Muss man Rente für Sterbemonat zurückzahlen?

Hallo,

weiß jemand von euch, ob die Verwandten die Rente, die ein Verstorbener erhalten hat für den Sterbemonat zurückzahlen muss? Z.B. wenn die Rente am 1. des Monats eingeht und derjenige dann z.B. am 5. des Monats verstirbt. Kommt dann eine Rückforderung? Der kompletten Rente? Für die 5 Tage? Oder gar nicht?

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Männe sagt, muss man nicht.

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§ 102 SGB VI:

(5) Renten werden bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem die Berechtigten gestorben sind.


Es kommt nicht darauf an, wann die Rente eingegangen ist sondern für welchen Monat sie gezahlt wurde.

Wenn also jemand am 2. Juni 2011 gestorben ist dessen Rente nachträglich gezahlt wurde, bekommt er sogar am 30.06.2011 nochmals die Rente gezahlt. Und wenn er am 31.05.2011 die Rente im Voraus bekommen hat, muss er sie nicht zurückzahlen. Wenn er aber am 31.05.2011 die Rente im Voraus bekommen hat und am 31.05.2011 gestorben ist, muss zurückgezahlt werden.

Ob die Rente im Voraus oder nachschüssig gezahlt wurde, hängt vom Rentenbeginn ab (ab 01.04.2004 nachschüssig, bis 31.03.2004 im Voraus).

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Hallo,

meine Stiefmama bekam sogar noch einen Monat Rente, weil die ja nachträglich gezahlt wird (mein Papa ist am 04.03.) verstorben.

LG

Steffi

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Nein muss man nicht. Die Frage haben wir damals geklärt als Oma am 1. Dezember starb. :-(

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Hallo

meine Mama verstarb auch in den ersten Tagen des Monates, wir durften das Geld für den Monat behalten

Grüße Silly