befristeter Arbeitsvertrag - wie lange Elternzeit beantragen?

Hallo!

Ich hoffe, jemand kann weiterhelfen.

Ich habe am 01.12.2010 meinen Job angefangen, befristet auf 2 Jahre, also bis 30.11.2012.

Ende Dezember habe ich erfahren, dass ich schwanger bin und dies meinem Chef dann Anfang Januar mitgeteilt.

Der errechnete ET ist 23.07.2011, Mutterschutz beginnt am 11.06.2011.

Abgesprochen ist eigentlich, dass ich nach einem Jahr wieder arbeite, also mein erster Arbeitstag wäre quasi der 22.07.2012.

Da ich allerdings einen befristeten Arbeitsvertrag habe, hat mein Arbeitgeber ja nach 4 Monaten nach der Geburt das erste Mal die Möglichkeit, mich zu kündigen, was er aber (nach seinen Aussagen) nicht machen wird. Allerdings kann er mir auch nicht zusagen, dass ich in einem Jahr zu den gleichen Konditionen meine alte Stelle bekomme. Logisch.


Wie lange beantrage ich nun Elternzeit? Nur ein Jahr, weil ich ja eigentlich nach einem Jahr wieder anfangen will zu arbeiten?

Oder länger? Aber dann habe ich das Problem, wenn er mich nicht wieder einstellen kann und mich doch kündigen sollte, ich dem Arbeitsmarkt quasi nicht zur Verfügung stehe, da ich in Elternzeit bin und ich dann keine Ansprüche auf irgendwelche Leistungen habe?

Oder beantrage ich 1 Jahr und falls ich dann nicht wieder einsteigen kann hier in der Firma, stehe ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und bekomme Arbeitslosengeld? Auch 65 %, also im Grunde genauso viel wie beim Elterngeld!?

Oh man, ich sehe da echt nicht durch. Was ist denn besser??? #zitter

Ich muss vielleicht noch dazu sagen, dass ich Alleinerziehend bin und lediglich den Unterhaltsvorschuss und Kindergeld bekomme, von daher muss ich schon schauen, wo ich da finanziell bleibe. #schwitz


marienkaefer + BabyBoy (31+5) #verliebt

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"Da ich allerdings einen befristeten Arbeitsvertrag habe, hat mein Arbeitgeber ja nach 4 Monaten nach der Geburt das erste Mal die Möglichkeit, mich zu kündigen,"


Wie kommst du denn darauf?


"Allerdings kann er mir auch nicht zusagen, dass ich in einem Jahr zu den gleichen Konditionen meine alte Stelle bekomme."


Das muß er dir nicht zugen, sondern einfach einhalten!


Wenn du länger zu Hause bleiben willst, ist das natürlich dein gutes Recht, dass dein befristeter Vertrag einfach nicht verlängert wird.

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#klatsch Ich meinte, das muß er dir nicht zusagen. #klatsch

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§ 9 Mutterschutzgesetz
Kündigungsverbot.(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird;

So wie ich das verstehe, kann er mich also 4 Monate nach der Geburt kündigen!? Oder nicht!?



Wenn meine jetzige Position besetzt ist, dann kann er mir doch nächstes Jahr eine andere Position anbieten. Ich arbeite derzeit als Sekretärin der Geschäftsleitung. Er meinte, dass ich dann vielleicht im Service oder im Vertriebsinnendienst eingesetzt werden könnte, wenn meine Stelle nicht frei ist, aber da müsste ich mich mit erheblichen Gehaltseinschränkungen (mind. 500 € brutto monatlich) zufriedengeben, da diese Stellen einfach "schlecht" bezahlt werden - zumindest im Vergleich zu meiner jetzigen Position.

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Dein Arbeitgeber kann dir nicht kündigen. Es ist ein befristeter Arbeitsvertrag und der läuft automatisch zum 30.11.2012 aus. Normalerweise ist bei befristeten Arbeitsverträgen keine Kündigung vorgesehen. Ausnahme: Es steht was anderes im Vertrag.

Wenn du länger als bis zum 30.11.2012 in Elternzeit gehen solltest muss er dir auch nicht kündigen. Auch hier läuft der Vertrag einfach aus.

Die Frage ist ja würde er dich überhaupt übernehmen nach Ablauf der Befristung. Die Chance dafür steht wohl er schlecht. Es sei denn dein Arbeitgeber ist sehr sozial eingestellt.

Letztlich musst du dich einfach nur entscheiden ob du überhaupt wieder arbeiten gehen willst bzw. musst (egal bei welchem Arbeitgeber) oder ob du bei deinem Kind bleiben willst bzw. kannst.

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Ja, er würde mich übernehmen, darüber haben wir schon mehrmals gesprochen.

Ich komme mit meinem Chef sehr gut klar und er ist absolut sozial eingestellt. Sollte sich also firmenintern nicht irgendwas ergeben, was dagegen spricht (Finanzen usw.), dann würde ich auf jeden Fall ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bekommen. Mit meiner Arbeit und auch mit mir als Person ist er zufrieden und möchte daher schon, dass ich in der Firma bleibe. Was ich ja auch möchte.


Generell möchte ich schon nach einem Jahr wieder arbeiten. Natürlich auch, weil es finanziell halt einfach nötig sein wird.

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<<Ja, er würde mich übernehmen, darüber haben wir schon mehrmals gesprochen. <<

So lange du es nicht schriftlich hast würde ich mich darauf nicht verlassen.

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Das stimmt alles nicht.
Der AG kann Dir während der Eltenrzeit nicht kündigen, weil Du befristet beschäftigt bist und muß Dich auch nach dem Jahr nicht wieder einstellen, sondern ganz einfach weiter beschäftigen wie vorher auch, mindestens, bis Dein Vertrag regulär ausläuft.

Nach der Elternzeit verlierst Du dann aber den Kündigungsschutz gem. gemäß Mutterschutzgesetz wie jede andere Frau auch. Deshalb solltest Du überlegen, 2 Jahre Elternzeit anzumelden und Teilzeit während der Elternzeit zu beantagen.

Gruß,

W

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Ja, genau von diesem Kündigungsschutz habe ich auch schon etwas gehört.

Teilzeit während der Elternzeit geht aber nur für max. 30 Stunden pro Woche, oder?


Wenn ich deine Aussage also richtig verstehe, müsste mein Chef mir nach einem Jahr Elternzeit einen Job geben. Und hier habe ich auch Anspruch auf einen Vollzeitjob!?

Aber kann er mich dann auch auf eine andere Position mit weniger Gehalt versetzen? Also andere Position sicher schon, wenn meine nicht mehr frei ist, aber mit Gehaltseinschränkungen (was in dem Fall brutto wohl um die 500 € wären)? Oder ist das unzulässig?

D. h. ich hätte dann meine normale Kündigungsfrist von einem Monat wieder. Also könnte er mich, wenn ich ab 22.07.2011 wieder starte, zum 31.08.2011 kündigen!?

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<<D. h. ich hätte dann meine normale Kündigungsfrist von einem Monat wieder. Also könnte er mich, wenn ich ab 22.07.2011 wieder starte, zum 31.08.2011 kündigen!? <<

Bei befristeten Verträgen gibt es keine Kündigungsfrist. Weder du noch er können während der Befristung kündigen. Es sei denn es ist vertraglich oder tarifvertraglich etwas anderes geregelt.

Zitat:
(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
Zitatende
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html

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Hier steht ganz viel Blödsinn drin!

"Da ich allerdings einen befristeten Arbeitsvertrag habe, hat mein Arbeitgeber ja nach 4 Monaten nach der Geburt das erste Mal die Möglichkeit, mich zu kündigen, was er aber (nach seinen Aussagen) nicht machen wird. Allerdings kann er mir auch nicht zusagen, dass ich in einem Jahr zu den gleichen Konditionen meine alte Stelle bekomme. Logisch."

Nur, wenn du gleich nach dem Mutterschutz ohne Eltenrzeit wieder arbeitest. Sonst hat er erst nach Ende der Elternzeit die Chance dir zu kündigen.



"Wie lange beantrage ich nun Elternzeit? Nur ein Jahr, weil ich ja eigentlich nach einem Jahr wieder anfangen will zu arbeiten?

Oder länger? Aber dann habe ich das Problem, wenn er mich nicht wieder einstellen kann und mich doch kündigen sollte, ich dem Arbeitsmarkt quasi nicht zur Verfügung stehe, da ich in Elternzeit bin und ich dann keine Ansprüche auf irgendwelche Leistungen habe? "
Auch blödsinn. Beantragst du eine Jahr Elternzeit, muss er dich nach dem Jahr wieder beschäftigen (Vertrag luft ja noch) frühestens am ersten Arbeitstag könnte er dir mit entsprechender Frist kündigen (wenn der Vertrag eine Kündigung her gibt). NImmst du länger Elternzeit und willst mehr als 30h in der Woche nach dem einen Jahr wieder arbeiten geht dies nicht. Bis zu 30h/Woche kannst du in Elternziet arbeiten und der AG kann dir nicht kündigen.

MIt Vertragsende endet deine Elternzeit automatisch, damit kannst du natürlich dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen.