erst unbefristet, dann befristet - ist das rechtens?

Hallo,

ich habe eine Frage und zwar habe ich einen Unbefristeten AV, jedoch will es mein AG wohl nicht wahr haben ;-) - hat mir die Verlängerung zu spät gegeben.

Nun habe ich vor mich auf eine andere Position intern zu bewerben, nur was passiert - wenn die andere Stelle befristet ist?

Lieben Dank
Sugar

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Wenn Du die Stelle wechselst, gelten die Regeln der neuen Stelle - also ist der Job dann befristet.

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Ist doch ganz klar. Neuer Job, neuer Arbeitsvertrag und somit würde dann auch die Befristung gelten.

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Schade ... #schmoll dann lasse ich es lieber -.-

Wann gilt dann der § sowieso, kann ich jetzt nicht finden, wo drin steht:

Das wenn vorher schon mal mit dem AN eine Anstellung ob be- oder unbefristet - der AG dann nur noch unbefristet Einstellen darf?

Sowas gibt es doch, nur wann greift der Paragraph? #kratz

LG

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Das gilt nur für die gleiche Stelle! Man darf nicht jemanden jahrelang auf der gleichen Stelle sitzen lassen und einen befristeten Vertrag an den anderen hängen.

Meine Stelle ist z.B. befristet - würde ich nach Ablauf die SELBE Stelle noch mal kriegen, müßte das unbefristet sein - daher wird das nicht passieren. Eine ANDERE befristete Stelle beim selben Arbeitgeber kann ich kriegen, ohne daß ich unbefristet eingestellt werden muß.

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Das stimmt nicht ganz. Hätte der Arbeitgeber einen Sachgrund für die Befristung, dann kann er dich auch jahrelang auf der selben Stelle mit diesem Sachgrund immer wieder befristen.

z. B. Elternzeit der eigentlichen Kraft die durch mehrere Kinder immer wieder verlängert wird.

Lediglich ohne Sachgrund wären mehrmalige Befristungen problematisch.

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#kratz das ist doch Quatsch oder liege ich jetzt total falsch??

Wenn ich mich intern, beim gleichen AG auf eine befristete Stelle bewerbe und diese auch bekomme, dann ändert das doch nichts an meinem unbefristeten Av!!?? Vielleicht kennt ja jemand ne Rechtsgrundlage, ich googel auch gleich mal.

LG
Manu

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"Wenn ich mich intern, beim gleichen AG auf eine befristete Stelle bewerbe und diese auch bekomme, dann ändert das doch nichts an meinem unbefristeten Av!!??"

Doch, natürlich. Du kündigst dann ja quasi Deine alte Stelle und gehst einen neuen Vertrag ein.

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Hmm, bei uns wäre es so, dass wenn es eine gleich dotierte stelle wäre, dass man dann befristet dorthingeht für die zeit und danach auf der alten oder einer anderen stelle beschäftigt wird.

bei einer höher dotierten stelle bekäme man bei uns befristet eine zulage und würde nachher auf die niedrigere stelle zurückkehren.

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Dann nimmst Du sie nicht und bleibst wo Du bist. Du bist ja nicht blöd, oder?

Gruß

Manavgat