ich habe mich mit dem thema zwar schon ein wenig beschäftigt, aber irgendwie seh ich da doch noch nicht so durch...
ich bin angestellt mit einem auf ein jahr befristeten arbeitsvertrag, bin aber noch zwei monate in der probezeit (halbes jahr) und stelle mir nun die frage, was wäre wenn?
wann ich es mitteilen muss, bzw. eher sollte, weiß ich. auch, dass ich dann wohl fast unkündbar bin, wie verhält es sich aber mit 1. der probezeit, läuft die normal weiter und wäre damit noch in der schwangerschaft überstanden, oder ist die quasi aufgehoben und beginnt bei wiedereinstieg neu? und wie ist das mit 2. teilzeitarbeit nach dem mutterschaftsurlaub (falls das noch so heißt), MUSS sich der ag darauf einlassen?
3. und wie ist es mit dem erziehungsgeld? berechnet es sich aus den letzten zwöf monaten (drei davon arbeitslos) oder nur aus dem letzten einkommen? und 4. wenn man rein nach den finanzen gehen würde, wer sollte am besten erziehungszeit nehmen, der der mehr verdient oder kann man das so pauschal nicht sagen?
danke schonmal für die antworten. ich versteh es auf deutsch leichter als auf gesetzestextisch
schwanger in probezeit
Hi,
1)
die Probezeit läuft weiter und ist damit in der Schwangerschaft überstanden, der Kündigungsschutz gilt auch in der Probezeit.
2)
Teilzeitarbeit nach dem Mutterschutz wird unterschieden ob du TZ IN der Elternzeit beantragst - dann gäbe es weniger Gründe, das abzulehnen - oder ob du TZ normal, ohne Elternzeit, beantragst. Das hängt aber auch von der Betriebsgröße ab (google mal, ich kenne die genauen Zahlen nicht)...wenn der AG wirklich nicht will hat er wohl oft Chancen, das irgendwie zu umgehen. Und natürlich auch dann, wenn es ehrliche Gründe (betriebliche oder dringende betriebliche sind glaube ich die Formulierungen) dagegen gibt.
Das halte ich bei deiner situation aber auch generell fraglich: du hast einen auf ein ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag. Dass du praktisch unkündbar bist ist eine Sache, nur wenn der Vertrag einfach nicht verlängert wird hat das nichts mit Kündigung zu tun. Der AG ist natürlich nicht verpflichtet, deinen Arbeitsvertrag zu verlängern. Vor der Überlegung, Teilzeit zu verlangen würde ich also (im Fall der Fälle) erst mal klären, ob man am Ende dieses einen Jahres überhaupt dort noch einen Job hat.
3) Es berechnet sich aus den letzten 12 Monaten vor dem Mutterschutz, egal, ob du da gearbeitet hast oder nicht. Monate, wo du nicht gearbeitet hast werden halt mit 0 einberechnet
4) rechnet Euch selbst aus, wie ihr es machen wollt und wie ihr hinkommt - Elterngeldrechner gibts im Netz, und Eure Finanzen kennt ihr besser.
Viele Grüße
Miau2
Hallo,
wenn Du jetzt in der Probezeit schwanger wirst kannst Du nicht gekündigt werden.
Da Du einen befristetet Vertrag hast, läuft dieser wie vertraglich vereinbart aus, es sei denn Dein Chef will ihn verlängern.
Das glaube ich allerdings nicht. Ich als Chef würde auch niemanden länger als nötig beschäftigen wollen wenn er gleich in der Probezeit mit ner Schwangerschaft ankommt.
Meine persönliche Meinung:
Man fängt in nem Betrieb an, bringt die Probezeit rum, arbeitet sich erst mal ein und dann wenn man alle Hürden gemeistert hat und der Vertrag unbefristet ist, denkt man an ein Kind.
Wenn man nicht so lange warten will, dann sollte man zumindest die Probezeit ohne geplante und "ungeplante" Schwangerschaften schaffen.
LG Mona
Wenn deine Probezeit nicht nur 6 Monate geht, sondern so gelegt ist, das der Vertrag verlängert werden muss (!!!) kann dein Chef natürlich nach den 6 Monaten auch bei einer Schwangerschaft sagen, dass er dich eben nicht weiter beschäftigt. Also vorsicht und genau den Vertrag lesen.
Ansonsten hast du natürlich Sonderrechte, läuft dein befristeter Vertrag aber bis z.b. 01.06.2011, läuft er auch an diesem Tag normal aus, ob du nun schwanger bist oder nicht.
Das Elterngeld errechnet sich aus den Monaten vor der geburt und Elternzeit sollte der nehmen der es sich bei seinem Job eher leisten kann und nicht mit einer Kündigung rechnen muss nach der Elternzeit.
hallo,
da das kind ja quasi schon unterwegs ist, würde ich zumindest die füße still halten bis die probezeit durch ist.
ansonsten kannst du fast schon davon ausgehen, das dein vertrag nicht verlängert wird, sondern nach der befristung auslaufen wird.
lg alex
Eigentlich ist es ganz einfach. Der Kündigungsschutz greift auch in der Probezeit. Du bist also noch 8 Monate (wenn ich das jetzt richtig gerechnet habe) sicher in dem Unternehmen beschäftigt, wenn du dir nichts zu schulde kommen läßt. Danach läuft dein Vertrag aus und der AG würde sich ja selber nur schaden, wenn er dir eine Verlängerung anbietet. Also wirst du während des Mutterschutzes (vor der Geburt) wahrscheinlich arbeitslos werden. Daher stellt sich die Frage auf Teilzeit gar nicht.
Wenn dein Mann/Freund einen Job hat, sollte er von der finanziellen Seite auch weiter darin arbeiten. Dein Einkommen fällt ja nach dem Mutterschutz komplett weg und damit auch deine Krankenversicherung. Wenn du also das "meiste" an Geld haben möchtest, dann solltest du in Erziehungszeit gehen und dein Mann nimmt maximal die Partnermonate. Dann bist du noch 1 Jahr weiter krankenversichert und du erhältst Elterngeld.
Warum muß man in der Probezeit schwanger werden? Warum kann man nicht erst mal ganz normal arbeiten, wenigstens 1 Jahr?