Beschäftigungsverbot wg. Risikoschwangerschaft

Guten Morgen,

wenn jemand ein Beschäftigungsverbot wegen einer Risikoschwangerschaft vom Frauenarzt attestiert bekommen hat, darf der Person ja kein finanzieller Nachteil entstehen?!

Wie wird das „Geld" genau berechnet => jetzt die Besonderheit:

Meine Frau, um die es hier geht, war im Zeitraum von Ende Dezember 2010 – Mitte Juli 2011 unverschuldet im Krankengeld (dementsprechend weniger Geld erhalten).

Die Schwangerschaft wurde am 01.09.2011 festgestellt (6 Woche). Der Lohn/Verdienst sollte bei Beschäftigungsverbot ja 100%ige Lohnfortzahlung entsprechen, aber Krankengeld ist ja eine Endgeldersatzleistung…..

gemäß §11.1 MuSchuG: mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, zu gewähren

Was bedeutet dies nun im Klartext? Werden die letzen 13 Wochen einfach genommen und die Monate des Krankengeldes ignoriert? Das Krankengeld dürfe doch keine Bemessungsgrundlage sein?! Oder????

Die Krankenkasse selber konnte nicht mal eine Aussage treffen…..

Vielen lieben Dank!

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Hallo,
du wirfst mit so vielen unterschiedlichen Begriffen um dich, dass völlig unklar ist, was du eigentlich fragen willst.
Krankengeld ist was anderes als Beschäftigungsverbot (BV). Wegen einer Risikoschwangerschaft bekommt man nicht unbedingt ein Beschäftigungsverbot. Wenn sie "nur" krank geschrieben war, kann das zwar auch schwangerschaftsbedingt sein, aber das hat durchaus einen negativen Effekt auf das Familieneinkommen. Ein BV ist was ganz anderes. Das bekommt sie, wenn durch ihre Arbeit ihr Leben oder das ihres Kindes in Gefahr geraten könnten.
Wenn deine Frau also eine Krankschreibung bekommen hat, erhält sie nur 67% und keine 100%. Bei einer BV würde sie 100% erhalten. Wenn deine Frau eine schwangerschaftsbedingte Krankschreibung hat, dann werden diese Monate aber bei der Berechnung des Elterngeldes nicht mit berücksichtigt, sondern die davor liegenden 12 Monate.
Wegen dem Mutterschutzgeld kann ich dir nicht weiter helfen.

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Ich finde, der TE hat seine Frage doch ganz klar Formuliert:

Seine Frau hat eine zeitlang Krankengeld bezogen und ist DANACH schwanger geworden und wird ein BV bekommen.
Seine Frage ist, wie das Geld, das sie im BV bekommt, berechnet wird, da in die 13 Wochen VOR dem BV noch ein Zeitraum liegt, in dem sie Krankengeld bezogen hat.

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Hi,

genau so habe ich das auch verstanden. nur beantworten kann ich die Frage leider nicht, da ich mich damit nicht auskenne.

LG Cunababy

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Du hast das richtig verstanden, dass es im Normalfall 13 Wochen sind, liest man aber weiter, so steht da auch etwas von kürzenreen Zeiträumen, wenn nur kürzere Zeiträume da sind.
Also gibts hier dann einen kürzeren Zeitraum für die Berechnung!

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Achso ok....

welcher ist denn dann das ungefair?

Krankengeld (+Ende der Wiedereingliederung) war ende Juli 2011... von dem ersten Tag der normalen Arbeit bis Feststellung der Schwangerschaft 01.09. ist also der Zeitraum?! Also ca. 4-5 Wochen.... ?!

Sie ist im Tarifvertrag und da kann man ja auch den Monatsverdienst (TVÖD) ablesen.... wir sind uns nur sehr unsicher....

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Genau dies dann, erster Tag volle Bezahlung bis zum Entritt der Schwangerschaft (nicht Feststellung!).
Also evtl. gar keiner, dann müssen sie fiktiv rechnen bzw. nach dem, was sie vorher bekommen hat!