Aufteilung Elternzeit so möglich?

Liebe Elternzeit-Experten,

es tut mir leid, dass schon wieder eine Frage zu diesem Thema gestellt wird, aber ich muss wissen ob das, was ich mir übelegt habe funktioniert:

Wenn alles planmäßig läuft endet mein MuSchu am 23.07.2012.
Mein Partner und ich teilen uns die Elternzeit,. somit stehen uns insgesamt 14 Monate zur Verfügung, richtig?
Mein Partner würde vorab 2 Monate EZ nehmen, wärend ich im MuSchu bin.
Vom 24.07. - 31.12. würde ich in EZ gehen (mit zusätzlichen Urlaubtagen am Ende der Zeit). Mein Partner würde dann vom 01.01.13 - 22.05.13 in EZ gehen, so dass wir die 14 Monate komplett verplant haben.

Ist das so machbar?

Danke für Eure Hilfe

fuxx

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was heißt denn "vorab"?
also vor der geburt kan ner natürlich keine elternzeit nehmen- aber während du im mutterschutz bist, kan ner natürlich

Eltengeld wird immer in Lebensmonaten ausgezahlt, so daß ihr zwar die aufteilung machen könnt (den nelternzeit kann man unabnhängig vom elterngeld nehmen) aber das für euch eher ungünstig wäre

dein mutterschaftsgeld wird außerdem mit dem elterngeld verrechnet, ihr habt dan nalso anspruch auf ca 12 monaten elterngeld und 2 monate mutterschaftsgeld.
du kannst also von ET- 7 monate nach ET elterngeld bezieheen, dein mann kann in der zweit vom et bis 14 monate nach Et dann insgesamt 7 LEBENSMONATE lang elterngeld beziehen (ich glaube aufgeteilt in zwei abschnitte??).


lisasimpson

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danke für Deine Antwort.

Mit vorab meinte ich die zwei Monate während ich noch im MuSchu bin, er splittet seine EZ dann ja quasi.

Warum wäre die Aufteilung für uns ungünstig? Wenn er die ersten zwei Monate nimmt, bekomme ich ja noch das MuSchu Geld, so dass nur einer von uns weniger Geld bekommt (also die 65% Elterngeld). Danach geht mein Partner wieder voll arbeiten und ich bekomme die 65%

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ungünstig wäre es nur, wenn ihr nicht in lebensmonaten aufteilt!

lisasimpson

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Hi,

Du vermischt hier Elternzeit und Elterngeld. Elternzeitanspruch hat jeder von Euch auf 3 Jahre, von daher spricht nichts dagegen, die Elternzeit wie geplant aufzuteilen.

Anders siehts beim Elterngeld aus. Das berechnet sich nur nach Lebensmonaten. Ich nehme an, der ET ist 28.05.2012, also gehen die Elterngeldmonate für die folgende Betrachtung immer vom 28. bis zum 27. des Folgemonats.

Monate mit Bezug von Mutterschutzgeld zählen immer als Elterngeldmonate, d.h. vom 28.05. - 27.07.2012 (Monate 1 + 2) hast Du auf jeden Fall 2 Monate mit Elterngeldbezug.
Dein Mann kann natürlich parallel (d.h. im gleichen Zeitraum) auch 2 Monate Elterngeld beziehen, damit bleiben noch 10 Monate zu verteilen.
Du willst dann bis Jahresende zuhause bleiben, am nächsten käme also der Zeitraum 28.07. - 27.12. (5 Monate).
Dann könnte Dein Mann noch weitere 5 Monate (also 28.12. - 27.05.13) Elterngeld beziehen.

Das kommt Deinen Überlegungen relativ nahe, es ist aber darauf zu achen, dass das Elterngeld wirklich taggenau berechnet wird, worauf die Elterzeit entsprechend abgestimmt werden sollte, da bereits bei einem Tag Arbeitstätigkeit oder bezahltem Urlaub während eines Lebensmonats (weil z.B. die Elternzeit Deines Mannes erst am 1.1. statt am 28.12. beginnt) das Elterngeld anteilsmässig gekürzt wird.

LG

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Hallo ujn,

danke für die Antwort! Sorry, da wir nur ein Jahr in Elternzeit gehen werden, habe ich dies mit dem Elterngeld gleichgesetzt.

Dann passen meine Überlegungen ja ungefähr, ob man jetzt bis zum 27.12. in EZ geht oder bis 31.12 ist ja beinahe wurscht vom Timing her. Danke für den Hinweis, dass jede Arbeit eine Kürzung des Elterngeldes hintersich herziehen kann - da müssen wir uns wohl nochmal detaillierter informieren.

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Ihr habt aber nur 12 Monate lang Anspruch auf Elterngeld, wenn Du Mutterschaftsgeld beziehst.

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Elternzeit stehen jedem 3 Jahre zur Verfügung, elterngeld habt ihr nur 14 Monate inklusive deinem Mutterschutz!

Wenn du also von Mai bis Dezember in Elternzeit bist, hast du 8 Monate verbraucht, dein Partner 2 Monate.
Sind also 10, nun nimmt er nochmal vom 28.12. bis 22.5. Elternzeit, also 5 Monate, somit habt ihr 15 Monate und das sind zuviel!

Die falsche Zahl liegt hauptsächlich daran, dass ihr eine heilloses Chaos mit den Daten macht, das wird euch bei der Elterngeldberechnung auch enorme Schwierigkeiten machen, denn Elterngeld wird Lebensmonateweise gezahlt, sprich immer vom 28. bis 27.!

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?? Wieso habe ich 8 Monate verbraucht? Der ET ist doch 28.05. als wären es bis zum 28.12. doch nur 7 Monate?

Da der ET sowieso am Ende des Monats ist, rechnet sich das doch fast wie ganze Monate. Natürlich werden wir die Zeiten dann gem. der eigentlichen ETs angleichen,damit es nicht so kompliziert wird.

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Wenn du bist 28.12. nimmst hast du durch een einen tag schon 8 Moante verbraucht ;)
Es geht ein Lebensmonat immer nur bis zum 27. wenn der 28. der Geburtstag ist!

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