Darf ich auf das Konto meines Kindes Geld überweisen lassen über das

ich dann verfüge?
Mein Kind hat ein normales Girokonto, ist aber als Sparbuchersatz gedacht. Man kann Geld am Schalter abheben, man bekommt Kontoauszüge zugeschickt. Aber es gibt keine Karte dazu um an den Automaten zu gehen.

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Frag bei deiner Bank nach? Lies im Vertrag nach?

Es gibt dutzende, ach was hunderte Banken/ Konten/ Verträge....so kann dir hier niemand sagen, was du kannst und was nicht.

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Doch, kann man hier ausnahmsweise. Es gibt nämlich Gesetze, die das verbieten.

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Danke für die Info

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hi,

ich denke das sollte kein Problem sein.Mein Sohn hat auch ein Konto bei der Sparkasse,das ist so ein Knaxx Konto,mit Karte,Kontoauszug ect.,kann auch von diesem Konto aus Online-Banking machen usw.

Ich überweise jeden Monat das Geld für unser Heizöl das ich spare auf dieses Konto,oder wenn ich mir so mal was weglegen will.Zum Sparen haben wir noch ein Tagesgeldkonto bei der Ing-DIBA,da gehen dann die größeren Sachen drauf.

Wenn ich von dem Konto meines Sohnes Geld brauche,oder er was braucht,dann geh ich an den Automat oder Schalter und heb was ab,ich bin ja auch die Verfügungsberechtigte.

Müsste in deinem Fall ja auch so sein,oder hat jemand anders das Konto eröffnet?

LG Saskia

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Hallo,

ich habe mal einen Beitrag in einer zeitschrift gelesen. Da hat ein Sohn seinen Vater auf 50 T€ verklagt, weil dieser das Geld auf dem Sparbuch seines Sohnes geparkt hatte und später abgehoben. Der Sohn war erfolgreich mit seiner Klage, weil es eben sein Konto war, ob minderjährig oder nicht.

Ich meine, ob solch eine Klage dem Vater-Sohn-Verhältnis zuträglich ist, bleibt mal dahin gestellt, aber rechtlich gesehen scheint man eben doch differenzieren zu müssen.

Insoweit würde ich z.B. meine Ersparnisse nicht auf das Sparbuch meines Sohnes packen. Das ist ja heute in Zeiten kostenloser Tagesgeldkonten eigentlich auch kein problem mehr.

danaz

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Wie gesagt haben wir ja zusätzlich ein Tagesgeldkonto,über das ich aber nur online verfügen kann,sprich ich kann nicht an den Automat.

Zudem habe ich das Konto eröffnet,ich bin sozusagen die Kontoinhaberin,aber er steht mit drin,auf der Karte steht sein Name, er bekommt die Kontoauszüge.

An seinem 14.Geburtstag wird aus dem Sparkassen-KidsKonto
automatisch das Sparkassen-PrivatKonto Young.

Naja,ich seh da nix schlimmes dran,ich klaue ihm ja nix,so ist es für mich einfach geschickter,wenn wir mal eben was außer der Reihe brauchen. Sonst müsste ich mir jedesmal was vom Tagesgeldkonto rüber überweisen. Und da ich selbst bei der Sparkasse ein Konto hab ich das sehr geschickt.

LG Saskia

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Nein, das ist nicht erlaubt.

Stichworte: Geldwäsche/Verschleierung/Kontoumsatz auf fremde Rechnung

Die Bank wird das Konto w/Missbrauchs fristlos kündigen, wenn sie das erfährt. Außerdem ist sie verpflichtet, eine Verdachtsmeldung an die Finanzbehörden zu schicken.

Ich würd's lassen, ehrlich !

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Ich werde morgen bei meiner Bank anrufen und das direkt klären,das will ich nun echt genauer wissen,dann dürfte ja niemand mehr als 1 Konto besitzen.Und wenn ich nun Geld von meinem Konto auf das meines Mannes ect. überweise und es mit seiner Geldkarte abhebe ist das auch Geldwäsche oder was?

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Was denn daran so schwer zu vestehen ?

Man kann so viele Konten haben (Konten bei denen man selber Kontoinhaber ist) wie man will. Zwischen diesen eigenen Konten kann man sein Geld so oft hin und herschieben wie man lustig ist.

Was man nicht darf: EIGENES Geld auf FREMDE Konten schieben, um es dort zu parken oder wieder selber darüber zu verfügen.
Das ist Verschleierung/Geldwäsche und ausdrücklich gesetzlich verboten !
Egal ob es das Konto des Ehepartners, des Kindes, der Oma oder der Krabbelgruppe ist.

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Nein, das darfst Du nicht! Das Geld auf dem Konto Deines Kindes gehört Deinem Kind und Du darfst es nicht für Dich benutzen. Auch nicht, wenn Du es vorher selbst dahin überwiesen hast.

Hast Du kein eigenes Konto, über das Du Deine Zahlungen abwickeln kannst? Nimm's mir nicht übel, aber das klingt, als ob Du irgendwas verheimlichen willst.

Gruß von Swety

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hä?

ich hab doch geschrieben das ich selbst ein Konto bei der Sparkasse habe! Was sollte ich denn bitteschön verheimlichen wollen??? Also hier werden mutmaßungen angestellt#kratz

Als ich das Konto für meinen Sohn eröffnet habe wurde mir das so auch mitgeteilt,das WIR,sprich ICH und mein Sohn (der im übrigen 8 Jahre alt ist und noch keine unsummen an Taschengeld bekommt!) über das Konto jederzeit verfügen können! Ich kann einzahlen wie ich will und abheben wie ich will,schließlich läuft das Konto auf meinen Namen! Also ehrlich,Geldwäsche sieht anders aus,was hätte ich denn davon,wenn ich MEIN Geld auf MEIN Konto einzahle,und das Geld dann von MEINEM Konto wieder abhebe??? Dann dürfte ja keiner ein Tagesgeldkonto führen,da mache ich das ja ganz genauso.

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Lass Dich hier nicht runtermachen!

Was Du vorhast, ist weder Geldwäsche noch irgendwie anders ungesetzlich.

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Hm. Es ist ein normales Girokonto, eben für das Kind. Ich habe volle Verfügungsgewalt laut Vertrag, kann überweisen, usw. Wie ist es denn nun wenn auf dem Konto Geld für zB. Ebaygeschäfte eingeht und ich es sofort abhebe. Ich kaufe damit ja wieder etwas für mein Kind. Verboten?

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Du darfst das Konto Deines Kindes nicht für Deine eigenen Geschäfte benutzen. Über das Konto des Kindes dürfen auch nur die "Geschäfte" des Kindes abgewickelt werden. Da Du bei Ebay der Verkäufer ist, müssen die Käufer das Geld auch auf Dein Konto überweisen.

Wenn einer unserer Kundenberater merkt, daß Eltern die Konten ihrer Kinder für eigene Geschäfte benutzen, gibt's erst einen freundlichen Brief und wenn das nicht hilft, gibt es die Kündigung. Die Bank macht sich strafbar, wenn sie sowas zuläßt.

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Sowas trifft auf mich ja gar nicht zu,die einzige die Geld auf dieses Konto überweist bin ich,und die einzige die davon abhebt bin auch ich,denn mein Sohn geht noch nicht alleine zur bank,ich überweise von diesem Konto auch nirgends wo was hin.

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Richtig ist das nicht. Dein Kind ist wirtschaftlicher Berechtigter, handelt für eigene Rechnung. Da haben Geldeingänge, die für Dich bestimmt sind, nichts zu suchen.

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hi,

warum möchtest Du darüber verfügen??
Da Du als Mutter sicherlich als Kotnoberechtigte geführt wirst ist das kein Problem.
Grundsätzlich ist das Guthaben für Deinen Sohn und nicht sollte nicht als Notgroschen für die Eltern stehen. Das geht meist schief und wenn das Kind älter wird gibt nur Streß. Wobie ich Dir da jetzt nichts unterstellen möchte.

Gruß
Torsten

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Wenn ich weiter oben lese, dass wie selbstverständlich die Konten der Kinder geplündert werden, um in den Urlaub fahren zu können, bin ich sprachlos.

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ach, dann lieber verschulden ???

vielleicht kommt man an eingelagertes Geld nicht so schnell ran und dann muss man eben mal darauf zurück greifen

Und wer sagt denn, dass die Konten der Kinder nicht schwups wieder aufgefüllt wurden /werden ???!!??

Ich glaube ( weiß !!!!) ,dass die Kinder eher traurig gewesen wären,wenn der Urlaub abgesagt worden wäre, als so....

Aber gut, kann nicht jeder so perfekt sein ,gelle ?!?

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