schwanger - befristeter Arbeitsvertrag

Hallo,

ich bin in der 8. Woche schwanger und habe einen befristeten Arbeitsvertrag. Letzte Woche wurde er mir um ein weiteres Jahr verlängert. Bis zum 29.02.2012. Mein AG weiß noch nichts von meiner Schwangerschaft. Da ich im Versand arbeite und schwer heben muss, werde ich vom FA wahrscheinlich ein BV bekommen. Kann mir trotzdem gekündigt werden? Mein Arbeitsvertrag würde ohne Verlängerung am 28.02.2011 auslaufen.

LG Nani

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Wenn Du keine Angst vor einer Fehlgeburt hast, dann würde ich den Mund halten, bis der Folgevertrag unterschrieben ist!

Wenn das nicht geht, dann läuft der Vertag zum 28.02.2011 aus. Das ist ärgerlich wegen des Elterngeldes, aber dann eben nicht zu ändern.

Gruß und alles Gute

Manavgat

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Der Folgevertrag wurde, wie gesagt, letzte Woche schon unterschrieben.

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DAnn läuft er zu dem zeitpunkt aus, gekündigt werden kannst du nciht!

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Der Folgevertrag wurde, wie gesagt, letzte Woche schon unterschrieben.

Kann mir trotzdem gekündigt werden?

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Hallo,
ganz klares, nein, der befristete Vertrag der am 28.02.2012 endet kann grundsätzlich nicht gekündigt werden.

Der läuft dann in deiner Elternzeit ganz normal zum 28.02.2012 aus.

Falls du ein Beschäftigungsverbot erhälst bekommest du ganz normal volles Gehalt weiter.

Gruß
Demy

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Ganz lieben Dank für die Antworten.

LG Nani

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Dein Arbeitsvertrag läuft am 29.02.2012 aus. Kündigen darf dir dein AG nicht. Du musst aber deinen AG umgehend von der Schwangerschaft in Kenntnis setzten, denn nur bei Kenntnis des AG greift das Kündigungsverbot. Daran ändert auch nicht das vom FA ausgesprochene Beschäftigungsverbot. Falls ein BV vorliegt, muss dir der AG während der Dauer des Beschäftigungsverbots nach § 11 I MuSchG den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen weiterzahlen. Du musst aber wegen des Beschäftigungsverbots arbeitsunfähig sein und nicht aus anderen Gründen.
Dein AG wird aber dir mit Sicherheit eine leichtere Arbeitsstelle zuweisen.

LG

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Das ist doch Quatsch! Niemand muß dem Ag Bescheid geben. Es gibt KEINE Meldepflicht gegenüber dem AG! Das kann man auch innerhalb von 2 Wochen nach Kündigungszugang noch tun.
Bitte informier Dich doch erstmal, bevor Du sowas schreibst!

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Deine Aussage lässt erkennen, dass du jedenfalls von der Materie überhaupt keine Ahnung hast.

#winke

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Nein, dir kann nicht gekündigt werden, da der Folge-Vertrag schon unterschrieben ist und du somit den vollen Kündigungsschutz laut dem MuschG. Du kannst allerdings davon ausgehen, dass du ab dem 01.03.2012 arbeitslos bist, weil eine schwangere Frau übernimmt logischerweise fast kein Chef..

Matthias

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Hallo Matthias,

anders als bei manchen Tieren dauert eine Schwangerschaft beim Menschen ja nur 9 Monate *schmunzel* Sie dürfte also zum Auslauf des Vertrages schon 3x entbunden haben.

LG #rofl;-)

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stimmt schon, aber dennoch sehen die Chefs es immer noch als Vertrauensbruch an, wenn eine Frau schwanger wird...leider...:-)

Matthias