Guten Abend,
habe heute eine Rechnung meiner Krankenkasse bekommen und habe dazu eine Frage.
Folgender Sachverhalt :
Habe vom 06.05.2010 bis zum 09.08.2010 eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse gestellt bekommen.
Jetzt - also über 1 Jahr später - bekomme ich eine Rechnung über die Zuzáhlung.
Nun meine Frage : Ist das normal das die Krankenkasse sich für eine Rechnung soviel Zeit läßt ? Dürfen die mir das auch noch nach über einem Jahr berechnen ?
Schönen Abend noch und vielen Dank für eure Antworten
Rechnung der Krankenkasse 1 Jahr später -ist das rechtens ?
Ich wurde mal mit dem Krankenwagen transportiert, 1 Jahre später bekam ich dann auch eine Rechnung, habe mich auch gewundert, ist aber wohl nicht unüblich
Hallo,
die Verjährungsfrist für Rechnungen beträgt (meines Wissens nach) 3 Jahre. Die Krankenkasse hat ihre Rechnung also rechtzeitig geschickt.
Ich verstehe allerdings nicht, wie man auf die Idee kommt ob es rechtens ist. Selbst wenn 2 Jahre vergangen sind...
Wenn man etwas in Anspruch nimmt sollte die Begleichung der Rechnung eigentlich selbstverständlich sein.
Sollten für Krankenkassen andere Fristen gelten dann korrigiert mich bitte.
LG Mona
"die Verjährungsfrist für Rechnungen beträgt (meines Wissens nach) 3 Jahre."
Das stimmt für den Bereich Sozialgesetzbuch nicht:
"(4) Der Erstattungsanspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Verwaltungsakt nach Absatz 3 unanfechtbar geworden ist. Für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß. § 52 bleibt unberührt."
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__50.html
Dankeschön...
"Dürfen die mir das auch noch nach über einem Jahr berechnen ?"
Ja, dürfen "die". Siehe auch meinen anderen Beitrag.
"Ist das normal das die Krankenkasse sich für eine Rechnung soviel Zeit läßt ?"
Angesichts der Tatsache, dass überall Personal eingespart wird: Leider ja.
Aber sei doch froh - andere plärren immer herum, dass ein Sozialleistungsträger (und die Krankenkasse ist einer) bei Bewilligungen lahm und bei Forderungen blitzschnell reagiert.
das kommt ja auch darauf an, wann die Haushaltshilfe mit der Kasse abgerechnet hat.
Erst dann kann ja auch die Kasse mit Euch abrechnen.
Darf ich mal fragen warum du eine hattest- spielt evtl. eine Rolle?
LG
Gabi
Ist denn sicher, dass du wirklich zuzahlen musstest? Das würde ich erstmal überprüfen!