Familienkasse will über 4300 Euro zurück.......eigentlich SiloPo

Maaan, ich könnt echt reihern......diese Familienkasse macht mich wahnsinnig.....

Meine erwachsene Tochter brach ihre Ausbildung nach 1,5 Jahren ab - es gab nen Aufhebungsvertrag. Zur Überbrückung besuchte sie die LEB, und bewarb sich nebenbei in anderen Praxen um ihre Ausildung fortzusetzen - was nach 4 - 5 Monaten dann klappte........im August 2009 setzte sie ihre ausbildung fort in nem neuen Betrieb......allerdings machte sie das 2.Lehrjahr noch mal ganz von vorn, weil sie ja doch einiges verpasst hatte.

Im Frühjahr 2010 kam Post von der Familienkasse, weil sie ihre Ausbildung ja eigentlich im Sommer beendet hätte.
Also alle Unterlagen zusammen gesucht wegen Aufhebungsvertrag und Fortsetzung etc. und hingeschickt.

Ende Juni 2010 zogen wir nach Schleswig-Holstein.....meine Tochter blieb allerdings in der alten Heimat und lebt seit dem bei ihren Großeltern, um ihre ausbildung zu beenden. Dieses teilte ich vorm Umzug bereits der Famileinkasse mit.....die meinten das Oma dann das Kindergeld beantragen muss......alles ok.
Als wir 2 Wochen hier wohnten kam Post von der jetzt zuständigen Familienkasse......ich kriege ab sofort über die des geld...blabla....aber meine Tochter war noch aufgeführt.
Also angerufen und mitgeteilt das sie nicht mehr bei uns lebt, sondern Oma das Kindergeld beantragt.
Des weiteren schrieben die das ich bitte Unterlagen einreichen soll wegen der ausbildung meiner tochter....also genau die Unterlagen die ich beim alten amt schon eingereicht hatte......das klärte ich auch telefonisch.....ok....
Gut......trotzdem bekam ich das Geld für sie :-[


Oma seperat beantragt ab 1.7........ ich Brief bekommen wegen Überzahlung, also wieder angerufen.....ok.....geklärt.
Oma sollte nun wieder alle Unterlagen einreichen, die ich bereits im Mai eingereicht hatte.....grrrrrrr......
Aber im august klappte es dann endlich alles.

Heut früh krieg ich nen Post von meinem zuständigen Amt......ich hätte die angeforderten Unterlagen für meine tochter nicht eingereicht aus denen hervor geht das sie ihre ausbildung abgebrochen hätte etc.
Ich müsse darum seit September 2007 das gesamte Kindergeld umgehen zurückzahlen....etwas über 4300 euro.
Ich könne dagegen Widerspruch einlegen - müsse aber dennoch sofort die volle Summe überweisen.

Ja spinnen die denn????????????

Nu kann ich mich hinsetzen, Widerspruch schreiben, und meine Tochter muss zum dritten Mal alle Unterlagen zusammensuchen und kopieren.......

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Na das ist ja dumm gelaufen. Geh am Besten zum Anwalt. Bei einer Summe von 4300 Euro wird es ja langsam heikel, selbst Widerspruch einzulegen. Es sei denn, du kennst dich mit sowas aus. Zurück überweisen würde ich das Geld auf keinen Fall! Das wäre ja quasi ein "Schuldeingeständnis".

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ich könnt auch nix überweisen......wir sind derzeit pleite wegen Umzug,....Maklergebühren, Kaution und so.

Werd nun erst Mal nen Widerspruch schreiben, per Einschreiben, und da noch mal schildern das doch alles geklärt war über die alte Familienkasse.
Und zur Sicherhheit werd ich nach Weihnachten dann och mal alle Kopien hinschicken........

Nen Anwalt?
Nee, noch nicht......zumal ich ja erst Mal die Widerspruchsfrist einhalten muss, und über die Feiertage kriegt man ja keinen Anwaltstermin auf die Schnelle

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Dann leg nen Widerspruch fristwahrend OHNE Begründung ein und schreib, dein RA liefert diese nach, dann hast du die Zeit.

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Hallo,

du wirst schön anrufen und sagen:

"Geht nicht, hab ich nicht."

Dann kannst du Raten vereinbaren.

Den Widerspruch legst du bitte schriftlich mit Eingangsbestätigung (Einwurfeinschreiben, Fax) ein. Die Akten lässt du die Familienkasse suchen. Schreib: Sie erhielten die notwendigen Unterlagen bereits im Monat XY 2010.

LG Marion

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ich werd da sicher keine Raten vereinbaren, weil ich keinen einzigen Cent zu Unrecht erhalten habe!

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Bis das geklärt ist, wirst du zahlen müssen und Raten empfinde ich als erträglicher als ganze Summen. Wenn du jeden Monat 5 Euro zahlst... ;-)

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Hallo,

Du solltest neben dem Widewrspurch einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung stellen, damit Du die Summe nicht vor Ende des Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens zurückzahlen musst.

Alles Gute

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sowas hatte ich nu nicht reingeschrieben in den Brief.
Nur das ich nicht bereit bin irgendwas zurück zu zahlen da ich kein Geld zu Unrecht erhalten habe

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Dann schick noch ein Schreiben hinterher. Die aufschiebende Wirkung ist notwnedig, wenn Du nicht zahlen willst. Sonst bist Du vorleistungspflichtig. Ob der Bescheid rechtens ist oder nicht.

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Vor allem, es reicth nicht den Widerpsruch einzulegen, sondenr du musst auch die Aussetzung des Vollzug beantragen, damit du nicht in Verzug mit der Zahlung gerätst.

Bitte am besten die alte Kindergeldstelle denen mitzuteilen, dass du dort schon alles eingereicht hattest!

Ansonsten Dienstaufsichtsbeschwerde wirkt Wunder ;)

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Gib die Sache einer Anwältin.

So wird das nix.

Gruß

Manavgat

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über die Feiertage schlecht.....das geht dann erst im neuen Jahr.
Drum musste ich den Einspruch ja nu erst Mal selber schreiben, damit er rechtzeitig eingeht.

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Bei uns sind die Kanzleien besetzt und Fristsachen werden bearbeitet.

Gruß

Manavgat

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