Kinderzuschlag - gilt Zuflussprinzip auch für Mutterschaftsgeld?

Hallo,

am 25.07.2011 wurde von meiner KK das Mutterschaftsgeld für die sechs Wochen vor Entbindungstermin in einer Summe gezahlt (13 Euro kalendertäglich, Rest wird vom AG aufgestockt).
Nun verlangt die Familienkasse den gewährten Kinderzuschlag für Juli zurück, da das Einkommen den Gesamtbedarf für Juli übersteigt.
Letztendlich muss ich mit dem Mutterschaftsgeld doch aber 6 Wochen lang "wirtschaften" und meiner Meinung nach sind von der Zahlung lediglich 7x13 Euro für den Zeitraum 25.-31.07.2011 anzurechnen oder?

Genauso ergeht es mir ja dann, wenn das restliche Mutterschaftsgeld nach der Geburt gezahlt wird. Klar habe ich dann zB diesen Monat den Gesamtbedarf überschritten (sollte die KK noch im Sept. anweisen), jedoch muss ich mit dem Geld ja auch bis in den November rein haushalten...
Oder sehe ich das falsch?
Weiß jemand Rat?

Vielen Dank!
karo1207

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Hallo,

dafür habt Ihr im August entsprechend weniger und bekommt dann eventuell mehr? Das ist das Prinzip des Zuflusses.

LG, Andrea

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Wir hatten im Juli 120 Euro, welche wir komplett zurückzahlen sollen. Im August wäre ein maximaler Kinderzuschlag von 140 Euro möglich - also 20 Euro mehr, welche die zurückzuzahlenden 120 Euro ja nicht aufwiegen. Und Summa summarum habe ich in den zwei Monaten ja nicht mehr Einkommen, da der AG das Mutterschaftsgeld natürlich nur bis zum durchschnittlichen Netto aufstockt.
Rechnet man also das Einkommen von Juli und August zusammen und teilt es durch zwei, komme ich logischerweise auf das durchschnittliche Einkommen der letzten Monate. Allerdings fehlen mir dann im Juli 120 Euro, dafür sinds im August wahrscheinlich 20 Euro mehr; macht also ein Minus von 100 Euro in den zwei Monaten.
Ich habe jetzt erstmal Widerspruch+Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eingelegt mit der Begründung, die Anrechnung des Mutterschaftsgeldes erfolgte fehlerhaft und ich bitte um detaillierte Berechnungsgrundlage.
Lt. § 11 (3) ist das Einkommen im Monat des Zuflusses anzurechnen. Ich kann jedoch nirgends rauslesen, ob dies auch fürs Mutterschaftsgeld gilt.

LG
karo

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Ja, die Ämter und die Gesetze #augen
Auch da ist ne Lücke so wie ich sehe...
Ich kann dir keine genaue Antwort geben, aber ich empfehle dir auf jeden Fall da am Ball zu bleiben, ggf auch Telefonisch oder Persönlich vorbei.

Es kann ja nicht sein, nur weil du für einen LÄNGEREN Zeitraum schon im VORAUS Geld bekommst, es dir dann aber für den geringeren Zeitraum angerechnet wird.

Andersrum, bekommt man Weihnachtsgeld vom AG rechnet das das Amt ja auch auf 12 Monate auf, und nicht nur für diesen einen wo man dann mehr Geld hat.

Die Ämter drehen es sich zurecht wie sie wollen.
Ich hoffe du bleibst hartnäckig und kommst zu deinem Recht. Nicht aufgeben, immer weiter dran bleiben...