21 SSW und Beschäftigungsverbot - geringfügig beschäftigt?? Wer zahlt?

Hallo Ihr Lieben,

ich muss mal was nachfragen. Ich war in einer solchen Situation noch nicht!
Und zwar habe ich schon eine Tochter, die 8 Jahre jung ist! :-)

Nun bin ich in der 21 Woche schwanger.....Als ich letzte Woche bei meiner VU beim FA war, habe ich fast einen Schlag bekommen! Er hat mir ohne jegliche Diskussion ein BV ausgesprochen und zwar bis Ende der Schwangerschaft und sofort und ganz! :-(

Ich habe so gern bei meinem AG gearbeitet und mein Chef war sehr bestürzt, da es nicht gut aussieht bei mir! Ich habe seiner Frau die Bescheinigung gegeben und Sie meinte erst: Nee, das brauchen wir eigentlich nicht??? Hääää.....? #zitter

Nun habe ich mich schlau gemacht und gelesen und gesehen, das er mich weiter bezahlen muss! #kratz (Lohnausfall?)
Ich bin einem Sonnenstudio angestellt und schwankte mit meinem Lohn immer so zwischen 250,00 € - 360,00....Im Dez. waren es knapp 400,00 €! Das ist aber die Ausnahme. Bei Uns auf der Arbeit ist es sehr stressig, das Bücken, sauber machen, Bänke von innen putzen und und und!

Aber nun gehts wegen dem Baby nicht mehr. Nach der SS will er mich gern wieder zurück nehmen. Nun habe ich Ihn heute morgen angerufen und Ihm gesagt, das er mich weiterbezahlen müsse und er den Ausfall von der Bundesknappschaft auf Antrag wiederbekommt.
(Bei Vollzeitangestellt tritt die eigene Versicherung in Kaft, nur nicht bei Aushilfen)

Er meinte daufhin, weiss ich nichts von, ich erkundige mich und meld mich, zack und dann hatte er in seinem Laden KUndschaft! #kratz

Nun meine Fragen:

- Wieviel muss er mir ungefähr zahlen und wann? Schon am 01.02.2011?


- Was, wenn er nicht zahlt?


- Muss ich noch was machen, od. habe ich mit Abgabe des BVs alles richtig gemacht?


#danke#danke#danke für Eure Antworten, aber ich selber weiss nicht, was ich och recht jetzt machen muss!

Und sry fürs #bla#bla

LG - Charleen820 #sonne

1

Hallo!

Es kann gut sein das du nichts bekommst. Du arbeitest geringfügig beschäftigt, also zahlst du auch keine Krankenkassenbeiträge. Ich kann mir vorstellen das es wie beim Krankengeld fürs Kind läuft. Ruf am besten bei der Kasse an und frag nach.

LG Ida

5

So ein Blödsinn, das hat nichts mit KK sondenr der U2 Umlage, die jeder AG zahlen muss zu tun!

2

Ja du bekommst deinen Lohn weiterhin von deinem AG bezahlt und er holt es sich (das dauert aber meist so ein paar Monate) rückwirkend von der Bundesknappschaft. So wie du schon geschrieben hast.

Die Höhe deines Lohns wird ermittelt, indem man die letzten 3 Monate der Beschäftigung hernimmt und einen Durchschnittswert ermittelt.
Und dieses Geld muß er dir dann bis Ende der SS auch weiterbezahlen.

Du hast mit der Abgabe des BV´s alles richtig gemacht und warst auch verpflichtet dazu.

Falls du kein Geld bekommst, dann mußt du leider zu einem Anwalt gehen und der soll das dann mit deinem AG klären. Denn im Recht bist hier ganz klar du.
Unwissenheit schützt deinen AG nicht davor, dich zu bezahlen.


LG mf3


PS: Aber er wird das Geld ja wiederbekommen.............. muß halt jetzt i.M. vorstrecken.

6

Die Höhe deines Lohns wird ermittelt, indem man die letzten 3 Monate der Beschäftigung hernimmt und einen Durchschnittswert ermittelt.
Und dieses Geld muß er dir dann bis Ende der SS auch weiterbezahlen.

Das ist falsch. Die Höhe berechnet sich von dem Einkommen vor der Schwangerschaft, nicht vor dem BV!

UNd nein, nicht bis Ende der Schwangershcaft, sondenr nur bis Beginn des Mutterschutzes!

7

Die Höhe des Gehaltes während des BV`s richtet sich selbstverständlich nach dem Verdienst der letzten 3 Monate. Davon der Durchschnitt eben.

Was du da meinst hat nix mit BV zu tun!

Und ja bis Beginn des Mutterschutzes.

mf3

weiteren Kommentar laden
3

Ich danke Euch für die Antworten....Aber das ich nichts bekomme, kann ich mir lt. Aussage nicht vorstellen!

LG #sonne

4

Wieviel muss er mir ungefähr zahlen und wann? Schon am 01.02.2011?

Den durchschnitt der letzten 3 vollen Kalendermoante vor dem EIntreten der Schwangerschaft!

- Was, wenn er nicht zahlt?
Muss er, sonst gehts über KK und Arbeitsgericht. Er bekommts ja von der KK wieder. Nicht von der Bundesknappschaft auch nciht bei 400 Euro Kräften!


- Muss ich noch was machen, od. habe ich mit Abgabe des BVs alles richtig gemacht?
Du hast es richtig gemacht, solltest dich aber vorsichtshalber mit Gewerbeaufsichtsamt und KK kurzschließen!