Zeitarbeit / Anspruch auf Teilzeit?

Hallo zusammen,

leider konnte mir Google keine brauchbaren Ergebnisse liefern, deswegen meine Hoffnung, dass mir hier geholfen werden kann.

Ich bin seit 2007 bei einer Zeitarbeitsfirma fest angestellt. Nun unterbrochen durch Elternzeit welche bis März geht.

Ursprünglich hatte ich geplant meine Vollzeitstelle auf halbtags zur reduzieren. Da ich davon ausgegangen bin, dass hierauf ein Anspruch besteht habe ich nun mit meinem AG gesprochen diesbezüglich. Diese 3-Monats-Frist zur Einreichung des Antrags würde eingehalten werden.

Nun sagte man mir, dass das selbstverständlich nur geht, wenn man einen entsprechenden Einsatz für mich finden würde, was aber unwahrscheinlich ist. Ansonsten müssten ich ganz normal Vollzeit arbeiten.

Geht aber nicht, da ich auch keine Vollzeit-Kinderbetreuung für beide Kinder habe.

Was tun? #danke Vielleicht kennt sich ja jemand mit dem Thema aus?

Lilli

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Hallo,

ob es da eine rechtliche Regelung gibt weiß ich nicht.
Aber mein Menschenverstand sagt mir folgendes:

Dein AG hat nur Arbeit für Dich wenn Dich quasi ein Kunde braucht.

Wenn sich kein Kunde findet, der eine Teilzeitstelle zu vergeben hat bleibt nur Vollzeit.

Ich denke anders würde der Fall liegen wenn Du in einer Firma richtig angestellt wärst. Da könnte der Chef selbst schauen ob er Dich auch in Teilzeit einsetzen kann.

Doch Dein AG kann wohl kaum einen Kunden dazu zwingen Dich für Teilzeit zu nehmen. Und wenn er nichts anderes für ich hat bleibt wohl nur die Kündigung wenn Du nicht Vollzeit zur Verfügung stehst.

LG Mona

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Ja richtig Mona, viel tun kann der AG in dem Fall nicht. Aber verlangen, dass ich Vollzeit wieder anfange kann er doch auch nicht, wenn ich einen Antrag auf Teilzeit gestellt habe? Müsste er dann nicht MIR kündigen, wenn man mich nicht einsetzen kann?


Ursprünglich hatte ich dort wegen einer Stellbeschreibung angefragt die mich sehr interessiert hat und ich war auch in der Vergangenheit eben nur bei dieser Stelle eingesetzt. Die Einsatzfirma hatte einen Einstellungsstopp und konnte mich deswegen nicht fest anstellen. Weder die Bezahlung war toll, noch die Rahmenbedingungen durch die Zeitarbeitsfirma, aber der Einsatz war eben toll.

Jetzt "irgendwo" hin vermittelt zu werden, da bin ich nicht sonderlich scharf drauf und bin deswegen auch bereits auf der Suche nach einer alternativen Anstellung. ABER eben in Teilzeit.

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Ich meine hier schon oft gelesen zu haben dass es sowas wie einen ANSPRUCH auf eine Teilzeitstelle nicht gibt. Man kann es beantragen aber wenn der AG nichts hat dann muss man seinen ursprünglichen Arbeitsvertrag erfüllen.

Da es nicht an Deinem AG liegt das Du nicht arbeiten kannst sondern daran das Du keine Betreuung hast muss nicht der AG kündigen sondern in diesem Falle Du, denn der AG stellt Dir ja Deinen Arbeitsplatz weiterhin zur Verfügung.
Er kann Dich ja einsetzen aber Du kannst nicht.

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Hallo Lilli,

in war im Februar in der gleichen Situation wie du.

Ich hab im November 2006 bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen, wurde dann 2007 schwanger und war von Februar 2008 bis Februar 2010 in Elternzeit. Danach wollte ich wieder arbeiten, aber eben nicht Vollzeit sondern nur Teilzeit. Mein vorheriger Einsatz (Vollzeit) war beendet, dort wurden keine Leute mehr benötigt.

So nun stand ich da und wusste nicht weiter. Zeitarbeitsfirma hatte keine Teilzeitstellen und auch keine Vollzeitstellen für mich. Ich bekam dann einen Aufhebungsvertrag den ich auch unterschrieben habe und nun bin ich auf der Suche nach einem Neuen Job. Ich hoffe das ich bald etwas finde. Laut meinem zuständigen Menschen damals bei der Zeitarbeitsfirma hat man kein Anrecht auf eine Teilzeitstelle wenn man vorher Vollzeit gearbeitet hat. #aerger

Ich drück dir ganz fest die Daumen das deine Zeitarbeit doch noch eine Teilzeitstelle für dich findet, ansonsten hast du wohl oder übel schlechte Karten.

Drück dir die Daumen!! #liebdrueck

VG Sabine