Kündigung Arbeitsverhältnis VOR Arbeitsbeginn? rechtlich möglich?

Hallo,

ich frage hier mal für meine Bekannte:

Also sie wurde Mitte September ordnungsgemäß gekündigt, hat dann einen neuen Arbeitsplatz bekommen und soll in diesem am 15.10.2011 anfangen zu arbeiten (also erster Arbeitstag wäre der 17.10). Der Vertrag wäre 1 Jahr befristet gewesen, Probezeit 3 Monate. Sie sollte nur Schwangerschaftsvertretung machen, da ein Beschäftigungsverbot vorliegt.

Nun hat sie gestern einen Anruf ihres aktuellen Arbeitgebers bekommen.
Aufgrund unvorhergesehener Ereignisse kann er sie jetzt doch nicht beschäftigen. Faktisch ist es so, dass die Arbeitnehmerin, die sie vertreten sollte, doch weiter beschäftigen (Vermutung unsererseits: die Arbeitnehmerin hat ihr Kind leider verloren und kann demnach weiterarbeiten).

Meine Frage: kann ein Arbeitgeber einen Vertrag schon VOR Arbeitsbeginn einfach so zum Arbeitsbeginn kündigen? Also sie wurde gestern telefonisch, heute wohl schriftlich (Brief war schon raus) zum 15.10.2011 gekündigt. Gilt dann die 2 Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit überhaupt?

Sie bezieht noch ergänzend ALGII bzw hätte bis zum Arbeitsbeginn voll ALGII bezogen. Den Vertrag hat sie ihrem Fallmanager schon vorgelegt. Der wird ihr das doch nie abnehmen, dass sie sozusagen schon vor Arbeitsaufnahme gekündigt worden ist.
Kann sie da Probleme bekommen?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Ich habe ihr zusätzlich geraten, zu einem Anwalt zu gehen.

Lieben Gruß
Sandra

1

Hi,

ich muss grade los zur Arbeit - deswegen kann ich nur anteilsweise beantworten.

Ja - man kann eine Beschäftigung vor dem eigentlichen Beginn kündigen. Dies ist ein Fall, der leider manchmal eintrifft und dazu gibt es auch definitiv schon einige Fälle. Google da mal nach, da gibt es Treffer.

Es gibt auch eine Regelung zur Frist, die hab ich aber grade nicht im Kopf.

Ich meld mich dazu später.

Viele Grüße,

Silberfunken

2

Wenn im Arbeitsvertrag nicht die Klausel steht
"Eine Kündigung vor Arbeitsantritt ist ausgeschlossen." ist eine solche Kündigung möglich. Die Kündigungsfrist beginnt entweder mit Ausspruch der Kündigung oder mit Datum des Arbeitsantritts.

Warum sollte der fallmanager Deiner Freundin das nicht glauben, wenn sie die schriftliche Kündigung vorlegt?

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Hallo,

nein eine entsprechende Klausel gibt es meines Wissens nach nicht.

Weil meine Freundin einen etwas - nennen wir es mal - schwierigen Fallmanager hat. Er hat schon öfters Bescheide falsch berechnet in dem er einfach z.B. den Alleinerziehendenzuschlag überhaupt nicht mitberechnet hat, Unterlagen nicht richtig berücksichtigt (Lohnabrechnungen) und ähnliches.

Sie wäre nach der Arbeitsaufnahme komplett vom Amt unabhängig geworden und er hat schon sowas wie: "dann haben wir ja wieder eine Schmarotzerin weniger, sehr schön" gesagt.

Also alles in Allem will sie so schnell wie möglich da weg.

Gruß
Sandra

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"Kündigung vor Arbeitsantritt (Vorabkündigung)
Ob eine Kündigung bereits vor Arbeitsantritt möglich ist, hängt in erster Linie von der Ausgestaltung des Arbeitsvertrages ab. So ist es arbeitsvertraglich möglich eine Kündigung vor Arbeitsbeginn auszuschließen. Ohne eine solche Regelung im Arbeitsvertrag wird eine Kündigung vor Dienstbeginn als zulässig angesehen. Etwas unsicher ist, ob die einzuhaltende Kündigungsfrist ab Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber oder erst ab dem im Arbeitsvertrag vorgesehenen Tag des Arbeitsantritts beginnt. Nach vorwiegender Meinung beginnt die Kündigungsfrist erst ab Arbeitsbeginn zu laufen.

Bei einer Klausel "Eine Kündigung vor Arbeitsantritt ist ausgeschlossen" ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt unwirksam. Es kann dann am ersten Arbeitstag gekündigt werden. Ohne eine derartige Klausel gelten für eine vorzeitige Kündigung die üblichen Kündigungsfristen. In diesem Fall beginnt die Kündigungsfrist bereits mit Erklärung der Kündigung. Das Recht der Kündigung vor Arbeitsaufnahme hat auch der Arbeitgeber. Im BAG-Urteil vom 09.02.2006 - 6 AZR 283/05 haben die Richter entschieden, dass auch eine vom Arbeitgeber vor Arbeitsantritt ausgesprochene Kündigung wirksam ist. Sobald die Kündigung zugestellt ist, beginne die für die Probezeit vereinbarte Frist zu laufen. Endet die Kündigungsfrist noch vor dem ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme, so kommt es gar nicht zu einem Arbeitsbeginn. "
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-kuendigung_ordentliche.htm

Hallo,

anbei wie besprochen zumindest eine Quelle.

Also, ich denke es ist eindeutig, dass eine Kündigung vor Arbeitsbeginn ausgesprochen werden darf.
Nicht ganz so eindeutig ist der Bereich der Fristen. Ich würde die Auffassung vertreten und auch bei uns entsprechend durchführen, daß der "neue" Arbeitgeber auch im Rahmen der Fristen keine Probleme hat, da der Arbeitsvertrag eine Probezeit erhält, in der eine Kündigung regulär zu jedem Zeitpunkt möglich sein sollte und darüber hinaus noch die übliche Kündigungsfrist von zwei Wochen (in desem Fall vor Beschäftigungsbeginn) eingehalten wurde.
Ich räume aber ein, dass man über den letzten Punkt streiten kann und sicher auch schon einige gestritten haben.

Wenn es nur darum geht, den Fallmanager zu überzeugen, dürfte die schriftliche Kündigung mehr als ausreichen - ob sich ein Besuch beim Anwalt verbunden mit entsprechenden Kosten lohnt, zweifel ich an, kann es aber nicht zu 100% ausschliessen.

Viele Grüße,

Silberfunken

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