Schwanger und nur Probleme... darf mein Chef das???

Hallo Ihr Lieben,

ich bin jetzt im vierten Monat schwanger. Aufgrund meiner Hyperemesis (extreme Schwangerschaftsübelkeit mir Erbrechen) war ich sechs Wochen krank geschrieben und zwischenzeitlich auch im Krankenhaus. Nun habe ich neue Medikamente die Übelkeit ist weg und ich habe mich gefreut endlich wieder zu arbeiten.

Mir war zwar klar, das mein Chef das alles nicht toll findet, aber was er heute alles so abgelassen hhat war schon echt nicht nett.

Kurz zu mir, ich arbeite in einem kleinen Büro 2 Azubis, eine Vollzeit und mit mir 3 Teilzeit Angestellte.

Nun teilte mein CHef mir mit, das er ab Januar eine neue Angestellte hat, die Vollzeit arbeitet. Da er nicht mehr mit mir gerechneten hat, bekommt die natürlich mein Platz und ich muss dann täglich springen, je nachdem welcher Azubi oder Teilzeitkraft nicht da ist. DAS ist für mich gerade noch ok, ABER er meinte er müsse mal gucken wie das mit der Arbeit passt, zur Not müsste ich mit den Stunden runter gehen. ICH???

Naja, nun ist meine Frage ob er das rechtlich so darf? Ich meine ich habe meinen festen Vertrag mit vereinbarten 30 Stunden. Und wenn er nach mir eine einstellt, warum auch immer, kann er mich doch nicht zwingen mit den Stunden runter zu gehen, oder? Auch wenn ich schwanger bin.

Außerdem behauptet er jetzt (arbeite dort seit 1 1/2 Jahren) das ich nur 18 Tage Urlaub habe. In meinem Vertrag stehen 24 Tage drin und so habe ich sie bist jetzt auch bekommen. Er meinte die 24 Tage beziehen sich auf eine 40 Std. Woche, also bekomme ich den Urlaub nur anteilig. Schön, aber das steht nicht in meinem Vertrag. Ich bekomme das Gehalt was darin steht ja auch nicht anteilig...

Oh man was für ein erster Arbeitstag. Habe mich so gefreut das es mir wieder einigermaßen gut geht und ich arbeiten gehen kann. :-(

Also falls sich jemand auskennt, was mein ihr dazu?

VIelen Dank schon mal,

LG Anna

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Dein Arbeitgeber kann ohne Dein Einverständnis Deine Stunden nicht nach unten regulieren. Schonmal gar nicht in der Schwangerschaft.

Deine Urlaubstage werden nach Arbeitstagen/Woche, nicht nach Stunden gerechnet. Die Basis sollte im Arbeitsvertrag vermerkt sein. Wenn dort an einer Stelle steht, dass Du 30 Stunden verteilt auf x Tage arbeitest und an anderer Stelle Dein Urlaubsanspruch steht, dann bezieht sich das aufeinander. Sonst muss das extra vermerkt werden.

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Hi,

danke füe Deine Antwort.

Also wie genau das jetzt im Vertrag steht weiß ich nicht. Aber mir ist auch nur die Rechnung mit den Arbeitstagen bekannt. Und da ich wie alle anderen auch 5 Tage arbeite, wüsste ich nicht wieso ich deswegen weniger Uralub haben sollte. Arbeite 6 Stunden täglich.

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hallo,

da du jeden tag arbeiten gehst, hast du die gleichen urlaubstage wie alle anderen, die jeden tag arbeiten gehen auch. es kommt nämlich nicht auf die stundenzahl an,

und er kann dir auch nicht einfach deinen arbeitsplatz wegnehmen, sein problem wenn er jemand einstellt. stundenreduzierung geht natürlich auch nicht ohne dein einverständnis!!

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Du bist auf der sicheren Seite. Er kann dir weder die Stunden kürzen, noch den Urlaub.

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Hallo,
wegen Deinem Urlaub: s. Bundesurlaubsgesetz,
ich habe da was aus http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_08.html herauskopiert, was es gut erklärt, wichtig ist (auch) der letzte Satz.

"Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat daher jeder Arbeitnehmer, gleich ob er in Vollzeit oder Teilzeit, zur Aushilfe, als Praktikant oder als Auszubildender beschäftigt ist, in jedem Kalenderjahr einen gesetzlichen garantierten Anspruch auf einen bezahlten Mindesturlaub. Hat der Arbeitnehmer ein festes Monatsgehalt, wird dieses Gehalt in dieser Zeit einfach weitergezahlt. Hat der Arbeitnehmer ein leistungsabhängiges Gehalt wie z.B. eine Provision oder ein Akkordlohn oder erhält er unregelmäßige Zulagen, bemisst sich die Vergütung während des Urlaubes nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der bezahlte Erholungsurlaub mindestens 24 Werktage pro Kalenderjahr (6-Tage-Woche). Ist mit dem Arbeitnehmer eine 5-Tage-Woche vereinbart, beträgt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch umgerechnet zwanzig Arbeitstage (bei 4-Tage-Woche: 16, bei 3-Tage-Woche: 12, bei 2-Tage-Woche: 8, bei 1-Tage-Woche: 4 Arbeitstage). Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch ist zwingend und darf vertraglich nicht unterschritten werden."

Ich würde nochmal das Gespräch suchen.

Hm, wegen der anderen Geschichte, also der Stundenreduzierung/Arbeitszeitänderung fiel mir gerade ein, dass er das mit einer Änderungskündigung machen könnte, allerdings steht man ja nun während der Schwangerschaft unter Kündigungsschutz, daher nehme ich jetzt mal -ich hoffe logisch- an, dass dann eine ÄnderungKÜNDIGUNG ebenfalls unmöglich ist.

Aber hier lasse ich mich auch eines besseren belehren.

LG Anne

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DAS ist für mich gerade noch ok, ABER er meinte er müsse mal gucken wie das mit der Arbeit passt, zur Not müsste ich mit den Stunden runter gehen. ICH???


Klar kannst du das, aber er muss dir das selbe Geld zahlen ;)
UNd Urlaub hast du soviel, wie im Vertrag festgehalten ist, hat er sich da vertran, ist das sein Problem!

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das darf er nicht...

Google mal nach dem Amt für Arbeitsschutz in Deiner Nähe und ruf da an, wenn es dolle Probleme gibt... die kümmern sich drum...

Bei mir war es gestern im Büro u. klärte mich auf, was mein Chef darf und was nicht und dass sie dies prüfen...

#klee