Frage zu Hartz4 und Anrechnung von Kindesunterhalt

Ich versuche in Kurzform zu erklären.

Mann Frau/ wir beide arbeiten. Mann zwei Kinder aus erster Beziehung. Frau (ich) ein Kind mitgebracht und ein gemeinsames.

Unterhalt wird derzeit über das Gericht verhandelt, da Mutter meint das mein "Mann" Millionen auf dem Konto hat.

Heute kam ein Brief vom JobCenter in dem man gebeten hat, dass wir uns beide nackig machen. Wir sollen alles an Schulden und Gewinnen in eine Liste eintragen!

Erste Frage dazu, ist das zulässig? Das heißt dürfen die von mir sowas einfordern. Und kann ich als Frau für ihre Arbeitsunmut (Ex seit 18 Jahren zu Hause) zur Verantwortung gezogen werden?

Desweiteren steht da:

Sie haben derzeit einen Unterhalt in Höhe von 395,23 Euro gezahlt und wir gehen davon aus das sie das weiterhin tun.

Falsche Summe, denn mein Mann bezahlt weit mehr. Ist die Mutter nicht verpflichtet immer Auskunft über ihre Einnahmen und Veränderungen zu machen? Da kommt mir doch der Verdacht des Sozialhilfebetruges.

Die 18jährige Tochter erhält den Unterhalt vom Vater und ergänzend Hartz4. Die Mutter das Kindergeld.

Wird der Unterhalt der Tochter komplett auf den Hartz4 Satz angerechnet?? Oder hat sie da eine Freigrenze, also dem was andere dazu verdienen dürfen. Wäre dem so, das der komplette Unterhalt angerechnet wird, dann würde sie nämlich zu unrecht Hartz4 beziehen, oder?

Ich hoffe das mir jemand aus dem Jungel der Gegebenheiten helfen kann!

Achso stimmen meine Daten:

18 Jahre altes Kind
289 Euro Regelsatz Hartz4
abzüglich des Kindergeldes von 184 Euro

macht einen Anspruch des Hartz 4 von 105 Euro

Vater zahlt 304 Euro Unterhalt

Wie wird das angerechnet?? Ich weiß, dass nicht die komplette Summe angerechnet wird, da ja auch Miete und Heizkosten noch einberechnet werden müssen.

#bitte um HIIIIIILFE

VG Lisasophie

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Was stimmt denn nun, bezahlt Dein Mann 304 Euro oder "weit mehr als" 395,23 Euro?

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Die 395,23 gelten für beide Kinder!!!!

Stimmt schon so wie ich geschrieben habe.

304 für die Große und 198 Euro für den Jungen. Macht nach Adam Riese mehr als 395,23 Euro ;-)

3

Unterhalt wirg genau wie Kindergeld voll angerechnet.

4

Danke!

5

Unterhalt wird derzeit über das Gericht verhandelt, da Mutter meint das mein "Mann" Millionen auf dem Konto hat.


Soll man da noch drauf antworten?


Kindes!!!!!!unterhalt.


völlig egal, ob die Ex besoffen unter dem Tisch liegt.


Gruß

Manavgat

6

Wenn du nicht in der Lage bist geziehlt auf eine Frage zu antworten, dann schreib doch besser nicht, anstatt hier schon wieder stunk zu verbreiten!

Da die beiden in einer Bedarfsgemeinschaft leben und das Kind (18) den Unterhalt erhält, darf dem Vater sehr wohl ein Auskunftrecht zugestanden werden!! Noch dazu wenn von Sozialbetrug auszugehen ist, da die Summen einfach mal nicht übereinstimmen!!

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///Heute kam ein Brief vom JobCenter in dem man gebeten hat, dass wir uns beide nackig machen. Wir sollen alles an Schulden und Gewinnen in eine Liste eintragen!

Erste Frage dazu, ist das zulässig? Das heißt dürfen die von mir sowas einfordern. Und kann ich als Frau für ihre Arbeitsunmut (Ex seit 18 Jahren zu Hause) zur Verantwortung gezogen werden?///

Ja ist zulässig, da ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, musst leider auch du alles preisgeben was du hast.


///Sie haben derzeit einen Unterhalt in Höhe von 395,23 Euro gezahlt und wir gehen davon aus das sie das weiterhin tun.

Falsche Summe, denn mein Mann bezahlt weit mehr. Ist die Mutter nicht verpflichtet immer Auskunft über ihre Einnahmen und Veränderungen zu machen? Da kommt mir doch der Verdacht des Sozialhilfebetruges.///

Ja sie ist verpflichtet alle Änderung preis zu geben. Wenn sie das nicht tut, wird ziemlichen Stress auf sie zukommen. Legt dieses vor, dass ihr mehr zahlt in einer Kopie eurer Kontoauszüge und am besten dazu noch ne Auflistung, damit sie auch genau klar kommen was los ist.


Dann zum Unterhalt ob dies auch komplett angerechnet wird.
Ein klares Ja, sie rechnen alles an, auch auf Miete und Heizkosten. Da muss dann die 18 jährige das Geld zur Miete überweisen, was ihr wegen dem Unterhalt abgezogen ist.