Neues Urteil bezügl. Alg2 und Stromschulden

Hier mal zum nachlesen:

http://www.abendblatt.de/politik/article1759483/Behoerden-uebernehmen-keine-Strom-Schulden.html

Das Landessozialgericht Mainz hat jetzt ein Urteil gefällt, wonach Alg 2 keinen grundsätzlichen Anspruch auf Übernahme der Stromschulden durch die Arge haben. Auch nicht auf Gewährung eines Darlehens.

Im vorliegenden Fall hatte eine alleinerziehende Mutter von 4 Kindern (9 bis 16 Jahre alt) geklagt, nachdem ihr die Arge ein Darlehen zur Begleichung der Stromschulden verwehrt hatte.

Es ist also unerheblich, ob (kleine) Kinder im Haushalt leben oder nicht. Die Richter betonten, dass es nicht zum Vorwurf der Arge gemacht werden könne, wenn Leistungsbezieher "bewusst" eine Notlage zu deren Lasten herbei führen.
Sofern die Wohnung nicht mit Strom beheizt werde und auch die Warmwasserversorgung nicht über Strom erfolgt ist keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu befürchten. Eine gesunde Ernährung ist zumindest zeitweise auch ohne warme Küche möglich.


Meine Meinung:
Endlich urteilt mal ein Gericht so, wie ich es mir schon lange wünsche.
Oftmals wird mit so einer Sorgloseinstellung heran gegangen. Frei dem Motto "wenns ist, dann holt die Arge schon die Kartoffeln ausm Feuer".
Finde es gut, wenn bei selbstverschuldeten "Notlagen" jetzt härter durchgegriffen wird.

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Die Frage ist nur: Wer entscheidet was selbstverschuldet ist, oder nicht?

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#pro

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Wenn wir jetzt mal rein vom Stromverbrauch für Haushaltsgegenstände und Licht ausgehen (also Stromheizungen und Warmwasseraufbereitung mal abgesehen), dann können auch ALGII-Empfänger was einsparen.

Es muss halt nicht der PC von morgens bis abends laufen, im Hintergrund noch der TV, das Licht überall an und dann vielleicht noch ein Terrarium oder Aquarium irgendwo rumstehen (also jetzt mal als subtiles Übertreibungsbeispiel).

Und Energiesparlampen kosten auch nicht mehr die Welt! Ältere Geräte kann man nach und nach durch neue energiesparende Geräte ersetzen usw.

Wenn allerdings die Heizung und das Warmwasser über Strom laufen, dann gibt es eh schon Gelder vom Staat dafür und da würde dann auch ein Teil der Nachzahlungskosten auf die Heiz- und Warmwasserkosten umgerechnet und das müsste dann auch die ARGE übernehmen (zumindest, wenn es noch angemessen ist).

Und auch ALGII-Empfänger müssen nicht frieren, wenn sie die Heizung 1-2 Grad kälter einstellen und demnach auch ein wenig Heizkosten einsparen.


Gruß
Sandra

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Ich finde das auch richtig. Wie viele gehen 40 Stunden die Woche arbeiten und müssen auch jede Nebenkostenabrechnung fürchten, weil sie einfach nichts übrig haben?

Es ist immer leicht zu sagen, dass man Energie sparen soll. Aber meistens geht das nicht.

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Du widersprichst dir selbst!

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Hallo,

ich finds auch gut. Vorallem weil man bei meisten Stromlieferanten mittlerweile evtl. Nachzahlungsforderungen auf Ratenzahlung begleichen kann, vorallem wenn man UNMITTELBAR nach der Abrechnung dort anruft oder hingeht und nachfragt. Und nicht erst die Mahnungen ins Haus flattern lässt.

Gruß
Sandra

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"orallem weil man bei meisten Stromlieferanten mittlerweile evtl. Nachzahlungsforderungen auf Ratenzahlung begleichen kann, vorallem wenn man UNMITTELBAR nach der Abrechnung dort anruft oder hingeht und nachfragt."

Sorry, aber das ist blanker Unsinn.

Sehr viele Stromlieferer sind nämlich in letzter Zeit dazu übergegangen, die Kunden SOFORT abzuweisen, wenn sie hören "Ich bekomme zurzeit ALG II und bitte um Ratenzahlung". Mir sind mindestens zwei Stromanbieter bekannt, die ihren Kunden sogar schriftlich geben "als ALG II-Bezieher haben sie die Möglilchkeit, ein Darlehen vom Jobcenter zu erhalten, daher müssen wir ihre Nachfrage nach Ratenzahlung ablehnen". Solche Schreiben hatte ich selbst schon auf dem Schreibtisch!

Wiederum viele Stromanbieter bestehen darauf, dass die Forderung innerhalb von sechs Monaten beglichen werden soll.

Wird insbesondere dann lustig, wenn die Familie gerade umgezogen ist und die Abschläge zu niedrig festgelegt wurden. Dann kommen nämlich trotz Sparens gerne mal mehrere hundert € zusammen an Nachzahlung.

Ach, und zu dem Nonsen, von wegen alte Geräte "nach und nach" durch neue ersetzen - jau, Mädchen, mach das mal im ALG II-Bezug.

Dieses ALG II-Bashing hier ist inzwischen ebenso dümmlich wie anmaßend und ignorant. Und wie immer voll von Unwissen und Stammtischgequatsche.

Eins noch: Auch arbeitende Menschen haben ein Anrecht auf Hilfe durch die ARGE, wenn sie zwar kein laufendes ALG II bekommen, aber durch Nebenkostennachzahlungen und ähnliches in Schwierigkeiten kommen.

Siehe § 23 SGB II.

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Danke!

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Hallo.

>>> Sofern die Wohnung nicht mit Strom beheizt werde und auch die Warmwasserversorgung nicht über Strom erfolgt ist keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu befürchten. <<<

Wenn mich nicht alles täuscht, hängt auch eine Gastherme für die Heizung und für die Warmwasserzubereitung am Stromnetz, sprich ohne Strom springt sie nicht an ... wie stellen sich die Richter denn dann das Heizen und die Warmwasserzubereitung vor?
Ohne Strom könnte ich theoretisch kochen, wenn ich einen Gasherd habe ... aber dann wird es schon schwierig. Laß mich nachdenken ... ich kann das Badewasser für die Kinder auf dem Herd warm machen und viel heißen Tee gegen das Frieren kochen.

Versteh mich nicht falsch, ich bin auch kein Freund von Sorgloseinstellung und Verschwendung und geradezu geizig, was meinen Energieverbrauch anbelangt, aber rein technisch gesehen, verstehe ich das Urteil nicht.
Bei welcher Art von Technik benötige ich denn gar keinen Strom für die Heizung und Warmwasserbereitung?

Gruß von der Hedda.

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Hallo

Soweit ich weiss, wird auch nur Kaltwasser und kein Warmwasser gezahlt.

Stand zumindestens letztens hier so

BIanca

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Hallo.

Darum ging es überhaupt nicht in meinem Beitrag (und auch nicht im Eingangsbeitrag oder dem Urteil) ...

... Strom wird ja auch nicht bezahlt.

Es ging mir nur darum, dass auch mit Kleinkindern kein Darlehen für eine Stromnachzahlung gewährt wird, so lange man nicht mit Strom heizen und das Warmwasser zubereiten würde.

Ich zum Beispiel heize mit Gas und auch das Warmwasser wird mit Gas zubereitet ... wäre also ein Argument für die Richter, dass eine Stromnachzahlung nicht übernommen würde ... meine Therme funktioniert aber mit Strom, ergo ohne Strom zum Betrieb der Therme, kein Gas zum Heizen und für die Warmwasserbereitung.

Mensch, Bianca, ließ doch erst einmal ordentlich, bevor Du mal wieder Dein Alg II-Halbwissen dazu gibst!

Gruß von der Hedda.

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Finde ich einfach unmöglich. Am Ende geht es auch zu Lasten der Kinder. Die sitzen dann wohl im Dunkeln und machen Hausaufgaben. Ein Mittagessen ist auch wichtig. Ich glaube, dass ist nicht menschenwürdig und ich kann es mir nicht vorstellen ohne Strom zu leben.

Ich finde diese Politik unmöglich.

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Warum sollten Kinder von ALGII-Empfängern "besser" gestellt werden, als Kinder von Eltern, die für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen?

Ich bin der Meinung, dass jede Eltern die PFLICHT haben, vernünftig und sparsam mit den Ressourcen dieser Erde UND ihrem Einkommen umzugehen.

Man hat zig Möglichkeiten den Stromverbrauch im Abrechnungsjahr zuverringern oder sogar zu überprüfen.

Mit ein wenig Kalkulation, Aufmerksamkeit und - falls dann doch eine Stromnachzahlung kommt - einem netten Anruf oder Brief an den Stromversorger kann man jede Nachzahlung vermeiden oder aber zumindest in Raten abbezahlen.

Also wo ist da bitte schön das Problem?

Wenn wir jetzt in den nächsten Tagen eine Nachzahlung ins Haus bekommen, müssen wir sie auch selbst bezahlen, da kann ich auch nicht zum Amt rennen und sagen: hier zahlt mal und ich zahle euch das irgendwann zurück!

Deshalb haben wir den Abschlagsbetrag letztes Jahr extra hoch angesetzt und im Laufe des Jahres fast jedes "Stromfress-Monster" abgeschafft oder zumindest ersetzt.

Und das, obwohl wir auch nicht viel mehr als die durchschnittliche ALGII-Empfängerfamilie zur Verfügung haben!

Gruß
Sandra

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Ja, das ist das Problem. Am Ende geht es zu Lasten der Kinder. Aber viele benutzen eben gerade diese Kinder als Universalausrede für alles, nur um für ihr Leben nicht selbst die Verantwortung übernehmen zu müssen.

Und ehrlich gesagt bin ich der Meinung, dass hier oftmals wirklich die Prioritäten falsch gesetzt werden und Geld anderweitig ausgegeben wird.
Und wenn, wie hier in diesem Fall, lieber eine zu teure und unangemessene Wohnung angemietet wird (und auf Grund dessen kein Geld mehr für Strom da ist), dann ist das bewusst und mutwillig herbei geführt, und dann finde ich das richtig dass das nicht übernommen wird. Auch nicht als Darlehen.

Und wenn die Eltern unfähig sind mit den Ressourcen so zu haushalten, dass man damit hin kommt, dann kann es doch nicht Sinn der Sache sein, dass man dann immer was nach schiebt. Das ist dann in meinen Augen eine Kindeswohlgefährdung.

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@seikon

Das ist auch meine Meinung.

Ich kann als Selbständiger auch nicht meine Liquidität durch die Allgemeinheit aufbessern lassen um meinen Betrieblichen Verpflichtungen ( Löhne, Steuern, Sozialbeiträge etc. ) nachkommen zu können.

Rentner müssen ebenso mit ihrer Rente auskommen und zwar so indem sie ihre Verpflichtungen erfüllen. Da gibt es auch nichts nach von der Rentenversicherung.

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"Ich kann als Selbständiger auch nicht meine Liquidität durch die Allgemeinheit aufbessern lassen um meinen Betrieblichen Verpflichtungen ( Löhne, Steuern, Sozialbeiträge etc. ) nachkommen zu können."

Und wieder so ein Dummgewäsch ohne jegliche Ahnung dahiner.

Tipp:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16c.html

"Rentner müssen ebenso mit ihrer Rente auskommen und zwar so indem sie ihre Verpflichtungen erfüllen. Da gibt es auch nichts nach von der Rentenversicherung. "

Nö, aber unter anderem durch den Sozialhilfeträger.

Schämt ihr euch eigentlich nicht, mit diesen bewussten Lügen nach unten zu treten.

Wie erbärmlich!

Ohne Gruß
Ch.
Fallmanagerin SGB II