Zusammenziehen mit neuem Partner? Geld für 1.Kind??

Hallo ihr Lieben.

Ich habe da mal ein paar Fragen und hoffe das mir irgendwer helfen kann.

Zu meiner Situation:

Ich bin Mama eines süßen 2-jährigen. Wir leben von seinem Papa seit ca August 2010 getrennt.
Seit kurzem habe ich einen neuen Partner an meiner Seite was anfangs sehr viele Probleme bereitet hat.

Mein Ex hat mich gestalkt, die Frontscheibe am Auto meines Freundes zerschlagen, uns heimlich beim Sex beobachtet und ist mehrmals ausgerastet (schon in der Beziehung, deswegen die Trennung). usw.

Waren dann bei der Polizei und ich haben ihn angezeigt. Einstweilige Verfügung läuft noch, aber um den Kontakt zu unserem Sohn zu halten darf er sich mir und dem Haus wieder nähern.

So weit so gut.

Meine finanzielle Lage: 326 € ALG, 184 €, 133 € Unterhaltsvorschuss
Ich zahle keine Miete da ich bei meinem Vater wohne, kaufe halt Lebensmittel für 2 1 /2 Personen von meinem Geld und muss mein Auto tanken.

Nun würde ich aber in naher Zukunft gerne mit meinem Freund zusammen ziehen.

Er verdient ca 1300 €

Meine Fragen:

Fällt der Unterhalt meines Ex Freundes für unseren Sohn dann weg?

Kann er mir da Probleme machen obwohl ich das alleinige Sorgerecht habe?

Würde ich anteilig die Miete bezahlt bekommen?

Ich denke ja das das mit dem Zusammenziehen erst nächstes Jahr klappen könnte. Mein Sohn geht dann in den KiGa und ich mache mein Tagesmutter Zertifikat. Dieses wird mich mehrere hundert Euro kosten. Und soviel habe ich nicht auf der "hohen Kante" das ich dann noch Möbel etc zahlen könnte.

Würde einfach mal gerne ein paar Meinungen hören ob es realisierbar wäre oder halt noch nicht.

Liebste Grüße
Alessiosmama

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Ehrlich gesagt verstehe ich Deinen Beitrag nicht wirklich.

Welcher Unterhalt sollte denn wegfallen, wenn Du eh keinen bekommst, sondern Unterhaltsvorschuß?
Der Vater bleibt dem Kind gegenüber auch unterhaltspflichtig, einzige Ausnahme wäre, wenn es von Deinem neuen Partner adoptiert würde.

Die 326 Euro sind ALGI oder ALGII? Dann bist Du ja sicher auf der Jobsuche und nicht ewig erwerbslos und kannst nächtes Jahr sicher selbst Eure Miete tragen...
Falls Du dann aber weiterhin kein Einkommen hast, wird das Einkommen Deines Partners abzüglich der Freibeträge aus Erwerbseinkommen angerechnet und Ihr seid - da mit Kind im Haushalt - sofort eine Bedarfsgemeinschaft.

Gruß,

W

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Danke für deine Antwort.


Ja, ich meinte den Unterhaltsvorschuss.
Ich bekomme ALG II. Das wären normal 354 € oder so aber seit dem ich den Unterhaltsvorschuss erhalte ist es eben verrechnet worden.

Ich bin noch in Elternzeit, mein Sohn wird im Dezember 3. Wenn er in den Kindergarten geht möchte ich ein Tagesmutter Zertifikat machen und bis ich dann damit "genug" Geld verdiene wird es sicherlich noch dauern.

Aber erst in 8 Wochen einen Termin bei der zuständigen Stelle die darüber informiert.

LG

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Ja, wie gesagt, Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft und ALLES an Einkommen wird zusammen veranlagt und angerechnet.

Als Tagesmutter wirst Du doch sicher nie soviel verdienen, dass Du Dich und Dein Kind davon ernähren kannst, oder?
Was hast Du denn vor dem Kind beruflich gemacht?

Gruß,

W

2

"Einstweilige Verfügung läuft noch, aber um den Kontakt zu unserem Sohn zu halten darf er sich mir und dem Haus wieder nähern. "

Ähm, macht das Sinn?

Was diesen Tagesmutterkurs betrifft, übernimmt das nicht das Amt, um Dich wieder in Arbeit zu bringen?

Unterhalt vom Kindsvater bekommt Dein Sohn natürlich und mit dem Freund zusammen ziehen ist auch möglich.
Allerdings übernimmt das Amt keine Miete für Dich, da Ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft seid und von dem Gehalt des Freundes, Kindergeld und Unterhalt leben müßt.

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Ich weiß das klingt doof.

Aber er darf mir schreiben wenn es um Alessio geht, bzw anrufen.
Und er darf zu unserem Haus kommen um sein Kind abzuholen.

Alles was NICHTS mit unserem Sohn zu tun hat ist tabu.
;-)


Das wäre schön wenn das übernommen werden würde, aber ich weiß das erst in 8 Wochen genauer. Bis jetzt bin ich auf dem Stand das ich das selbst tragen muss.

3

Fällt der Unterhalt meines Ex Freundes für unseren Sohn dann weg?

Nein,der Unterhalt vom Vater fällt natürlich nicht weg. UV würde erst wegfallen ,wenn du deinen Freund heiratest.


Kann er mir da Probleme machen obwohl ich das alleinige Sorgerecht habe?

Nein,kann er nicht.

Würde ich anteilig die Miete bezahlt bekommen?

Kommt drauf an ,was ihr insgesamt an Einkommen habt.Da ein Kind mit im Haushalt lebt,zählt ihr sofort als Bedarfsgemeinschaft.
Eventuell könntet ihr aber Wohngeld beantragen.

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Hallo!

ganz einafch:

Zieht ihr zusammen, seid ihr eine bedarfsgemeinschaft und du bekommst weiter Kindergeld und UHV für deinen Sohn.
Wenn ihr damit und dem Einkommen deines Freundes unter dem Bedarf inkl. Freibetrag liegt(was ich nicht glaube), bekommt ihr ergänzend ALG2

lg

melanie