geringfügige Beschäftigung = kein Arbeitsvertrag?

Hallo,
ich bin seit dem 4.5.11 bei einem Supermarkt "angestellt".
Ich habe bisher noch keinen Arbeitsvertrag und heute wurde mir gesagt,dass ich keinen bekomme.
Der Personalbogen soll ausreichen (den habe ich nicht) und für das Arbeitsamt reiche eine Lohnbescheinigung,welche ich auch noch nicht habe.

Ist es nicht aber so,dass man auch bei einer geringfügigen Beschäftigung einen Arbeitsvertrag bekommt/haben muss?

Ich unterhalte mich immer mit der Putzfrau und sie meint ich soll mich nicht verarschen lassen.
Bin nun sehr verunsichert #zitter


LG

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Arbeitsverträge bedürfen grundsätzlich nicht der Schriftform. In dem Moment, wo Du und der AG sich einig gewesen seit, dass Du Tätigkeit X zu Lohn Y ab dem Datum Z ausüben sollst, hast Du Deinen Arbeitsvertrag geschlossen. Diese mündliche Abrede ist eigentlich ausreichend.
Ausnahme: befristete Beschäftigungen oder Arbeitsverträge im Rahmen der Zeitarbeit.

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Nun ja,muss aber nicht im Arbeitsvertrag festgehalten werden wieviele Stunden ich Arbeite?

Eigentlich sollte es auf 165€ Basis sein aber ich Arbeite immer mehr.
Die Chefin meinte bis zu 55 Std.sind erlaubt (6€ Stundenlohn) und es kann auch schon mal mehr sein.
Dann gibt es Weihnachts und Urlaubsgeld und das muss doch auch irendwo festgehalten sein oder nicht?

Die Arbeit macht mir da echt Spaß aber ich kann ja nichts vorweisen das ich dort Arbeite.

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Hallo,

dich wird doch wohl irgendwer beim Arbeiten sehen? Damit hast du auch was vorzuweisen. Überprüfe deine Lohnzettel genau.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld steht dir (meines Wissens) zu, wenn alle anderen im Unternehmen auch welches bekommen. Du könntest gegebenenfalls diese Leistungen einklagen.

Gruß Marion

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Hast Du inzwischen mal Post von der Knappschaft bekommen und sei es nur der Versuch Dich zu ihnen zu locken mit Deiner gesetzlichen Krankenversicherung ?
Weil die brauchen in der Regel 4 Wochen nach Anmeldung durch den geringfügigen Chef um Dich als potentielles Opfer zu erkennen.

Wäre zumindest ein Anhaltspunkt dafür, dass er Dich ordentlich angemeldet hätte.

Ansonsten, Arbeitsverträge müssen nicht schriftlich fixiert werden, allerdings hast Du ein Recht und er die Pflicht eine Lohnabrechnung zu erstellen und die solltest Du mit dem ersten Lohn bekommen.

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Hallo,
nein sowas habe ich noch nicht erhalten.

Heute habe ich eine Lohnabrechnung bekommen wo 0,00€ drauf stehen und mein Lohn wird erst angewiesen.

Ich Arbeite da jetzt seit dem 4.5.11