Was zahlt die Autoversicherung nach unverschuldetem Unfall?

Hatte heute früh einen Unfall,
ich fuhr auf der Hauptstrasse, da kam jemand aus der Seitenstr. ohne zu schauen.Mein Auto (BJ1997) ist total hin.
Polizei war da, Zeugen haben wir auch,Unfallgegner hat auch seine Schuld zugegeben, bei Polizei und seiner Versicherung.
Und nun?Rief mich die Versicherung an (Unfallgegner)das ich mir für 2 Wo.einen Leihwagen nehmen darf.
Der Gutachter sagt Totalschaden.
Ich habe das Auto gerade vor 4 Wochen für 1600.-€ gekauft.
Bekomme ich genau das auch ersetzt?Gestern habe ich vollgetankt!

Der Gutachter sagt ,er ermittelt den Restwert und dann mal sehen...?
Kann mich jemand mal aufklären?

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Hallo,

Du hast Dir hoffentlich einen Anwalt genommen, oder? Wenn Du sicher unschuldig bist wäre das der beste Weg, damit Du den Schaden möglichst gering hälst.

LG, Andrea

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Nein, habe keine Rechtsschutz.Warum brauche ich einen Anwalt?

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Den Satz solltest Du bitte mal "übersetzen". Ich verstehe überhaupt nicht was Du damit meinst.

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Die bekommst halt den Restwert.
Warum soltest du den Kaufpreis bekommen?
Wenn du ein Auto für 3000 Euro kaufst was aber nur 500 Euro wert ist hast du Pech.

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Aber ich hatte es ja gerade einen Monat!
Das kann ja nicht so richtig sein.Der Restwert ist jetzt 400.-€!

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Nein, erstattet wird der Zeitwert abzüglich Restwert.
Lagen die 1600 Euro deutlich über dem Listenpreis, machst Du Verlust.

Gruß,

W

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Hallo,

heute früh erst den Unfall und jetzt war schon der Gutachter dran? Mannomann, die sind aber schnell bei euch!

Der Gutachter hat sicher neben dem Restwert (also dem Wert, den das Auto jetzt nach dem Unfall noch hat) auch den Wiederbeschaffungswert (Kaufpreis eines gleichwertigen Autos nach aktueller Marktlage) bestimmt.

Die gegnerische Versicherung begleicht deinen "Schaden". Das ist zum einen die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert, sowie Nutzungsausfall, Schmerzensgeld (?) und Auslagen für Kommunikation etc. Also alle Aufwändungen die mit dem Schadensereignis im Zusammenhang stehen.
Du solltest also gleich anfangen, darüber eine Liste zu führen.

Einen Anwalt brauchst du i.d.R. nicht, es sei denn, es besteht Uneinigkeit über die Schadenbegleichung. Dann musst du ggf. damit rechnen, die Kosten des Anwalts selbst zu tragen, also abwägen...

LG, H.H.

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Es ging so schnell,weil der Unfallgegner ein Auto der Stadt war und der Gutachter ist ein Bekannter meines Chefs, der war gerade in der Nähe.Der Wiederbeschaffungswert ist 1700 Euro.

Danke für Deine schnelle, kompetente Antwort!

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Du sagtest, Restwert 400? Wenn ich mich richt erinnere bekommt man Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Würde dann ja 1300 Euro machen. Dazu eventuelles Schmerzensgeld, Ausfälle etc. Also wir sind damals +/- 0 bei weggekommen.

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Wenn Du nicht schuld bist, dann nimm Dir umgehend eine Fachanwältin für Verkehrsrecht. Die Kosten hierfür muss dann sowieso die gegnerische Versicherung zahlen.

Ohne anwaltliche Vertretung ziehen die dich - wie jeden anderen Geschädigten - über den Tisch.

Gruß

Manavgat

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Wie kommst du darauf, dass jeder immer über den Tisch gezogen wird? Wenn klar ist, dass sie keine Schuld hat, dann bekommt sie den Wiederbeschaffungswert abzgl. des Restwertes. Und den Restwert dann von einem Bieter der Restwertbörse. Weiterhin beommt sie einen Leihwagen und Telefonkosten pauschal. WAS bitte soll denn da ein Anwalt noch rausschlagen, wenn - glücklicherweis - kein Personenschaden entstanden ist?

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Glaube dem Vorposter ruhig, absolut JEDE Versicherung versucht so wenig wie möglich Geld zu zahlen. Deine Ansicht ist absolut naiv.

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Du bekommst den "Wiederbeschaffungswert" abzüglich des "Restwertes"

Bsp.:
Die Versicherung bestätigt, dass gleichwertiges Auto für 1600 EUR zu kaufen ist und der Restwert 400 EUR ist, bekommst Du 1200 EUR...

sieh zu, dass Du Dich krankschreiben lässt, ... wg Schmerzensgeld... ach und Technik im Auto (Handy, Laptop) was nicht mehr richtig funktioniert?! ... alles geltend machen...

... auch das Ausfallgeld (falls Du bei Totalschaden Anspruch hast) bis Du ein neues Auto hast...

Hast Du Verkehrsrechtschutz? Dann ab zum Anwalt ... der regelt das für Dich, brauchst Dich um nix kümmern... Kosten trägt gegnerische Versicherung...

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Hast Du Verkehrsrechtschutz? Dann ab zum Anwalt ... der regelt das für Dich, brauchst Dich um nix kümmern... Kosten trägt gegnerische Versicherung...
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Ich will ja nichts sagen, aber ich hatte nicht nur einmal schuldfrei Unfälle und auch ohne Anwalt muß man sich um nichts kümmern.

Und auch den Leihwagen kann man sich vor das Haus bringen lassen.
Welchen Service soll der Anwalt denn dann noch großartig leisten?

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Hallo,

also ich muss mamavonyannik absolut Recht geben,dass du immer einen Anwalt brauchst ist absolut falsch !!!!
Klar müsste den die gegnerische Versicherung zahlen wenn die Haftung klar ist,aber dann muss sich wirklich keiner wundern,weshalb die Beiträge der Versicherungen immer teurer werden, denn natürlich werden auch die Schadenaufwendungen in die Prämien mit gerechnet....
Abgesehen davon hab ich es durchaus schon erlebt,dass selbst die Anwälte die Forderungen falsch beziffern und somit ihren Mandanten "schaden"- soviel erstmjal dazu.

Und kurz zu der Aussage,dass recht viele Geschädigte ein Schleudertrauma haben-auch das ist so nicht richtig,denn entgegen der weitläufigen Meinung sind versicherungen auch nicht ganz doog und zahlen einfach alles-damit man Schmerzensgeld bekommt müssen bestimmte Vorraussetzungen im zusammenhang mit dem Schleudertrauma zusammen kommen.

So,jetzt zu deinem eigentlichen Problem...wenn der WBW 1700 ist und der Restwert durch den SV mit 400 angenommen wird prüft die gegnerische Versicherung,ob sich evtl ein höherer Restwert erziehlen lässt,ist das der Fall bekommst du einen Aufkäufer genannt,der dein fahrzeug für den höheren Preis kaufen würde. Natürilich musst du das nicht annehmen,kannst auch versuchen das Unfallauto teurer zu verkaufen,nur die Versicherung zieht dir den von ihnen benannten Restwert ab, ober bestätigt eben die 400 Euro die von deinem Gutachter festgestellt wurden.
Für die Dauer der Wiederbeschaffung (wird im Gutachten festgelegt) steht dir ein Ersatzfahrzeug zu in der Regel 10-14 Tage) und solltest du keines brauchen hast du Anspruch uf Nutzungsausfall.
Beides ist jedoch daran geknüpft dass du den Kauf eines anderen Fahrzeuges nachweist.

Dann gibt es noch die Kostenpauschale von 30 Euro.
Mehr ist bei einem "normalen" Schaden nicht zu machen-egal ob mit oder ohne Anwalt...

Ich hoffe dir etwas geholen zu haben;-)

lg

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