Haushaltshilfe wg KKH-Aufenthalt

Hallo!

Ich muss stationär ins KKH, für sechs bis zwölf Wochen. Die Krankenkasse bezahlt mir eine Haushaltshilfe, für fünf Tage die Woche, acht Stunden täglich.
Ich habe eine Bekannte die das machen würde, sie bekommt derzeit Geld vom Amt (ALGII?).

Kann mir jemand sagen ob das so ohne weiteres machbar ist?
Dass in der Zeit kein weiterer Anspruch auf ALGII besteht dürfte klar sein. Aber wie sieht es aus mit der Krankenversicherung?
Und welche Pflichten hätte ich? Muss ich die Haushaltshilfe anmelden, wenn ja wo und wie?
Es ist ja ein Vollzeitjob, wenn auch nicht für sehr lange.

Meine Bekannte fragt bei ihrem Sachbearbeiter nach sobald sie dort einen Termin bekommt, meine Krankenkasse konnte mir leider keine Auskunft geben.

Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand sagen könnte was zu beachten ist.

LG, mokli

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Hi,
du musst alles beachten, was jeder normale ARbeitgeber auch beachten muss (die Minijobgrenze sprengt es ja deutlich).

- Du musst den Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung zahlen, die Krankenkasse zahlt den nicht
- Du bist der Arbeitgeber, mit allen Rechten und Pflichten (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub...)
- Steuern müssen auch abgeführt werden...eigentlich, ich hatte mal einen vorübergehenden Job bei einem Arbeitgeber, der sich in D überhaupt nicht auskennt (Expo 2000 - mein AG kam aus einem etwas exotischen Ländchen weit, weit weg...) - da war mit dem FA eine Vereinbarung getroffen, dass nichts abgeführt wird, ich aber selbstverständlich zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet war und dann halt entsprechend hätte nachzahlen müssen - das sollte man natürlich vorher klären

Im Prinzip hat mir meine Krankenkasse (es ging bei mir um 24 Stunden/Woche für ca. 16 Wochen in der Schwangerschaft) ganz klar davon abgeraten, das so zu machen.

MEINE KK hätte allerdings einen bereich "Arbeitgeberberatung" gehabt, der mich, wenn ich das trotzdem gewollt hätte beraten hätte.

Viele grüße
Miau2

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Hallo!

Das schockt mich jetzt ein wenig #schwitz

Ich habe grade noch mal mit der Krankenkasse telefoniert und dort wurde mir gesagt dass es KEIN Job in dem Sinne wäre, ich also nichts irgendwo anmelden müsste, meine Bekannte lediglich beim Jobcenter alles angeben muss.

Das Geld was gezahlt wird wäre auch nicht steuerpflichtig, müsste aber bei der Steuererklärung mit angegeben werden da es unter den Progressionsvorbehalt zählt.

Mist, jetzt dachte ich grade ich hätte eine akzeptable Lösung gefunden.

LG, mokli

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Hm, ich kann dir natürlich nur wiedergeben, was mir meine KK damals (vor 2,5 Jahren) dazu erzählt hat.

Aber vielleicht wissen die eine Antwort, warum das ganze kein Job im eigentlichen Sinne wäre...Schließlich ist es für sie doch dann ein Einkommen aus unselbständiger Arbeit. Würde mich echt mal interessieren.

Progressionsvorbehalt betrifft doch eigentlich nur Lohnersatzleistungen.

Und bei IHR wird ja kein Lohn ersetzt, und was es für dich ist ist für ihre Steuer unrelevant. Auch für dich ist es keine Lohnersatzleistung. Kann es sein, dass da jemand bei deiner KK das mit dem Krankengeld verwechselt hat?

Das ist etwas vollkommen anderes, würde dich bei so langer Krankheit aber durchaus betreffen wenn du arbeitest- und da würde das mit dem Progressionsvorbehalt auch zutreffen, allerdings bei DEINER Steuererklärung.

Klingt für mich nicht wirklich logisch, diese Aussage der KK, und wenn ich unter Progressionsvorbehalt nachgoogle bringt mich Wiki auch nicht weiter http://de.wikipedia.org/wiki/Progressionsvorbehalt

"Steuerpflichtig" oder nicht - das ist etwas, was dir heute niemand beantworten kann. Es kann natürlich sein, dass sie über das ganze Jahr gesehen keine Einkünfte über ihrem persönlichen Freibetrag (bzw. wenn sie verheiratet ist für beide zusammen) hat. Nur müsste m.W. nach im Regelfall trotzdem erst mal abgeführt und dann halt über die Steuererklärung zurückverlangt werden...

Also, wie gesagt, ich finde, dass das, was deine KK dir erzählt hat nicht wirklich richtig klingt - aber ich bin natürlich auch nur ein Laie auf dem Gebiet ;-).

viele grüße
miau2

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Sie könnte es als 400 Euro Job machen, das müsste dann bei der Knappschaft (Mini-Job-Zentrale) angemeldet werden.

Da hast Du echt Glück. Bei solchen Sachen sind die gesetzlichen Kassen echt gut. Ich war auch gerade ne Woche im KH und liege jetzt zu Hause weiter. Aber ich bekomme von der Privatkasse keine Haushaltshilfe und von der Beihilfe sowieso nicht.

Und bevor jetzt jemand sagt, versichere dich gesetzlich: geht als Beamter nicht. Man muss die private Kasse inzwischen sogar nachweisen, sonst verliert man sogar den Beihilfeanspruch. Bei so Hilfsmitteln, Kuren und Mutter-Kind sind die privaten Kassen echt hinterwäldlerisch....

Dafür schieben sie dir dann den hunderte von Euro teuren Chefarzt in den A... und fragen nicht mal ob die horenden Rechnungen rechtens sind.

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"Und bevor jetzt jemand sagt, versichere dich gesetzlich: geht als Beamter nicht."
Doch das geht. Es geht sehr wohl die Kombi Beihilfe + GKV. Aber du hattest dich damals irgendwann dagegen entschieden. Und das war natürlich eine Entscheidung auf Lebenszeit. Aber ich kenne dein problem. Mein Mann hat den selben Fehler gemacht. Und meine Kinder sind nun auch in der PKV :-(

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Es geht ja nicht um die Kinder. Sondern um die komischen Leistungen in der PKV....1000ende an Euro für Wahlleistungen ohne mucken zahlen, was keiner braucht und worauf ich auch diesmal wieder verzichtet habe.

Aber was man wirklich braucht, wie zum Beispiel Rückbildung wird nicht gezahlt. Übrigens auch von der Beihilfe nicht, was ich viel schlimmer finde, da die ja für mich und meinen Mann 70% und für die Kinder sogar 80% zahlt.

Ich beschäftige jetzt meine Zugehfrau einfach als Haushaltshilfe solange es nötig ist und hab von dem erstatteten Geld wegen Wahlleistungsverzicht die Kosten wieder drin. Außerdem habe ich Krankenhaustagegeld. Insofern komme ich schon auf die Kosten.

Aber ich finde das eben eine verkehrte Welt.

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Warum macht es denn dein Mann nicht???Ich mußte vor 2 Jahren auch ins KH.Mein Mann ist dann zu Hause geblieben als"Haushaltshilfe" und hat das Geld von der KK bekommen.

LG Sanny#katze

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Hallo!

Das würde sich ungünstig auf den Job meines Mannes auswirken.

LG, Monika

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wieso,wenn ich fragen darf???

lg

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