Nach Berufsschule noch arbeiten?

Gibt es da eigentlich eine klare Regelung, ob man nach der Schule noch in den Betrieb muss? Unsere Azubis, haben einmal bzw. alle zwei Wochen zweimal pro Woche Schule, kommen dann nicht mehr ins Büro. (Schule geht ca. bis 15 Uhr) Wenn sie im Büro sind, arbeiten sie von 7 bis 16 Uhr.
Beide sind über 20 Jahre alt. Die Schule liegt ca. 35 km entfernt vom Betrieb.

Nur so interessehalber...........

LG Merline

1

Die Azubis müssen ihre Stunden erfüllen, beispielsweise 39. Unter 18 Jahren zählt ein Schultag als 8 Stunden. Aber das liegt ja bei euch nicht vor. Im Einzelhandel musste ich nach der Schule nie arbeiten, kam aber auch so auf meine 37,5 Stunden.

Fängt die Schule um 8 Uhr an und geht bis 15 Uhr, sind das nach meiner Rechnung 7 Stunden. Also schon 14 für die Schule, die man von den Vertragsstunden abzieht. Bei 39 Stunden bleiben noch 25 für die restlichen 3 Tage in einer 5-Tage-Woche übrig. Klingt meiner Meinung nach schaffbar. Bei 37,5 Stunden wirds natürlich noch einfacher, die 25 abzuleisten, wenn man nach der Schule nicht mehr kommt.

2

Muss der Azubi nach der Berufsschule noch in die Arbeit?

Es ist davon abhängig, ob der betroffene Azubi noch minderjährig oder bereits volljährig ist.

Minderjährige:
Für minderjährige Auszubildende gilt der § 9 des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der ganz klar regelt wie Auszubildende für den Berufschulunterricht freizustellen sind.

Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden wird mit 8 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet.
Eine Blockwoche mit mindestens 25 Stunden Unterricht wird mit 40 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet.
Bei Minderjährigen kann der Betrieb also in den meisten Fällen nicht verlangen, dass sie nach der Schule noch in die Firma kommen.

Volljährige:
Anders sieht es aus bei volljährigen Azubis. Leider gibt es hier keine so klar definierte Regel wie bei Minderjährigen.

Nach § 15 des BBiG 2005 sind auch Volljährige für den Berufsschulunterricht freizustellen, die Teilnahme am Unterricht geht der betrieblichen Ausbildung vor.
Die Freistellung umfasst dabei nicht nur die reine Unterrichtszeit, sondern auch die Zeiten des notwendigen Verbleibs in der Berufsschule, z.B. unterrichtsfreie Zeiten, Pausen und die Wegzeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb.
Die Anrechnung der Berufsschulzeit auf die tägliche Arbeitszeit gilt allerdings nur, wenn sich Unterrichtszeit und Ausbildungszeit überschneiden. Berufsschulzeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit des Azubis müssen also nicht angerechnet werden!
Bei der Frage, ob der Auszubildende an einem Berufsschultag noch arbeiten muss gilt folgende Formel:
Von der täglichen Arbeitzeit wird die gesamte Zeit in der Berufsschule abgezogen, die sich mit der regulären Arbeitszeit des Azubis überschneidet. Außerdem wird der Weg von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitzeit angerechnet.
Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen, kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen. Zu kurz heißt dabei weniger als 20 Minuten.

Quelle: http://www.fi-ausbilden.de/infopool/grundlagen/faq.html

3

Ja es gibt klare Regelungen.

http://www.fi-ausbilden.de/infopool/grundlagen/faq.html#irfaq_5_468d4

Daher in diesem Fall, nein sie brauchen bei einer Berufschulzeit bis 15 Uhr und reguläres Arbeitsende 16 Uhr nicht mehr zur Arbeit kommen ... Bei 35 km Weg geh ich mal davon aus das sie mindestens 40 Minuten Fahrzeit haben wenn nicht gar noch länger...

4

Mein Ausbilder hat damals gesagt das man das nicht braucht, weil man ja nach Schule ja auch noch Hausaufgaben und lernen muss, hatte auch 1-2 mal die Woche Schule.

Die Berufschule lag auch 32 km entfernt.

Man muss nur noch in auf die Arbeit falls der Unterricht ganz ausfällt oder durch zuvielen Ausfall eher Schulschluss ist, zumindest vor Mittag.

5

Hallo,

oh da kommen Erinnerungen hoch....

6

Hallo Merline,

also ehrlich gesagt kenne ich keinen Ausbildungsbetrieb, der das so macht.

Die Azubis sind doch bis in den Nachmittag hinein in der Berufsschule, leisten damit meist schon so viel Zeit ab, wie an den Tagen, wo sie im Betrieb sind.


LG

7

Hallo,

doch mein Sohn hatte so einen tollen Ausbildungsbetrieb

Öfentliche Verkehrsmittel erreichten leider nicht die vom Chef errechnete Zeit des Routenplaners und mein Sohn benötigte 40 Minuten länger mit dem Bus/Bahn als der Chef mit seinem Firmanefahrzeug - er fuhr die Strecke persönlich aus Beweiszwecken ab.

Der verfügte das mein Sohn gefälligst an zwei Tagen meinen PKW
zu nehmen habe um zur Berufsschule zu kommen. #rofl

8

Oh, dann hast du aber Glück.

Ich musste auch im 3. Lehrjahr an beiden Unterrichtstagen, die jeweils bis 16 Uhr gingen danach bis 18 Uhr arbeiten kommen...

gut bei uns war die Berufschule nur ca 10min. vom Arbeitsplatz weg... aber wir fanden es zum kotzen...


weiteren Kommentar laden
10

Unabhängig von der Rechtslage würde sich ein Arbeitgeber, der ein bisschen gesunden Menschenverstand hat, bei dieser Sachlage diese Frage nicht stellen! Um 15 Uhr Schulende, in den Betrieb gondeln, einstechen, guten Tag sagen, auf Wiedersehen sagen und ausstechen oder wie?

12

Bei diesen Firmen, die auf solche Ideen kommen, ist meißt nicht mal was mit Ein-und Ausstempeln:-(.

11

Man müsste mit hoher Wahrscheinlichkeit in den Betrieb, wenn Schulfrei wäre, z. B. Brückentage oder aus irgendwelchen anderen Gründen, weil die Schule diesen Tag Schließzeit hat.

Das sind aber Absprachen, die du mit deinem Betrieb klären musst, aber ansonsten, musst du nicht nach der Schule in die Firma. Es kann Mal ne Ausnahme sein, wenn wirklich Personalnotstand wäre und ein Anruf kommt.

Ich dächte, dass man dafür auch nen Ausgleich bekommt in Form von eher gehen oder frei,

LG