Arbeitgeber zahlt Kita Gebühren - die erhöhen sich deshalb?

Hallo, mein AG möchte meine Kita Gebühren zahlen. Die sind ja in diesem Fall steuer und sozialabgabenfrei und werden zusätzlich zum Brutto gezahlt. Die netten Damen bei der KItaStelle meinten, wenn dieser Betrag in irgend einer Form aber auf dem Gehaltszettel erscheint, wird er zum anrechenbaren Einkommen hinzugerechnet, wodurch sich meine Kita Gebühren erhöhen.

Würde mein AG dann sagen, er zahlt auch noch die Differenz, würden sie sich wieder erhöhen, bis die anrechenbare Höchstgrenze erreicht ist oder wie verstehhe ich das?

Wie ist das, wenn der AG den Betrag direkt an die Gebührenstelle überweist? Was ist die beste (und natürlich gesetzlich korrekte ;)) Lösung? Danke schonmal.

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Bei uns werden die im Lohnzettel erst bei Abzügen usw. mit aufgeführt und nein, dadurch hat sich nichts erhöht, denn es gehört eben nciht zum Bruttoeinkommen dazu.

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Hallo.

Mein Arbeitgeber übernimmt auch die Kindergartengebühren (Gebühr plus Essensgeld ... viele Personaler wissen das nicht, aber auch das Essensgeld kann übernehmen werden, da das EstG vorsieht, dass die Kosten zur Unterbringung und Betreuung einschließlich Unterkunft und Verpflegung übernommen werden können).
Die Berechnung des Elternbeitrages wird aus dem steuerpflichtigen Einkommen berechnet, so dass der Kindergartenzuschuß NICHT mit eingerechnet werden darf.
Aber leider versuchen genau das viele Kommunen ... ich würde das zu Not, wenn Widersprüche nicht fruchten, durchklagen.
Es kann nicht sein, dass alle anderen Behörden, wie z. B. ARGE und Wohngeldstelle, diesen Betreuungszuschuß als durchlaufenden Posten akzeptieren und die Rechnungsstelle der Kommune nicht. Zumal man ja durch den Kindergartenzuschuß wieder schlechter gestellt werden würde, sprich die Lohnerhöhung (und deswegen einigt man sich ja auf den Zuschuß, die eigene Arbeit soll in irgendeiner Form zum Vorteil des Arbeitnehmers vergütet werden) würde durch einen erhöhten KiGa-Beitrag wieder wegfallen.

Gruß von der Hedda.

P.S.
Selbst wenn der AG den KiGa-Zuschuß direkt überweist, würde er trotzdem wieder auf der Gehaltsabrechnung auftauchen ... wenn auch mit einer anderen Kennzahl.

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>>> Gebühr plus Essensgeld ... viele Personaler wissen das nicht, aber auch das Essensgeld kann übernehmen werden, da das EstG vorsieht, dass die Kosten zur Unterbringung und Betreuung einschließlich Unterkunft und Verpflegung übernommen werden können <<<

Hey, da habe ich mich grammatikalisch total verhauen, da abgelenkt, aber der Inhalt dürfte trotzdem klar sein ... ;-)

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Nein, der AG zahlt die Kita-Gebühren sozusagen von sich aus freiwillig. Das ist kein Teil deines Brutto. Damit darf es auch nicht zum anrechenbaren Einkommen zählen.

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Hallo

also bei mir hat sich damals nichts erhöht.

Kigabeitrag wurde zum Netto zum Brutto dazu gerechnet
und dann an den Kiga überwiesen also beim netto wieder als netto abgezogen.....

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Hallo,

natürlich berechnen die Damen von der Kita-Stelle alles, was ihnen in die Pfötchen kommt.

Reich dein Einkommen nur noch in Form von Steuerbescheiden ein.

DAS ist die beste Lösung.

Gruß Marion