auf Mutterschutz verzichten aber Urlaub nehmen - geht das?

Hi,
bitte jetzt nicht erklären, dass das bescheurt ist, ich weiß.
Ich habe nur das Problem, dass ich theoretisch wg. einer Ausbildung meine "Arbeitszeit" bis 15.3. bescheinigt brauche. ET ist der 20.3.

Jetzt habe ich mir gedacht, man kann ja auf den Mutterschutz davor verzichten und weiterarbeiten. Theoretisch dürfte doch nichts dagegen sprechen, dass ich in der Zeit meinen Urlaub nehme, oder? Meine Sachbearbeiterin tat das ab mit, sie wisse gar nicht, wie sie das eintragen soll, aber die ist auch nicht die Fitteste...

Wär schön, wenn mir jemand fundiert helfen könnte!
Vielen Dank schonmal!
Isa

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Hab ich bei wikipedia gefunden:

"Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt bzw. vor dem errechneten Geburtstermin. Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht arbeiten, es sei denn, dass sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären. Nach der Niederkunft dürfen die Wöchnerinnen bis zum Ablauf von acht Wochen nicht beschäftigt werden, bei Früh- und Mehrlingsgeburten wird diese Zeit auf zwölf Wochen ausgedehnt. Insgesamt betragen die Mutterschutzfristen (vor und nach der Geburt) zusammen mindestens 14 Wochen. Alle Tage, die durch eine „vorzeitige“ Entbindung verloren gehen, werden gewissermaßen an die acht- bzw. zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt „angehängt“."

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hallo,

ich habe meine tochter während des vierten semesters bekommen und habe meinen mutterschutz auch genommen, aber ich bin nach absprache mit meiner damaligen ansprechpartnerin bis zum schluss gegangen.

ich fühlte mich gut, ich wollte nicht so viel verpassen und es klappte.

sicher gab es auch tage an denen ich nicht erschien, aber da wunderte sich dann auch niemand, denn immerhin war ich ja im mutterschutz gewesen.

sicher, bei mir etwas anders als bei dir, denn ich ging auch nach dem großen semesterferien wieder auf die schulbank zurück und meine tochter kam mit knapp 10wo in die krippe.

vg und alles gute

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Wenn du da Urlaub nehmen kannst, kannst du auch in Mutterschutz gehen, denn Mutterschutz ist wie Anwesenheit!

Aber du kansnt natürlich dort weiterarbeiten, nur Urlaub nehmen wird eben nicht klappen, weil das ja damit eine widerrufen deiner freiwilligen Arbeit zu der Zeit ist.

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"Aber du kansnt natürlich dort weiterarbeiten, nur Urlaub nehmen wird eben nicht klappen, weil das ja damit eine widerrufen deiner freiwilligen Arbeit zu der Zeit ist."


aber wieso kann sie nicht normal weiterarbeiten und auch normal urlaub nehmen?

jetzt mal ab von der frage?

lisasimpson

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Sie arbeitet freiwillig weiter, dass musst du meist sogar schriftlich abgeben, dass du das wünscht.

Nach MuSchG ist dies jederzeit zu wiederrufen udn wenn sie die ganze Zeit dafür Urlaub nimmt, tut sie das doch.

ZUmal es doch keinen Sinn macht, denn es ist beides Arbeitszeit ohne das sie arbeitet!

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