Hallo,
wir haben heute einen Freund meines Mannes aus dem Gefängnis abgeholt. Er war morgens mit einem Haftbefehl wegen einer nicht bezahlten Schuld von rund 50 Euro abgeholt worden.
Wir waren in der Haftanstalt und ich wollte bzw. dachte ich müsste jetzt die Schuld begleichen, damit er entlassen wird. Das war aber gar nicht möglich - ich musste lediglich 15 Euro Gebühr für die Haft bezahlen und er wurde entlassen.
Jetzt meine Frage: Mir erschließt sich der Sinn nicht! Würde "Erzwingungshaft" nicht eigentlich bedeuten, dass er erst entlassen wird, wenn die Schuld bezahlt ist. So ist er ja quasi ohne Sinn in Haft gewesen. Der Gläubiger ist immer noch nicht bedient.
Der Freund und seine Frau sprechen kaum deutsch, deswegen konnte ich noch nicht erfahren, worum es geht. Ich bin morgen mit denen verabredet, um das alles mal durchzugehen und Ihnen zu helfen, eine Einigung mit dem Gläubiger zu finden, damit es nicht zu einer weiteren Vollstreckung kommt.
Aber kann mir jemand erklären, warum die Schuld in diesem Fall nicht beglichen werden musste (und konnte, die Damen an der Zahlstelle konnten das gar nicht abrechnen)?
Danke,
Tina
Haftbefehl - Erzwingungshaft
Der Haftbefehl ist eine Vollstreckungsmaßnahme. Die Haft stellt keine Strafe dar, sondern ist ein Beugemittel. Die hier vollzogene Haft befreit also nicht von der eigentlichen Zahlungspflicht.
"Die hier vollzogene Haft befreit also nicht von der eigentlichen Zahlungspflicht."
Das war nicht ihre Frage. Sie wundert sich ja gerade, dass er NICHT zahlen musste.
Jetzt meine Frage: Mir erschließt sich der Sinn nicht! Würde "Erzwingungshaft" nicht eigentlich bedeuten, dass er erst entlassen wird, wenn die Schuld bezahlt ist. So ist er ja quasi ohne Sinn in Haft gewesen. Der Gläubiger ist immer noch nicht bedient.
Sie geht davon aus, dass er "ohne Sinn" inhaftiert war. Ich habe ihr erklärt, dass der Sinn ist, den Zahlungspflichtigen zur Zahlung zu beugen. Also hatte die Inhaftierung doch einen Sinn; da er sich zur Zahlung nun bereit erklärt hat. Dass sie nun davon ausging, dass die Gläubiger gleich im Gefängnis befriedigt werden könnten ...das habe ich überlesen; aber jetzt ist sie ja halbwegs aufgeklärt.
Kein Mensch kommt wegen nicht bezahlter Schulden ins Gefängnis, es sei denn, es sind nicht bezahlte Straf- oder Bußgelder. Von daher muss man auch niemanden bei einem Gläubiger quasi aus dem Schuldturm auskösen.
Ich denke mal, es wird eine Erzwingungshaft zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung gewesen sein. Wenn der Gerichtsvollzieher ihn - ich glaube - zwei mal erfolglos zu einem solchen Termin lädt, dann kann der Gläubiger Haftbehl zur Erzwingung dieser EV beantragen.
google mal nach "Eidesstattliche Versicherung" und "Haftbefehl".
Gruß
Ch.
Und wieso sollte sie dann 15 Euro zahlen. Der Mann hätte doch nach Abgabe der Versicherung entlassen werden müssen. Die können den doch nicht so lange behalten, bis er die Haftkosten, die weit über 15 euro liegen dürften bezahlt hat.
"Und wieso sollte sie dann 15 Euro zahlen."
Das ganze nennt sich HaftkostenBEITRAG. google ist für weitere Infos zu diesem Thema dein Freund.
"Der Mann hätte doch nach Abgabe der Versicherung entlassen werden müssen."
Hat man doch offenbar getan.
"Die können den doch nicht so lange behalten, bis er die Haftkosten, die weit über 15 euro liegen dürften bezahlt hat."
Erstens steht nicht im Ausgangspost, dass sie ihn auch "behalten" hätten, wenn die 15,- € nicht bezahlt worden wären und zweitens muss er die Haftkosten nicht voll tragen.