Dringend Hilfe Kfz Versicherung urde gekündigt

Ich habe heute erfahren das meine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zum 27.09 erloschen ist !!!

Habe ein Schreiben erhalten wo drin steht das ich innerhalb von 5 Tagen Kennzeichen entstempeln lassen muss und Fahrzeugschein und -Brief und Zulassungsbescheinigung vorzulegen habe ... das nächste Problem ich bin umgezogen (das schon etwas länger) und habe alles nich ändern lassen ... läuf noch auf die alte Adresse !!!

Kann ich jez einfach wieder ne neue Versicherung fürs Auto aufnehmen ???

Danke für eine Antwort ... ich kenne mich da nich aus und weiss nich wie ich handeln soll !!!

Lg

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Die Frage ist doch, wieso die Versicherung erloschen ist.
Üblicherweise besteht ein Versicherungszwang, und so ohne weiteres kann die Versicherung dir nicht kündigen. Hast du die Beiträge nicht bezahlt?

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Da ich gekündigt wurde (ambulanter Pflegedienst insolenz gegangen) und das Verfahren noch läuft ich kein Gehalt bekommen habe ... konnte ich nichts mehr zahlen ... das hat die bei der Versicherung aber nicht interessiert) ... kann ich jez wieder eine neue Versicherung abschliessen ... damit ich mein Auto nicht abmelden muss ... da ich es auch nich wusste bin ich die ganze zeit damit auch noch gefahren !!!

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also an deiner Stelle würde ich das Auto nicht mehr anrühren ohne Versicherung!

Kümmer dich schleunigst um ne Neue.....leih dir doch das geld.....bzw lass es splitten auf 12 Monate, Haftpflicht, egal......

aber dir hätte doch klar sein müssen (da kommen ja Schreiben) dass du irgendwann gekündigt wirst wenn du nicht bezahlst??? ich würde deine Vers. nochmal anrufen, und fragen ob sie dich wieder aufnehmen, wen du sofort bezahlst (leih dir das Geld oder so), ob das geht weiß ich allerdings nicht!

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Hallo,

du bringst am Besten gestern das Geld was du der Versicherung schuldest persönlich (es sei denn du hast keine Versicherung vor Ort) vorbei und läßt dir eine die Versicherungsnummer geben ( früher Doppelkarte) Damit fährst du dann sofort zum Straßenverkehrsamt und bist wieder versichert und alles ist im Reinen.
Setze dich schleunigst mit der Versicherung zusammen und kläre das
oder melde dein Fahrzeug halt ab.

Warum du unbedingt das Fahrzeug bei einer anderen Versicherung versichern willst, der Sinn erschließt sich mir nicht. Kläre das erst mal bei der aktuellen Stelle. Wenn du nicht zahlen kannst, nützt dir auch eine neue Versicherung nichts.

Denn wenn man Leistungen oder eine Ware bestellt/fordert und man vorab schon weiß, das man diese Forderung nicht begleichen kann, nennt man dies Betrug. Schließlich erfragt die neue Versicherung nicht nur den schadenfreiheitsrabatt - schätze deine Zahlungsunwilligkeit wird auch nicht gerade ein Geheimnis unter den Versicherungen bleiben.

LG
Tina

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Hallo,

habe das andere jetzt mal alles gelesen und erzähle Dir mal meine Geschichte ok?

Im letzten November hatte ich einen derben Autounfall.
Die Tusse hat sich aufgeregt und war noch so dämlich und hat direkt die Polizei gerufen. Sie war klar schuld.
Weißt Du was war? Es gab KEINEN Versicherungsschutz und ich bin auf allen Kosten sitzen geblieben --> 3.600 Euro nur Schaden - von mir mal ganz abgesehen.
Es gab Gerichtsverhandlungen und letztendlich sitze ich nach wie vor auf dem Trockenen denn die Dame hat kein Geld - wohl wie Du.

So ... jetzt überlege was Du tust ok?

Lucky00

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hallo,

ich arbeite bei einer Versicherung.

Da du dich nicht umgemeldet hast bei der Versicherung, konnten dir die Mahnungen nicht zu gestellt werden. Dennoch verlierst du 4 Wochen nach der 1. mahnung den Versicherungsschutz und mit der 2. Mahnung im Anschluss geht eine Meldung an die Zulassung, die dich dann wie von dir beschrieben anschreibt.
Wie sollst du nun vorgehen: Du rufst morgen bei deiner Versicherung an und erfrgats den offenen Beitrag. Diesen überweist du umgehend und schicktst einen beglaubigten Nachweis per Mail oder Fax an den Versicherer oder bringst ihn direkt zu dem vertreter. Sofern dein Wagen noch nicht zwangsstillgelegt ist, wird deine versicherung an die ZulST eine EVB-Nummer übermitteln. Diese Übermittlung erfolgt nachts, sodass die Zulst am Folgetag dann den Nachweis hat, dass das Fzg wieder versichert ist. Ist das Fzg bereits stillgelegt, dann muss dir die Versicherung nach Zahlung den EVB-Code persönlich aushändigen damit du mit diesem das Fzg auf der Zulst wieder zulassen kannst.

Was die Versicherung bei einem anderen unternhmen betrifft. Zwar kannst du dich woanders versichern (es besteht Kontrahierungszwang in Höhe der Mindestversicherungssummen, aber nur für die Haftpflicht), allerdings versichert dich niemand für den bereits vergangenen Zeitraum, der von dir nicht bezahlt wurde. Somit bist du in diesem Zeitraum ohne Versicherungsschutz gefahren, was ganz erhebliche Strafen nach sich ziehen kann. Die erste Variante ist somit vorzuziehen.

Und was den Satz: "Das hat DIE nicht interessiert" betrifft: Ich wundere mich, dass viele nicht zu wissen scheinen, dass das kein böser Wille der Versicherung ist, weil sie DICH nicht leiden können, sondern es einfach gesetzliche Fristen gibt, wonach Nichtzahler gemeldet werden. Denn wer wird für einen Körperschaden einer anderen Person im Falle eines Unfalls zahlen? Es geht also nicht darum, dich zu bestrafen, sondern andere Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall vor einem von dir verursachten Schaden zu schützen. Und das ist GESETZLICH geregelt.

vg, m.

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Ja das stimmt und ich bin froh dass Du das so sachlich und neutral geschrieben hast.

Mich wundert es immer noch, dass es überhaupt so lange dauert bis die Fzg´e zwangs-stillgelegt werden.

Mich hat wie obendrüber beschrieben eine Dame mit unversichertem Fzg voll erwischt... da war ein Schock als wir erfahren haben dass keine Versicherung im Hintergrund vorhanden ist.

Ich war 4 Wochen krank geschrieben mit allem drum und dran.... ok den Blechschaden lassen wir mal außen vor. Alles ganz üble Sache!

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Man verliert vier Wochen nach Mahnung den Versicherungschutz?

Seit wann funktioniert das ohne Kündigung?

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