Frage an die Hausfrauen unter Euch!

Hallo,

seid ihr beim Arbeitsamt als arbeitslos/arbeitssuchend ohne Bezug gemeldet? Oder wie ist das bei Euch? Mir geht es darum, daß die Zeiten
bei der Rentenversicherung gemeldet werden. Deshalb meine Frage.

Bin seid der Geburt meines ersten Kindes zu Hause, als Hausfrau. Zwischendurch kurz als Arbeitslos ohne Bezug gemeldet. Jetzt sind auch die 3 jahre Erziehungszeit meiner Kleinen um. Müsste ich mich jetzt wieder Arbeitslos melden? Anspruch auf Bezüge habe ich ja nicht.

Wie macht ihr das?

LG Katja

1

Bist Du denn auf der Suche nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit mind. 15 Wochenstunden? Wenn nicht, kannst Du Dich gar nicht arbeitslos melden, denn das bist Du dann ja nicht.

Für Mütter mit Kindern unter 10 Jahren ist es rentenversicherungstechnisch auch nicht erforderlich. Die Meldung der Anrechnungszeiten der Arbeitsagentur hätten ohnehin keine rentenerhöhende Wirkung!

Gruß, G.

2

Danke für Deine schnelle Antwort.

Ich möchte schon irgendwann wieder ins Arbeitsleben einsteigen. Ist im Moment aber nicht meine Hauptanliegen, da ich noch für die Kinder da sein möchte und es auch finanziell nicht erforderlich wäre. Also müsste ich dann nur für die 10 Jahre pro Kind die Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung melden. oder?

Mir ging es nur darum, da ich ja keine Ansprüche auf Bezüge habe. Ob ich mich denn da überhaupt melden muss. Oder ob ich dann nicht auch individuell alleine auf Jobsuche gehen könnte, wenn ich dann möchte.

Lg Katja

3

"Mir ging es nur darum, da ich ja keine Ansprüche auf Bezüge habe. Ob ich mich denn da überhaupt melden muss."

Nein, dazu ist niemand verpflichtet! Nicht mal, wenn Anspruch auf Leistungen besteht :-) Das kann man in unserem freien Land immer noch selbst entscheiden.

"Oder ob ich dann nicht auch individuell alleine auf Jobsuche gehen könnte, wenn ich dann möchte. "

Na, aber selbstverständlich!

Bis das jüngste Kind 10 ist spielt es hinsichtlich der RV keine Rolle. Nur: sorge privat für die Rente vor, sonst stehst Du später dumm da.

Grüße, G.

weitere Kommentare laden
5

nein ich bin nicht gemeldet!


ich war gemeldet.... hab ständig eine einladung bekommen um über meine "berufliche situation zu sprechen" #gaehn

man wollte mir ständig so eine maßnahme "aufspitteln"

ich habe nicht eine einzige stellenanzeige bekommen.

7

Und wie handhabst Du das jetzt so?
Zahlst Du privat in eine Rente?
Meldest Du dann die Kindererziehungszeiten an den Rententräger?

Lg katja

8

Ich bin ja auch seit 18 Jahren nur Hausfrau.Bin auch nicht Arbeitssuchend oder ähnliches gemeldet.
Durch die 3 Kinder werden mir 30 Jahre Erziehungszeit zur Rente angerechnet, auserdem habe ich eine private Rentenversicherung.


VG 280869



9

Hallo.

Glaube nicht, dass dir 30 Jahre Erziehungszeit angerechnet wird. Dir werden lediglich 3 Jahre pro Kind und bis das jüngste 10 Jahre als ist werden als Berücksichtigungsjahre gezählt. Da müsste ich ja 40 Jahre für diese Zeit angerechnet bekommen. Da bräuchte ich ja garnicht mehr arbeiten, da ich ja schon 40 Jahre auf dem Buckel hätte. Oder sind deine Kinder jedesmal 10 Jahre auseinander.

Schau mal:

Kindererziehungszeiten sind die Zeiten der Erziehung eines Kindes

•in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes bei Geburten ab dem 01.01.1992 bzw.
•dem ersten Lebensjahr eines Kindes bei Geburten vor dem 01.01.1992.

Kindererziehungszeiten sind Beitragszeiten, für die Beiträge als gezahlt gelten. Die Erziehungszeit wird bei dem Elternteil angerechnet, der das Kind erzogen hat. Sie wird nur bei einem Elternteil angerechnet. Haben die Eltern das Kind gemeinsam erzogen, so können sie durch eine übereinstimmende Erklärung festlegen, bei wem die Kindererziehungszeit angerechnet werden soll.

Die Meldebehörden zeigen die Geburt eines jeden Kindes dem Rentenversicherungsträger der Mutter an. Wird keine anderweitige Erklärung von den Eltern abgegeben, so werden die Zeiten bei der Mutter angerechnet. Sollen die Erziehungszeiten dem Vater übertragen werden, so muss die übereinstimmende Erklärung unverzüglich beim Rentenversicherungsträger abgegeben werden. Eine Übertragung ist nur maximal für zwei Monate rückwirkend möglich.

Auch für Adoptiv- oder Pflegekinder können Kindererziehungszeiten ab der Adoption bzw. Aufnahme im Haushalt angerechnet werden.

Bei Elternteilen, die bereits anderweitig versorgt sind (z. B. Beamte), ist eine Anrechnung hingegen nicht möglich.

Im Leistungsfall werden die Zeiten der Kindererziehung mit dem Durchschnittsverdienst aller Arbeiter und Angestellten bewertet. Das heißt, für ein Jahr Kindererziehungszeit wird man so gestellt, als hätte man 30.084 EUR verdient.

Über die Kindererziehungszeit hinausgehende Zeiten der Erziehung bis zum 10. Geburtstag eines Kindes sind sog. Berücksichtigungszeiten.

Lg Hermina

10

Ja, das meine ich, habe mich blöd ausgedrückt. #hicks

Mann soll eben nicht nebenbei immer mal bei Urbia reinschauen :-D

VG 280869

weitere Kommentare laden
12

Hallöchen,

nei ich bin nicht gemeldet, war es, als ich eine Weiterbildung gemacht hatte...
Da man aber bis zum 10.Lebensjahr die Erziehungszeiten angerechnet bekommt, würde eine Arbeissuchend Meldung OHNE Leistung, eh nur ständige Besuche bei der Agentur für Arbeit bringen... Eingliederungsvereinbarungen, Maßnahmen die nicht wirklich sinnvoll sind, Beruflich nicht weiter bringen...

Da kümmer ich mich alleine um meine Bewerbungen.

LG.CO.

13

Okay, danke für Deine Antwort.

Lg Katja

16

Na wenn Du keine Arbeit suchst, kannst Du auch nicht arbeitslos melden#aha

17

Danke auch für Deinen Kommentar. :-p

18

Hallo!

Bin seit über 8 jahren mit nun 4 Kindenr zuhause...ich lasse mir die erziehungsjahre anrechenn, baue aber nicht auf staatliche rente.
ich sorgen privat vor, zusammen mit der (Witwen-) Rente meines Mannes können wir/kann ich dann recht in Ruhe leben.

lg

melanie

19

Darf ich fragen, wie Du privat vorgesorgt hast? #schein
Privatrente? Lebensversicherung?

LG Katja