Tochter ist krank - und ich orivat versichert *Frage dazu*

Hallo zusammen

Meine Tochter ist seit Mitte der Woche krank. Mittwoch hatte ich nen freien Tag und war dann mit ihr zuhause. Donnerstag und Freitag gings mir dann selber ziemlich schlecht, so dass ich mich dann hab krankschreiben lassen.

Nun bin ich aber soweit wieder fit, meine Kleine noch nicht wirklich. Würde sie morgen evtl noch zuhause lassen.

Da mein Mann nicht zuhause bleiben kann, werd ich bei ihr bleiben und sie eben krankschreiben lassen.

Aber wie sieht es nun aus. Gesetzlich versicherte haben 10Kindkranktage. Ich bin privatversichert (im Schuldienst). Habe ich auch 10Kindkranktage oder wie ist es da geregelt?

Freu mich auf Antworten!

LG
Laura

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Ohje, is wohl noch zu früh, ... sollte natürlich "privat" heißen!!!

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Bist du Beamtin? DAnn hast du 4 Tage (in der Regel, gilt das Landesbeamtengesetz).

Oder bist du angestellt? Wirst du nach TV-L bezahlt? Das sagt dazu auch was aus!

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Als Beamtin hast Du m. W. 4 bezahlte Tage im Jahr.

Warum kann denn Dein Mann nicht Zuhause bleiben?

Gruß,

W

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Guten Morgen,

wenn Du als Beamtin unter der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung verdienst (Brutto), hast Du nicht nur die 4 Tage, die dir als Beamtin zustehen, wenn Dein Kind krank ist, sondern wirst genauso behandelt wie jemand, der gesetzlich krankenversichert ist und hast damit auch 10 Tage.

LG
Plato

5

Bist du bereits verbeamtet, hast du die 4 Tage. Wenn nicht, dann hast du nichts. Wie ist denn deine Tochter versichert?

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Morgen,

zum nachlesen:

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/3irs/page/bsshoprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=h&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-SUrlVSHpP13&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

http://www.kiel.de/extranet/eltern_online/Allgemeine_Infos/Beurlaubung.htm

LG

Plato

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Wie du vielleicht selber festgestellt hast, ist es Ländersache und jedes Bundesland handelt anders!

Außerdem sollte, nicht muss!

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Was möchtest du mir oder den anderen mitteilen?

-Laut Visitenkarte (PLZ aus Schleswig-Holstein)!

Auf eine Frage eine Antwort und ein Tipp zum nachlesen.

"Ich denke, das war vielleicht hilfreich."

Gruß Plato

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wenn ich das Gesetz für Sonderurlaub für Beamte Schleswig-Holstein jetzt richtig überflogen habe hast Du mind. 4 Tage Sonderurlaub. Bis zu 10 können Dir bewilligt werden. Du brauchst aber ein Attest des Kinderarztes.
Dann bekommst Du Deine Bezüge weiter.
Bist Du Beschäftigte hast Du eigentlich auch 10 Tage, aber Du erhälst kein Geld von der KK, es sei denn das Kind ist in der gesetzlichen und nur Du in der PKV.

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Oh, da hab ich ja ne Menge Antworten bekommen! War leider gestern nicht mehr am PC.

Aaaalso, ich bin im Referendariat und bin dementsprechend auf Zeit verbeamtet.

Wir waren heute auch beide wieder los, meine Kleine scheint die Erkältung überstanden zu haben *toitoitoi*

So, und jetzt werde ich mir Eure Antworten nochmal in Ruhe durchlesen!

Grüße von der
Laura