Elternzeit beenden würdest, um Teilzeit zu arbeiten, könntest Du trotzdem nur 12 Monate aufsparen, 6 Monate gingen Dir sozusagen verloren. Wobei in der Praxis zwischen Teilzeit in Elternzeit und "normaler" Teilzeit kein Unterschied ist, so dass dieser Verlust eher theoretischer Natur ist.

LG

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Hallo,

kann nur als Bematin in Bayern antworten, nehme aber an, dass das ähnlich ist.

Ich arbeite seit Sept. wieder im dritten Jahr Elternzeit mit 8 Stunden. Mehr trau ich mir nicht zu mit meinen Zwillingen - und es war auch eine gute Entscheidung, da ich beinahe ausschließlich ein Fach gebe, das mir nicht liegt und für das ich sehr viel vorbereiten muss (mindestens 1 Stunde pro Schulstunde).

Bei uns kann es mit 13 Stunden passieren, dass man eine Klassenleitung bekommt, was mich derzeit völlig überfordern würde.
Mitten im Jahr kann man keine Stunden reduzieren, dann erst wieder zum neuen Schuljahr. EIngabe der neuen STundenzahl ist bei uns immer ANfang März, wird bei euch auch ähnlich sein.

Wenn du in Elternzeit arbeitest, werden dir hier 30 Euro zur Krankenversicherung des Kindes dazugezahlt, das wars dann aber mit Vorteilen. Aus familienpolitischen Gründen hat man ja länger Anspruch auf Teilzeit (15 Jahre?).
SOlltest du jetzt entscheiden, dass du es bei den zwei Jahren Elternzeit belässt, kannst du das dritte Jahr nehmen, bis dein KInd 8 Jahre alt wird - zumindest bei uns.

Ich hab nach diesem Jahr ja auch noch zwei Jahre Elternzeit übrig (für Zwillinge hat man ja 5) - ich habe keine AHnung, was ich mit dem "Rest" mache, eigentlich wollte ich ein Jahr nehmen, wenn die beiden in die Schule kommen, aber da könnte ich auch wieder auf 8 Stunden reduzieren (werde ab nächstem Jahr 12 Stunden geben, wenn die Mäuse im Kiga sind).

LG,
delfinchen

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Ruf beim Hauptpersonalrat an. Mit genau solchen Fragen befassen die sich (unter anderem) ständig.

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Weiß jemand, ob es einen Unterschied für die Rente/Pension macht? D.h. fließt die Teilzeit in Elternzeit anders ein als "normal" Teilzeit?

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Dankeschön für eure Antworten und Tipps.

Auf der VBE Seite habe ich nichts gefunden, habe aber ne email geschrieben und hoffe auf Antwort.

Den Hauptpersonalrat habe ich noch nicht erreicht, bleibe aber dran;-)

Wegen der Pensionsansprüche habe ich eben bei der OFD angerufen, die mich nach mehrmaligem Verbinden plötzlich aus der Warteschleife gekickt haben.#kratz Probiere es später nochmal.

Halte euch auf dem Laufenden.

Liebe Grüße
Melli