Abzocke

Hallo,

wir haben folgendes Problem:

mein Schwager hatte einen Vertrag mit der Telecolumbus, der aber von ihm gekündigt wurde.
Nun bekommt er aus heiterem Himmel vom Amtsgericht Mayen einen Vollstreckungsbescheid weit über 700 Euro.

Dieses Geld wird von der Firma Kohl KG eingefordert, das ist das Inkassounternehmen dr Firma Telecolumbus.
Nun habe ich mal gegoogelt und dort wird die Firam Kohl als Betrüger abgestempelt.
Was soll er nun machen?

LG

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Naja wie setzen sich denn diese 700 Euro zusammen? Hat dein Schwager den Vertrag denn überhaupt kündigen können? Ist das vielleicht eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Nur weil das Inkassounternehmen vielleicht nicht den besten Ruf hat heißt das ja noch nicht, dass es sich hier um Abzocke handelt und die Forderung nicht gerechtfertigt ist.

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Kann er die Kündigung nachweisen? Einschreiben mit Rückschein z. B. oder Fax oder E-Mail?

Wenn nicht, sieht es mau aus.

Mal ehrlich, bevor ein Inkasso kommt, müssen Mahnungen vom Unternehmen selbst rausgegangen sein. Spätestens darüber hätte man stolpern müssen. Nix bekommen zu haben, erzählen viele. Stimmen tut das wenigste.

Er hat nur ganz gute Karten, wenn er die fristgerechte Kündigung beweisen kann.

Selbst wenn er bewiesen gekündigt hat, kann es sein, dass ein Vertrag noch bis zu einem bestimmten Ende weiterläuft. Dieses Ende muss auch bis zum Schluss bedient werden. Man darf die Zahlungen mit der Kündigung, wenn aus dem Vertrag hervor geht, dass die Kündigungsfrist in ferner Zukunft liegt, nicht einfach einstellen. Sondern muss den Vertrag weiter bedienen.

Dazu gibt es X Gerichtsurteile z. B. für Telekommunikationsunternehmen, wo Endabnehmer der Meinung waren, nur weil sie umzogen, ein Sonderkündigungsrecht zu haben. Haben sie in den meisten Fällen nicht!!!! Die Grundgebühr muss, wenn sie vorzeitig aus dem Vertrag wollen, bis zum Ende der vertraglich geregelten Laufzeit entrichtet werden!!!

LG Janette

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Hallo Sommerkleid,

vor dem Vollstreckungsbescheid kommt der Mahnbescheid gegen den man Einspruch einlegt, wenn die Forderung nicht berechtigt ist #kratz. Also eigentlich nicht heiterer Himmel.

Aber jetzt heisst es vor allem nicht lange rumdoktern sondern zum Anwalt.

Gruß W.

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Gegen den Mahnbescheid kann man Widerspruch einlegen. Einspruch kann man gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen.

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nabend

aussitzen, bis der gelbe brief von gericht kommt und dann erst reagieren
ich mach seit anfang des jahres den quatsch durch und werde regelmäßig "belästigt" von denen
es kam sogar schon ein gelber brief, allerdings von denen#rofl
letzte woche ein brief wo ich dann aufgefordert wurde statt 199€ nur noch die hälfte zu zahlen#rofl

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ick bin ja doof:-[#klatsch
kam ja schon ein gelber brief

ok sorry, dann kann ich nicht helfen

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Er sollte Infos einholen welcher Sachverhalt dem VB zugrunde liegt.

Einem VB muss zwingend ein Mahnbescheid vorausgehen. Ist das der Fall?

Falls nicht unbedingt das Gericht darauf hinweisen.

Auf jeden Fall sollte vor Ablauf der Frist fristwahrend Einspruch eingelegt werden, wenn die Forderung unklar ist und bis Fristablauf nicht geklärt werden kann.

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...über Euren Dienstleister kam mal ein Bericht im TV...

ich würde mir sofort einen Anwalt nehmen..

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Viele schreiben gleich im Internet das die und das Inkassounternehmen nicht rechtens arbeitet etc.....und meistens stellen die Leute dann fest, dass sie, doof wie manche sind,:-pdoch einen Vertrag abgeschlossen haben und Forderungen doch rechtens sind....