Freiberufler - Gewinnermittlung - Fahrtkosten FRAGE!!!!

Hallo,

muss nur eine formlose Gewinnermittlung mit zur Steuererklärung abgeben und bin nun im Konflikt: Wenn ich meine Fahrtkosten abziehe vom Gewinn, wie berechne ich die, nehme ich die EINFACHE Strecke, die ich gefahren bin, oder die tatsächlichen KM sprich die doppelte Strecke . Und dann mal 0,30 Cent, oder? Bei der letzten Steuererklärung (ist schon länger her) hatte ich glaube ich die ganze Strecke genommen....bin mir unsicher.

Danke,
K.

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HÄ???? Du setzt die KFZ - Kosten in voller Höhe ein: Also Tankbelege, Steuer Versicherung Werkstatt. Und ziehst die Kosten in voller Höhe vom gewinn ab. Bei Fahrkarten verfährst Du ebenso.

Nutzt Du das Firmenfahrzeug auch privat, bist Du gezwungen Fahrtenbuch zu führen und Deine Privat Km herauszurechnen.

Ansonsten ruf beim FA an und frag nach

Ute

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Ich dachte, ich berechne das pauschal per 0,30 Cent pro Kilometer - ist ja mein Privat-PKW, bin freiberuflich tätig (etwa 5 Tage im Monat). Würde ich alles in voller Höhe einrechnen....käme ich bei Minus irgendwas Gewinn raus ;-)

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Ja, ist die Freiberugliche Tätigkeit Deine Haupeinnahmequelle?

Wieviel Tage Du das im Monat machst ist dann nämlich vollkommen egal. Du mußt sowieso die Privatkilometer mittels Fahrtenbuch ermitteln / belegen und herausrechnen.

Ist doch schön, wenn Du nur minus Gewinn hast. Ich bin auch immer verblüfft wie "arm" ich doch bin, wenn meine Unterlagen vom Steuerberater zurückkommen

Ute

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Hallo,


pro gefahrenen km 0,30 als Reisekosten!!

Die erste Antwort ist Quatsch. Das geht nur wenn das Kfz im Betriebsvermögen aktiviert wurde!

LG