Frage zur Elternzeit für Vater ab Geburt Beamter BaWü

Hallo Zusammen,

ich versuche mal meine Fragestellung hier gut unterzubringen. Also mein Mann ist in der Finanzverwaltung tätig als Beamter angestellt beim Land BaWü.
Eigentlich ist geplant, dass er ab Geburt des Kinder nahtlos in die Elternzeit übergeht, also nicht erst noch Urlaub nimmt oder sowas und die ersten beiden Lebensmonat bei uns daheim bleibt, während ich im Mutterschutz bin.

Nun meine ich mich zu erinnern, dass man die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn schriftlich anmelden muss. Dies gilt doch auch für Väter? Ich dachte ursprünglich an ein Schreiben wie dieses:

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... hiermit melde ich Elternzeit für die ersten zwei Lebensmonate meines Kindes, das voraussichtlich am 09.02.2011 (ET) geboren wird, an.

Sobald die Geburtsbescheinigung ausgestellt ist, sende ich diese nach.

Ich bestätige, dass mein Kind in meinem Haushalt leben wird und von mir selbst betreut und erzogen wird.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung!
...
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Mein Mann hingegen hat jetzt im Amt nachgefragt und zum einen ein sehr merkwürdiges Formular erhalten, das meiner Meinung nach eher für Mütter ist, die im Mutterschutz noch Zeit haben, die EZ zu beantragen, denn man bräuchte:
- einen genauen Zeitraum (ich weiss ja nicht wann das Kind genau kommt)
- eine Geburtsurkunde
- einen Namen
- ET und Geburtstermin

und die Aussage es reicht nach der Geburt und es wäre üblich, dass man erstmal Urlaub nimmt 1-2 Wochen und das Formular vorbeibringt und es dann an die OFD geschickt wird und genehmigt etc. etc. ...

Für mich heisst das aber

a.) wäre es doch viel zu spät beantragt
b.) ginge es ja dann nicht mehr nach Lebensmonaten des Kindes und damit würde ja irgendwie was schieflaufen
c.) wollen wir ja, dass er die Elternzeit ab der Geburt hat und nicht erst noch Urlaub braucht.

Hat irgendwer hier genauere Ahnung und kann mich bitte mal aufklären wie es bei Beamten in BaWü genau laufen muss, wenn der Mann 2 Monaten Elternzeit ab der Geburt des Kindes beantragen möchte. Ich habe nämlich den Eindruck, dass die zuständigen im Amt es nicht wissen, da es noch nicht häufig vorkam.

Viele Grüße

kasw1981 #winke

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PS: Es geht natürlich auch um die Zeiten wegen des Elterngeldbezuges.

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Wir wollen das auch so machen, mit der Elternzeit!
MEin Mann ist Angestellter in BErlin, aber laut Elterngeldstelle und Firma sollen wir es genauso formulieren, wie du vorgeschlagen hast (weil man eben die Elternzeit 7 Wochen vor Antritt anmelden muss! Bei der Mutter reicht das dann nach der Geburt- sie hat ja noch eh 8 Wochen Mutterschutz. Aber der Vater ja nicht!).

Wir haben es so:
Hiermit melde ich Elternzeit an für die ersten zwei Lebensmonate des Kindes. Vorraussichtlicher Entbindungstermin ist der xx.xx.xxxx, ich bitte um Anpassung an den tatsächlichen Entbindungstermin, den ich Ihnen umgehend mitteilen werde.


Viel Erfolg!

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MAche das so, wie du es vor hattest, denn alels andere ist wirklcih nicht durchdacht und geht sicher noch um die Mütter.

Klar gilt das Beamtenrecht (würde ich mir übrigens von denen zuschicken lassen für den Fall), aber das darf ihn nicht benachteiligen.

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Hallo,
bei uns hat ein BEamter die Elternzeit beantragt ab der Geburt. also ein Tag später, weil es ja einen Tag Sonderurlaub gibt.

Den Antrag hat er vor der Geburt gestellt und bewilligt bekommen und nach der Geburt wurde das Ende ausgerechnet.
Dürfte ja in jedem Bundesland gleich sein.

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Nee, Beamtenrecht ist Ländersache und gerade zu Elternzeit in jedem Bundesland anders ;)

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Ich versteh ehrlich gesagt auch nicht, wo das Problem liegt. Aber irgendwie läuft da in dem Amt was schief. Mein Mann ist kurz davor ganz auf die Partnermonate zu verzichten. Gaaaanz super.

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