Frage zur Elternzeit und zum Elterngeld

Hallo, #winke
leider habe ich unter der Suche keine passende Antwort gefunden. Und auch Google ist heute nicht mein Freund. #schwitz
Zu mir: Ich bekomme (voraussichtlich am 14.2.11) mein erstes Kind. Gehe also ab diesem Zeitpunkt in Mutterschutzfrist, 8 Wochen danach. Ich beantrage bei meinem Arbeitgeber dann innerhalb 1 Woche nach Geburt die Elternzeit, damit ich die Frist von 7 Wochen einhalten kann.
Sollte das Kind am Termin kommen, habe ich Muttschutzfrist bis zum 11.4.2011, richtig? Dann beantrage ich bei meinem AG ja die Elternzeit ab 12.4.11 bis zum 11.03.2011 für 12 Monate, richtig? Dann beantrage ich das Elterngeld ab 12.4.2011 bis zum 11.03.2011, oder? Vorher bekomme ich ja noch Mutterschaftsgeld..?? ODER muss ich das Elterngeld bereits ab 14.2.11 beantragen? Wenn ja, warum?

Mein Mann will ab Tag der Geburt zu Hause bleiben für einen Monat. Was wenn das Kind später kommt, geht er dann nochmal ganz normal weiter arbeiten bzw. wenn es eher kommt, lässt er alles stehen und liegen und geht nach Hause, weil seine Elternzeit beginnt. #kratz Bei seinem AG wäre es ja dann nicht fristgerecht angezeigt, sollte das Kind eher kommen. Wir wollen erst 8 Wochen vorher schriftlich anzeigen, dass er in Elternzeit geht, damit der Kündigungsschutz besteht. Den zweiten Monat will er dann im Sommer oder Herbst nehmen. Müssen wir den jetzt auch schon beantragen?

Viele Fragen, hoffentlich erfahrene Antworten? #danke

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Hallöchen,

versuchen wir es mal ;-) :

Der Mutterschutz geht bis 8 Wochen nach der Geburt. Sollte das Kind früher kommen, geht der Mutterschutz bis 8 Wochen nach dem errechneten Termin (d.h. Du hast insgesamt auf jeden Fall die 14 Wochen MuSchu!!!). Kommt das Kind später, gehen die 8 Wochen mit diesem Termin los (d.h. Du hast sogar mehr als 14 Wochen ;-))

Elternzeit beginnt mit dem Tag der Geburt und muss auch so beim AG beantragt werden - also bei Dir: vom 14.02.11 - 13.02.2012

Elterngeld für Dich zählt ebenso ab dem Tag der Geburt. Da man aber die ersten 8 Wochen noch MuSchu-Geld erhält, sieht man vom Elterngeld nichts, da es damit verrechnet wird. Elterngeld bekommst Du also vom 14.02.2011 13.02.2012 (real aber halt nur 10 Monate, da ja 2 Monate MuSchu-Geld sind).

Bei Deinem Mann ist es schwieriger, da er ja seine Elternzeit beim AG "flexibel" beantragen muss (falls der AG damit überhaupt einverstanden ist!) - ich würde den Antrag einfach 8 Wochen vor ET einreichen. Im Antrag muss ja stehen, dass der genaue Termin vom wirklichen Geburtstermin abhängig ist #gruebel Der AG soll das dann schriftlich bestätigen.

Wie das dann mit dem zweiten Monat für seine Elternzeit ist, weiß ich leider nicht.

LG

Karen

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Das hat mir zumindest schon mal teilweise geholfen. Danke! ABER wenn ich die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn beim AG beantragen muss und diese beginnt schon mit Geburt des Kindes müsste ich ja jetzt schon meine Elternzeit beantragen. Dazu müsste ich ja wissen wann das Kind kommt und ich habe auch überall gelesen, dass man das spätestens eine Woche nach Geburt machen muss. #kratz

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Rein theoretisch muss man die Elternzeit 8 Wochen vor Beginn beim AG angeben, richtig - aber für uns Mütter gibt es da ja die Ausnahme, eben weil der Termin ja noch nicht wirklich feststeht!

Deshalb hast Du die eine Woche nach der Geburt Zeit dafür, da Du für Deinen AG ja erst nach dem MuSchu "ausfällst" wegen der Elternzeit (Und der MuSchu sind dann die 8 Wochen). Normalerweise weiß der AG ja auch schon vorher Bescheid, dass man Elternzeit nimmt - das kommt ja nicht überraschend, oder?

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versuchen wir es nun mal richtig zu beantworte:

Mutterschutz und BEginn der Elternzeit stimmt, wenn das Kind genau am Termin kommt oder früher.
Enden tut die Eltenrzeit aber einen Tag vor dem jeweiligen Geburtstag.

Elterngeld wird mit andenre Lohnersatzleistungen verrechnet und Lebensmoantsweise gezahlt, somit gibts dann nur bis 11.2.2012 Elterngeld.

Es wird taggenau ausgezahlt, also wirst du dann ab 12.4. Elterngeld erhalten und genau um diese zu erhalten musst du ab dem 14.2. Eltenrgeld anmelden (sonst gibts auch nichts im 2. LM obwohl der verbraucht ist!)

Zu deinem Mann, ja er muss sämltiche Eltenrzeit innerhalb der nächsten 24 Monate gleich mit der ersten Anmeldung angeben. 8 Wochen vorher stimmt. KOmmt das Kind aber früher, ist es ein dringender Grund und er darf früher in Elternzeit, kommt das Kind später besteht der Anspruch ja erst ab Geburt, deswegen kann er dann auch später in Elternzeit ;)