Zweckbefristeter Arbeitsvertrag läuft wg. Schwangerschaft aus - Fragen

Hallo zusammen,

ich habe einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag, bin Elternzeitvertretung, und selber schwanger. Die Kollegin, die ich vertrete, will frühestens im April 2012 wiederkommen.

Mein ET ist der 18.02.2012. Wenn ich es richtig ermittelt habe, beginnt am 07.01.2012 der Mutterschutz.

Wann läuft nun mein Vertrag aus? Mit Beginn meines Mutterschutzes oder mit Rückkehr der Kollegin?

Wenn mein Vertrag mit Beginn des Mutterschutzes endet, bekomme ich dann Mutterschaftsgeld? Oder wie ist das in der Zwischenzeit bis es das Elterngeld gibt?

Wann muss ich mich dann bei der Arbeitsagentur melden? Muss ich überhaupt?

Von der Personalabteilung habe ich noch keine Auskunft bekommen, abgesehen davon, hätte ich zur Absicherung gern eine zweite Meinung - die sind bei uns manchmal ein bisschen doof #schein

LG, Tina

1

Dein Vertrag läuft selbstverständlich bis zum Ende der Befristung.

3 Monate vorher musst Du Dich selbstverständlich arbeitssuchend melden bei der Agentur für Arbeit.

2

Ich bin mir da nicht so sicher, weil der Vertrag eben zweckbefristet ist und mir nie ein fester Austrittstermin genannt wurde - nur, dass der Vertrag endet, wenn meine Kollegin wieder kommt. Und das hat sich nun schon ein paar Mal verschoben. Erst hieß es, voraussichtlich Januar 2012, dann August 2012, vielleicht April 2012 #augen

Manchmal enden befristete Verträge ja mit Beginn des Mutterschutzes - bin mir aber nicht sicher, unter welchen Bedingungen.

3

Was steht denn genau drin, was denn Zeitraum angeht?

Es kann ja schlecht dastehen: Wenn die Kollegin wiederkommt.

Gruß

Karen

weitere Kommentare laden
8

Hallo,
der Arbeitsvertrag läuft durch die Zweckbefristung 2 Wochen nach schriftlicher Mitteilung dass die Kollegin zum Datum hier als Beispiel 1. April 2012 wieder da ist aus.

Es ist also so, der AG muss das Ende des Zwecks schriftlich mitteilen und dann 2 Wochen danach läuft der Vertrag aus.


Gruß
Demy

9

Danke!

Soweit ich weiß, hat sich meine Kollegin da noch nicht endgültig festgelegt. Damit hat Sie wohl auch bis 7 Wochen vorher Zeit?

Aber was sage ich da der Arbeitsagentur - die wollen das doch 3 Monate vorher wissen, oder?