Was denkt Ihr geaenderter Steuerbescheid erhalten ?

Hallo Ihr Lieben,

hatte gegen meine ersten Steuerbescheid Einspruch erhoben das diverse Werbungskosten nicht voll anerkannt wurden, aus dem ersten Steuerbescheid habe ich bereits ein Guthaben ausgezahlt bekommen, nun kam der 2. Steuerbescheid aus dem sich wiederrum auch ein Guthaben ergibt, meine Frage ist nun muss ich nun damit rechnen das das erste Gutehaben von dem zweiten noch abgezogen wird oder kann ich mit dem vollen Betrag rechnen der unten steht... habe noch einen 2 Steuerbescheid bekommen weiss garnicht wie ich Ihn deuten muss.

Verwirrte mich nur das ich vor einigen Tagen mit der dortigen Finanzkasse gesprochen habe aufgrund von Ersattung der Kirchensteuer die gesondert kommt und da sagte mir die Dame ach Sie haben ja noch eine Korrektur hier diese ist bereits im Erstattungsverfahren ich sagte ja stimmt Summe Bsp. 800 Euro nein sagte Sie, Sie muessen die erste Erstattung noch abziehen das wird ueberwiesen, aber auf dem Bescheid steht nun Summe 800 Euro auf Ihr Konto..... ueberwiesen auch der Finanzbeamte sagte mir damals nachdem er noch Rueckfragen hatte wegen eines Belegs das es dann Summe 800 Euro ist.

Vielen Dank und schones Wochenende....

LG blume 0307

1

Lass dich mal überraschen.. ich hab gerade mit denen auch ein dickes Problem und keiner weiss so recht auf der Behörde was er sagen soll.

Ich hab letztes Jahr einen dicken Batzen zurückerstattet bekommen, dieses Jahr wurde bei der gleichen Situation aufeinmal um die 1700 Euro weniger erstattet? So groß kann der Unterschied doch in einem Jahr nicht sein???

Jedes Mal krieg ich was anderes zu hören und ich sitz jetzt da, ich ruf da jeden 2. tag mal an um denen Feuer unterm Hintern zu machen und dann lass ich mich überraschen.

Villeicht hast du Glück und bekommst die vollen 800 ja:-)

lg

3

Hallo,

ich hätte da z.B. die Erklärung, dass Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt, wie auch das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und evtl Krankengeld bei BV?

Falls Dir das immer noch komplett unschlüssig ist, such Dir einen Steuerberater, aber wenn geht innerhalb der Einspruchsfrist.

Dafür gibt es die Gilde schließlich..........

Grüße und schönes WE!

2

Oh je,
genau für solche Fälle gibt es Steuerberater. Es ist klar, dass bei dem Umfang an gesetzlichen Bestimmungen, der Otto Normalverbraucher nicht mehr den nötigen Durchblick hat.

Aber mal ehrlich, wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Es steht alles genau drauf. Festzusetzen ist, bereits gezahlt wurden, verbleibt Guthaben oder Schuld. Bei geänderte Bescheid kommt noch dazu: bereits durch Finanzkasse ausgezahlt bzw. bereits gezahlte Beträge, verbleibt weiteres Guthaben oder Nachzahlung.
Noch dazu steht unten drunter, Bitte zahlen Sie bis oder der Gesamtbetrag von wird erstattet auf KTO ....

Will man wissen, ob das FA von der Erklärung abgewichen ist, liest man mal die Erläuterungen im Bescheid. Dazu sollte man aber wissen, was in der Erklärung alles angegeben wurde und wie sich die Beträge berechnen. Wenn dann noch Unklarheiten bestehen, kann man natürlich auch beim FA anrufen.

LG

4

ich habe dieses jahr 2 mal einspruch einlegen müssen weil ich einmal kinderbetreuungkosten vergessen habe und die beim ersten einspruch nicht entdeckt haben wo der fehler lag das lohnersatz leistung doppelt belastet war. also ich musste nichts ab ziehen auf ersten bescheid stand 653 e das kam auf konto im 2 bescheid stand 93 e das kam au auf konto und im letzten bescheid stand 650 e au das kam auf konto
lg katja

5

Hallo!

Es müsste in deinem Steuerbescheid eine Zeile geben in der bereits ausgezahlte Beträge stehen.
Dort sollte der Betrag aus dem ersten Steuerbescheid stehen.

Dann gibt es da noch eine Zeile in der steht : "der Betrag xy wird auf das Konto xy überwiesen"

Alles auf der ersten Seite deines Steuerbescheides.

Lg