Finanzamt pfändet KFZ-Steuer vom Gehalt???

Hallo,

hab gestern Post vom Finanzamt bekommen - offenbar habe ich die im Februar fällige KFZ-Steuer nicht überwiesen. Habe bislang (immerhin September) auch keine Mahnung etc. bekommen.

Jetzt bekam ich die Mitteilung, dass die Kohle direkt vom Gehalt einbehalten wird + dazugehörige Bearbeitungskosten (ca. 40 Euro #schock).

Ehrlich gesagt weiß ich nicht was das soll - es kann sein, dass ich die offene Rechnung übersehen habe, aber ich zahle meine KFZ-Steuer seit Jahren pünktlich. Kann es rechtens sein, ohne Mahnung direkt an den AG zu gehen? Ich mein es ist ein lächerlicher Betrag, hätte ich sofort überwiesen, Konto war auch nicht überzogen odr so. Können die Mahnungen evtl. nicht zugestellt worden sein?

Mache mir jetzt den Kopf dass ich einen Eintrag in die Schufa oder Personalakte bekomme - kennt sich da jemand aus?

Gruß und Dank für Tipp

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Hi! #winke

Das hilft dir jetzt nicht weiter, aber ich habe trotzdem eine Zwischenfrage. Seit wann muss man die Kfz-Steuer überweisen? Wir bekommen die Festsetzung kurz vor dem Fälligkeitstermin und in dieser Mitteilung steht dann auch drin, dass der Betrag vom angegeben Konto eingezogen wird. Ich lasse doch öfter mal ein Auto zu und ich meine, es ginge doch gar nicht anders, außer dass man eine Einzugsermächtigung erteilt. Oder gibt es da regionale Unterschiede. Hast du mal in den Bescheid geschaut? Den hast du doch bestimmt abgeheftet.

Liebe Grüße #herzlich

Marie

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Hi,

wir kriegen den Überweisungsträger per Post zugeschickt, meist so Anfang Januar...

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Hallo,

ich weiß ja nicht ob es vielleicht bundeslandabhängig ist aber ich habe schon seit Jahren keine Rechnung mehr über die KFZ-Steuer bekommen. Man bekommt einen Bescheid nachdem man das Auto angemeldet hat, wann die Steuern fällig sind und das wars dann auch schon.

Zahlungserinnerungen, Mahnungen etc. bekommst Du hier keine mehr. Die gehen sogar soweit, dass Du das Auto nur zulassen kannst, wenn Du eine Einzugsermächtigung unterschreibst.

Liebe Grüße
Tiffy

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Ja, genauso ist es bei uns auch!

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Seit 2005/2006 ist es so, dass man ein Fahrzeug nur mit Einzugsermächtigung zulassen kann.

Ich gehe mal davon aus, dass das Fahrzeug schon länger zugelassen ist.

Dennoch geht es nicht so, wie die TE schreibt, eine Mahnuing hätte mind. kommen müssen.

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Im Steuerbescheid steht drinnen, dass der Betrag jedes Jahr fällig wird und wenn man ihn nicht fristgerecht zahlt, direkt gepfändet wird (ohne vorherige Mahnung). Der SCHUFA wird das nicht gemeldet aber es ist natürlich peinlich, wenn beim AG gepfändet wird. Dann mache doch einfach ein DA oder ein Lastschrifteinzug, dann wirst du das Problem (beim gedeckten Konto) nicht mehr haben

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Hi!

Ich kenne es aus der täglichen Praxis (bin Bankkauffrau) so, dass
normalerweise das Konto gepfändet wird, heißt, dass sich der Gläubiger, in Deinem Fall das Finanzamt, an die kontoführende Bank wendet und nicht direkt an den Arbeitgeber. Sehr merkwürdig.

Dass Du evtl. keine Mahnung bekommen hast, ist normal.

Gruß,
Rebecca

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Also hier (in Hessen) bekommst Du eine Mahnung.

Die Steuer muss auch nicht per Einzugsermächtigung bezahlt werden. Der Mahnung liegt aber eine Einzugsermächtigung bei.

Dass man ohne Mahnung vollstreckt halte ich zumindest für ungewöhnlich. Erkundige dich dochmal nach der gängigen Praxis bei Dir.

Ich kann aber über Praktiken in anderen Ländern nichts sagen.

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Hallo,

hab grad mit dem Finanzamt gesprochen, es ist "Ermessenssache" ob vom Konto oder vom Arbeitgeber gepfändet wird...

Konto wäre eventuell noch schlimmer gewesen, weil die Bank das unter Umständen der Schufa meldet....

So schnell kanns gehen. Werde jetzt wohl einen Dauerauftrag einrichten

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Erteile doch einfach die Einzugsermächtigung und Du hast Deine Ruhe (solange Dein Konto immer gedeckt ist).

Den Dauerauftrag vergisst Du bloß noch zu löschen, wenn Du das Fahrzeug mal irgendwann abmeldest.

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