Hilfe Arbeitsamt!

Ich bin unverschuldet durch Insolvenz meines Arbeitgebers arbeitslos geworden. Unsere Tochter hatten wir zum August 2011 im Kindergarten angemeldet, die bisher bei einer Tagesmutter betreut wurde (Am Ort meiner ehem. Arbeitsstelle).
Nun bin ich ab 01.03. arbeitslos und habe mich mehr als bemüht eine frühere Aufnahme im Kiga zu erreichen- leider vergeblich. Ich war in 11 Kindergärten im Kreis und nirgends die Möglichkeit im laufenden Jahr aufgenommen zu werden. Anspruch auf eine Tagesmutter über das Jugendamt habe ich nicht mehr und privat bezahlen kann ich mir nicht leisten.
Nun soll ich natürlich Bewerbungen schreiben, was ich auch wie verrückt getan habe, da ich im Glauben war, meine Tochter würde bestimmt einen KIga Platz bekommen spät. ab dem 3. Geb. der Anfang April ist. Aber leider nein. Die letzte Absage von einem Kindergarten habe ich gestern per Post bekommen #heul#heul#heul Nun wurde ich von einem AG zum Vorstellungsgespäch eingeladen. HILFE!!!! Was soll ich denn nun tun? Ich KANN diese Stelle nicht annehmen (obwohl es genau das wäre, was ich mir gewünscht hatte), da ich keine Betreuung für mein Kind habe. Aber wenn das Arbeitsamt das rausbekommt, habe ich keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld und dann bin ich ruiniert....#heul

Bis August, wo sie einen Platz bekommt, sind es noch ein Paar Monate hin....
Hat irgendjemand einen Rat, wie ich drum herum komme, eine Stelle annehmen zu müssen oder was ich im Vorstellungsgespräch sagen muss um abgelehnt zu werden?

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Hallo!

Gibt es nicht die Möglichkeit, dass dein Kind noch bis zum Sommer zu einer Tagesmutter geht falls du eine Stelle bekommen solltest?
Warum hast du denn übers Jugendamt keinen Anspruch mehr auf eine Tagesmutter? Weil du dann arbeitslos bist oder weil dein Kind dann über 3 jahre alt ist?

LG Anna

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Hallo.

Sie hat keinen Anspruch mehr auf finanzielle Unterstützung durch das Jugendamt (eine Tagesmutter kann man natürlich immer haben, muss man aber eben selbst bezahlen, wenn es keine Grundlage gibt, dass das Jugendamt die Kosten übernimmt).

Hier ist es so, dass das Jugendamt bei Arbeitslosigkeit noch 3 Monate für eine intensive Bewerbungsphase die Tagesmutter übernimmt, dann nicht mehr.

Gruß von der Hedda.

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Hallo Hedda!

Ja so meinte ich das auch. Schon klar dass die finanzielle Unterstützung gemeint war :-) Aber wenn sie diese jetzt bekommt (??) und dann nicht mehr wenn sie arbeitslos wird müsste doch durchaus auch die Möglichkeit bestehen die Unterstützung wieder zu bekommen wenn der gehalt nicht wesentlich höher ist (und dann gäbe es ja wieder die Variante privat zu bezahlen :-) )

eben bezogen darauf WENN sie einen neuen Job bekommt.

LG anna

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Geh zum Gespräch.

Es gibt folgende Möglichkeiten:


sie wollen Dich nicht. Dann hat es sich erledigt.


Sie wollen Dich.


dann kannst Du: entweder annehmen und mit Hochdruck eine Tagesmutter suchen

oder

versuchen einen späteren Beginn zu vereinbaren.

oder

versuchen die Stelle erst mal nur Teilzeit und später Vollzeit zu bekommen.


Gar nicht zum Gespräch gehen und gleich Panik zu schieben ist die schlechteste aller Varianten.

Gruß

Manavgat

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Danke Manavgat,

aber ich suche sowieso "nur" eine Teilzeitstelle. Und da wo ich morgen hin muss, wird ab sofort jemand gesucht. Selbst wenn sie mir einen Monat Zeit geben würden, in der Zeit eine geeignete Tagesmutter zu finden, der man vertraut und auch meine Tochter vertrauen findet, nach dem sie nun die ganze Zeit eine Tagesmutter gewohnt war? Und dann die Eingewöhnungszeit. Meine Tochter ist sehr schüchtern und das letzte Mal dauerte allein diese Pahse einen Monat. Da hatte ich aber keinen Druck...

Ich will ja arbeiten, ich liebe es zu arbeiten, aber ich liebe auch mein Kind und kann es nicht einfach irgendwo abgeben und sie schreit sich die Seele aus dem Leib... nein, das kann ich nicht. Ich hatte so sehr auf den Kindergarten gehofft....Sch.....

Ich bin gezwungen mich morgen doof anzustellen...oder?

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sorry, aber ich finde, gerade jetzt stellst Du Dich doof an.

Mach es so gut wie möglich. Wo ein Wille ist, ist ein Weg.

Ich hätte gern für jedes Aber aus Deinem Mund einen Heiermann, dann müsste ich nicht mehr zur Arbeit...

Viel Erfolg im Vorstellungsgespräch

Manavgat

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Hallo.

Ich verstehe Dein Problem nicht so ganz ...

... Dein Kind wird derzeit von einer Tagesmutter betreut .. und Du brauchst ab dem 1.04.2011 einen Job. Bekommst Du einen, kann Dein Kind doch weiter bei der Tagesmutter bleiben ... der Tagesmutter und dem Jugendamt ist es doch völlig wurscht, wo Du arbeitest ... Erstere will ihr Geld und bei Letztgenannten musst Du einen Bedarf nachweisen.
Wo wäre denn Dein Kind betreut worden, wenn Deine Firma nicht in die Insolvenz gegangen wäre ... dann hättest Du doch auch eine Betreuung gebraucht, eben Deine Tagesmutter ... einen Kindergarten-Platz hättest Du doch nicht automatisch gehabt.

Und wieso bist Du finanziell ruiniert ... ich denke, Du hast noch einen Mann?

Gruß von der Hedda.

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Also
1. Ich habe keine Tagesmutter mehr, weil ich wegen der Insolvenz arbeitslos bin und somit zu Hause und somit keinen Anspruch mehr!

2. Selbst wenn ich die Tagesmutter privat hätte bezahlen können, wäre der Weg dort hin unzumutbar gewesen. Ich habe mir wie gesagt in dem Ort eine Tagesmutter gesucht, in dem meine Firma ihren Sitz hatte. Das ist von meinem Wohnort aber 1 Std. Fahrt entfernt. Wegen dem Arbeitsplatz passte das alles, aber mein Arbeitsamt und mein künftiger Wirkungskreis liegt genau in der entgegengesetzten Richtung.

3. Wir sind deshalb finanziell schlecht dran- auch wenn ich gar nicht garnicht so ins Detail gehen wollte, denn das hat mit meinem Problem mit den Arbeitsamt überhaupt nichts zu tun was meine Frage hier betrifft, weil mein Mann auch für diese Firma gearbeitet hat! Freiberuflich! Und er muss sich nun auch eine neue Existenz aufbauen...

Also, ich habe keine Betreuung, habe morgen mein erstes Vorstellungsgespräch und selbst wenn ich die Stelle wollte, könnte ich sie nicht annehmen! Was kann ich tun?

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Hallo.

Könnte Dein Mann nicht erst einmal neben seiner freiberuflichen Tätigkeit, sich um das Kind kümmern?

Gruß von der Hedda.

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NAtürlich wirst du einen Kindergarten ´latz ab dem 3. Geburtstag deines Kiodnes bekommen!

Du gehst einfach zur Stadt oder dem Kreis und sagst, dass du den sonst einklagst, denn du hast einen Rechtsanspruch und die dadurch entstehenden Kosten müssen sie dann auch tragen, was meinst du, wie schnell du einen "Notplatz" hast!

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Liebe Susanna,

diese Diskussion hatte ich mit dem Jugendamt auch schon. Leide ist es so, dass dieser Anspruch ab dem 3. Lebensjahr sich nur auf die Gemeinde bezieht in der man Lebt. Wir haben den Bedarf ja einfach nicht gehabt (es kann ja keiner hellsehen) und sie nicht ab dem 3. angemeldet sondern ganz normal zum neuen Kindergartenjahr im August. So, und da nun alle Plätze im laufenden Kindergartenjahr schon vergeben sind, und die Kindergärten haben wohl auch schon Überhangplätze belegt, habe ich keine Chance. Ich habe nur einen Anspruch auf eine Tagesmutter, ABER nur wenn ich arbeite, also es ist ein Kreislauf ohne Ende und ich weiß nicht mehr was ich nur machen soll. Wenn ich das Arbeitslosengeld nicht unbedingt bräuchte!!! Aber wir brauchen es ganz dringend....

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Auf diese Diskussion würde ich mich mit der Gemeinde dann nicht einlassen, sondern gleich klagen oder es androhen!

Denn du hast ab 3 Jahren Anspruch auf einen Kitaplatz und das unabhängig davon, ob du arbeitest.

Siehe dazu:

§24 SGB VIII
Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens.

UNd es ist nicht wichtig, wann du feststellst, dass du den Bedarf hast, hast du ihn jetzt und das Kind ist 3, muss jetzt ein Platz her und das weiß die Gemeinde auch!

Also lass dich nicht abwimmeln, geh mit dem Paragraphen hin und drohe mit Anwalt und Klage. Sie versuchen dich eindeutig über den Tisch zu ziehen!

Kidnergartenjahre in einigen Kreisen und Gemeinden sind eh eine UNsitte und nur durch solchen MIst entsteht das Problem der Gemeinde nun überhaupt.

Selber Schuld würde ich sagen, da hat die Gemeinde dann Pech gehabt!

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Kann man da nicht ne Härtefallregelung anwenden? Ich meine, du bist ja intensiv am Bewerben und dein Kind ist ja nun schon ne ganze Zeit bei der Tagesmutter. Bei der Tagesmutter meiner Tochter ist ein Mädl, deren Mutter geht derzeit arbeiten, ist aber schwanger. Die hätte ab Mutterschutz dann auch keinen Anspruch mehr auf Förderung vom Jugendamt. Das Kind ist aber, wenn das Geschwisterchen kommt schon 2 1/2. Die hat dann eine Härtefallgenehmigung im Sinne des Kindes bekommen. Das Jugendamt zahlt weiterhin 10 Stunden pro Woche, weil das Kind eben schon so lang in Fremdbetruung war (seit dem ersten Geburtstag) und es "nur" ein halbes Jahr zu überbrücken geht bis zum Kindergarten.

Ich würde schaun, obs bei dir nicht auch sowas gibt.

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#herzlich vielen Dank euch allen für die vielen Infos und Tipps, ich habe jetzt erst mal einige Hausaufgaben zu machen ;-) und dann sehen wir mal, was sich machen lässt....

DANKE!!!#herzlich

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solltest du die stelle bekommen,hast du ja wieder Anspruch auf die Kostenübernahme der Tagesmutter ....also bewerben und hoffen das angenommen ..was kann dir besseres passieren??

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Juhu ich habe einen passenden Kindergarten gefunden, der unsere Tochter jetzt aufnehmen kann, ich freue mich soooooooooooooo sehr #huepf

Alles ist gut!!! Kind ist versorgt und ich kann wieder arbeiten gehen #huepf