unbefristeter Arbeitsvertrag-Arbeitgeberkündigung nur schwer möglich?


Hallo!

Frage (nur interessehalber): wenn man in Deutschland einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, dann kann der Arbeitgeber im Grunde kaum kündigen? oder?

lg

coppelia

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Warum nicht?

Entweder kann er aus betrieblichen Gründen kündigen oder aber auch aus diversen anderen, google doch mal.

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Wenn man sich nichts zu schulden kommen lässt...

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Hi,


richtig. Es sei denn, du klaust das Silberbesteck...#schein

Ansonsten gibt es nur die betriebsbedingte Kündigung, die man anfechten könnte. Deshalb wird eine Abfindung gezahlt womit du dann gleichzeitig unterschreibst, dass du auf weitere Ansprüche verzichtest. Abfindung ist ca. 1 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

LG
J.

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Der AG ist nicht in allen Fällen gezwungen eine Abfindung zu zahlen.

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gezwungen nicht.

Allerdings ist das Usus, da AN damit auf eine Klage verzichtet.

AG müsste bei gerichtlichen Schritten gegen die Kündigung nämlich sehr detailiert beweisen, dass er tatsächlich aus betrieblichen Gründen kündigen musste. Und das klappt in den meisten Fällen nicht.

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Natürlich kann er kündigen. Wieso denn nicht? Also wenn man nicht verbeamtet ist in Deutschland, schwanger oder schwerbehindert kann man immer problemlos gekündigt werden. Je nach Betriebsgröße sind allerdings manchmal gewisse Regeln zu beachten. Aber letztendlich bekommt man als AG jeden unliebsamen AN los (außer eben, er gehört einer dieser 3 o.g. Gruppen an)

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danke für alle antworten!

find ich interessant. wird wahrscheinlich aber auch so sein, dass recht ungern unbefristete verträge vergeben werden?

hintergrund der frage: haben mit freunden diskutiert, und das hat mich einfach ein bißchen erstaunt, denn hierzulande (österreich) sind unbefristete arbeitsverhältnisse grundsätzlich immer und ohne angaben von gründen kündbar - auch von arbeitgeberseite aus.

danke für die infos!

co

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Hallo,
das ist nicht ganz richtig für euch in Österreich.

Es gibt zwar nicht einen so hohen Kündigungsschutz wie in Deutschland, aber fast ;-)

Es ist nur etwas anders geregelt, kommt aber auf das gleiche raus wie in Deutschland.

Jede Kündigung kann auch In Österreich angefochten werden, insbesondere dann wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

Die Überprüfungsgründe sind hier extra im Gesetz (Arbeitsverfassungsgesetz) genannt:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40043996

Wie gesagt, die Hürden sind nicht so hoch wie in Deutschland für eine Kündigung, aber auch dort hat man die Möglichkeit eine Kündigung als ungerechtfertigt vor Gericht anzufechten.

Gruß
Demy

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vergiss die hürden.

die in punkt 1 genannten gründe treffen auf die wenigsten zu.

punkt 2 heißt im prinzip nur, dass man zuerst diejenigen kündigen muss die es nicht so schwer trifft. und grade für jüngere, die gute chancen haben eine ähnlich bezahlte stelle zu finden wirds kaum "sozial ungerechtfertigt" spielen. welche gründe will man da vor gericht denn auch anführen?

meiner meinung nach ;-) absolut zahnlos.

"fast" gleich ist es auch aus einem anderen grund nicht: kündigen kann man hier mal per se ohne grund, die schwierigkeiten die der arbeitnehmer dann vielleicht(!) noch machen kann stehen auf einem anderen blatt.

lg

co

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Kommt auf die Anzahl der Mitarbiter an.

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Wenn kein Kündigungsschutz besteht, kann der AG ohne Probleme kündigen.