TVöD - Unterbrechungszeit berechnen/Elternzeit

Hallo zusammen!

Hatte letztens schonmal in diesem Fall gepostet wegen Urlaubsanspruch zu unten genannter Fallkonstellation.

Uns stellt sich nun eine neue Frage:

Folgendes:
Die Elternezeit für Kind I ging vom 5.1.07 bis zum 4.1.10. Das zweite Kind wurde am 23.1.10 geboren. Also gut 3 Jahre später und ein Teil des Mutterschutzes lag nicht mehr in der Elternzeit von Kind I - wofür auch vom AG der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt wurde. Die AN hat nun Elternzeit für erstmal 2 Jahre angemeldet (also bis 22.1.12).

Nun scheint es im TVöD so zu sein, dass Unterbrechungszeiten nach § 17 von bis zu 5 Jahren (bei Elternzeit) unschädlich sind, was den Verbleib in der vorherigen Stufe der Entgeltgruppe betrifft. Wenn die Unterbrechung mehr als 5 Jahre andauert, erfolgt demnach wohl eine Rückstufung.

Wie berechnet sich nun die Unterbrechungszeit?

Also in dem Fall die ersten 3 Jahre von Kind I. Schließt dann die Elternzeit bei der Berechnung von Kind II direkt an und wird hinzu addiert oder beginnt die Berechnung von vorne, falls die erneute Mutterschutz-Zeit, die nicht innerhalb der ersten Elternzeit lag als "Unterbrechung der Unterbrechung" gilt?

Oder hätte die Arbeitnehmerin nach der Elternzeit des ersten Kindes und dem Mutterschutz des zweiten Kindes besser erst den Urlaub (Anspruch aus der Mutterschutz-Zeit von Kind II) nehmen sollen? Würde das die Berechnung der Unterbrechungszeit von vorne beginnen lassen?

Vielleicht findet sich ja ein Profi?!

#danke

LG,
Becca

1

So, ich habe gerade im TV-L nachgelesen.
Der ist ja in der Formulierung dem TvöD sehr ähnlich. (TVöD habe ich elider nicht gefunden).

Dort steht, Unterbrechungen bis zu 3 Jahren und Eltenrzeit sind unschädlich, dementsprechend wäre Elternzeitlänge uninteressant. Außerdem steht dort, dass Mutterschutzfristen nicht als Unterbrechung zählen, somit wären das auch nur 3 Jahre am Stück.

2

Danke dir!

Im TVöD(-VKA) ist die "unschädliche" Unterbrechung mit 5 Jahren angegeben (Elternzeit/Pflege v. Angehörigen ist extra benannt), aber ist ja jetzt auch nicht das Ausschlaggebende meiner Frage gewesen :-)

Die Mutterschutzfrist selbst zählt nicht als Unterbrechung - aber würde ein erneuter Mutterschutz die erste Unterbrechung wegen Elternzeit unterbrechen (also, dass die TVöD-5-Jahres-Unterbrechung-wg.-Elternzeit neu zu laufen beginnt)?

Ich konnte auch in einer Kommentierung hierzu nix finden :-(

LG

3

Da im Mutterschutz ganz normal Entgeld gezahlt wurde, ist keine UNterbrechung in dieser Zeit und somit beginnt die Unterbrechungszeit erst danach wieder.
DAs ging aber doch eigentlich schon aus meinr ANtwort hervor ;)

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