Wann Steuerklasse wechseln, vor Mutterschutz oder danach?

Hi Zusammen,

wir bekommen im März unser erstes Kind. ich bin ab 15.2 dann in Mutterschutz. Derzeit haben wir 4/4 möchten aber dann natürlich auf 3/5 wechseln wann ist das möglich erst nach Mutterschutz oder zu Beginn, möchte aber nicht das mein Mutterschaftsgeld auf 5 verrechnet wird...

Grüße koalabaerli

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Hi,

wir haben es erst nach der Geburt gemacht..

LG Diana

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Musstet ihr im folgenden Jahr den Nachzahlen beim Finanzamt?

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Hi,

nein... wir haben nichts nachbezahlen müssen.. nur im 2. Elternjahr - habe mein Elterngeld auf 2 Jahre spiltten lassen - haben wir so gut wie nichts zurück bekommen!

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würde es danach machen denn dein Elterngeld wird nach deinem verdienst ausgerechent...wir haben es vorher gemacht und hätten wir 5 monate gewartet hätten wir jetzt schon ein bissche mehr....lg

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Hallo!

Lass es! Ihr würdet eine ziemlich dicke Steuernachzahlung kriegen, wenn ihr nicht gerade sehr viele Werbungskosten habt.

Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, es wird zwar nicht versteuert, aber für die Bemessung des Steuersatzes (also wieviel %) auf das zu versteuernde Einkommen wird es sozusagen "draufgerechnet".

Viele Eltern mit Steuerklasse 3/5 fallen dann beim Erhalt des Steuerbescheides auf den Hintern.

LG

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Müssen sie aber nicht und könenn auch bei 4/4 viel Nachzahlugn haben durchs Elterngeld und Mutterschaftsgeld. Gerade, wenn es so wie hier so lange ist (10,5 Monate)!

Außerdem warum sollte man dem Staat die Zinsen schenken, nimmt man sie lieber selber mit!

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mal für mich zum verständnis mit dem Progressionsvorbehalt, ich dachte es ist so:

Das Elterngeld wird zwar zum Jahregehalt mit daraufgerechnet im Folgejahr, aber der Steuersatz, eben die %, bleiben genauso wie der Verdienst ohne Eltergeld.


Beispiel:
20.000 Jahreinkommen: Steuersatz 15%
Elterngeld 5.000

wäre rechnerisch Jahreseinkommen von 25.000was den Streuersatz auf 17% erhöhen würde

Aber

es wird Jahreseinkommen 25.000 Euro zu einem Steuersatz von 15% genommen.

Lieg ich da falsch?

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Hi Koalabärli,

ich habe einfach bei der Personalabteilung angerufen und gefragt, wie das Mutterschaftsgeld berechnet wird. Offenbar aus dem Verdienst der letzten 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Also haben wir mit Beginn des Mutterschutzes (= vor der Geburt) gewechselt und hatten wie erhofft das volle Mutterschaftsgeld (und natürlich auch Elterngeld) gemäß Nettoverdienst in Klasse 4, dazu aber noch ab Beginn des Mutterschutzes das erhöhte Netto des Hauptverdieners durch Steuerklasse 3, somit also mehr Kohle als zu der Zeit, als meine Frau noch arbeiten war.
Ich finde es auch eher blödsinnig, aus Angst vor einer Steuernachzahlung die horrenden Abzüge bei Steuerklasse 4 zu behalten, wenn die Mutter nicht mehr arbeitet. Ja und? Man kann frühzeitig ausrechnen, ob eine fällig wird, und sich ggfs. drauf einstellen. Durch Kinderfreibeträge usw. wird die Steuerlast aber sowieso gemindert. Bei Kind Nr. 2 haben wir einen zweistelligen Betrag nachzahlen müssen. Das hat uns nicht wirklich wehgetan.
Umgekehrt habt Ihr gerade beim 1. Kind einen Haufen Neuanschaffungen und da ist es doch sehr nützlich, etwas flüssiger zu sein.
LG und alles Gute

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Sobald du einen kompletten Monat Mutterschaftsgeld bekommst, kannst du wechseln. Fürs Mutterschaftsgeld und den AG-Zschuß ist die aktuelle Steuerklasse uninteressant.

Also ich würde zum März wechseln, dann hat es weder aufs Mutterschaftsgeld noch aufs Elterngeld, noch aufs normale Einkommen Auswirkungen.

Wobei ich mir an eurer Stelle überlegen würde, jetzt noch möglichst zum September du in die 3 dein Mann in die 5 zu wechseln damits eben mehr Elterngeld und Mutterschaftsgeld gibt! Wären dann immerhin 4 Moante mit mehr EInkommen fürs Elterngeld und fürs Mutterschaftsgeld wäre es komplett die höhere Summe.