Wir haben seit 6 Jahren ein Nebengewerbe und setzen 25% unseres Eigenheimes betrieblich ab (Abschreibung), da sich bei uns im fast gesamten Keller das Lager und Büro befindet. Nun geht seit gut 2 Jahren absolut nichts mehr, wir möchten das Gewerbe aufgeben, weil auch schon das Finanzamt Schwierigkeiten macht, weil wir keine Erlöse mehr haben und seit Jahren Verluste machen. Wie ist das jetzt, wenn ich das Gewerbe abmelde ?? Muß ich die komplette Afa als Gewinn einbuchen ? Oder nur den Restbuchwert ?
Also, wenn z. B. 100000 Euro auf 10 Jahre abgeschrieben werden und ich melde das Gewerbe nach 6 Jahren ab, muß ich dann 40000 Euro als Gewinn eintragen oder wieder die kompletten 100000 ?? (War jetzt nur ein Beispiel, weil es so besser zu rechnen geht...)
Danke im Voraus
Marianne
Steuerexperten: Wie AfA berechnen bei vorzeitiger Betriebsaufgabe ???
Hallo,
ohne jetzt sich 100-ig auszukennen (bin zwar Bilanzbuchhalterin, aber kein Steuerexperte für Kleingewerbe), dürftest du nur 40.000 (also Rest) absetzen. Die 60.000 hast du ja schon geltend gemacht. Und warum eigentlich Gewinn? Ist Abschreibung ein Gewinn?
Gruß
Na, ich weiß nicht, auf alle Fälle muss ich es doch quasi als Einnahme dazubuchen oder ?
Du musst die Afa zeitanteilig bis zu dem Monat buchen in dem du das Gewerbe abmeldest. Der Rest wird nicht mehr abgeschrieben, ist ja dann nicht mehr betrieblich, sondern deine Privatsache.
Vg Rindviehchen
Ich habe so ein ähnlichen Fall zu klären. Soweit ich weiß muß man den Wert des Gegenstandes zum Zeitpunkt der Entnahme (somit die Aufgabe des Gewerbes) bestimmen und diesen als Gewinn mit versteuern. Bin aber leider auch noch nicht fertig damit.
LG
Bunny
Da euer Keller durch die betriebliche Nutzung ein selbständiges Gebäudeteil war, welches losgelöst vom Rest des Hauses "existierte" müsst ihr den Übergang des Kellers zurück ins Privatvermögen als Entnahme buchen. Bewertet wird die Entnahme grds. mit dem Teilwert. In eurem Fall würde ich aber zum Buchwert entnehmen, das heißt zu dem Wert, der nach den bisher vorgenommenen Abschreibungen noch verbleibt. Diese Summe ist zugleich Betriebsausgabe, da das Anlagevermögen aus eurem Betrieb verschwindet. Sozusagen ist das ganze dann eine Nullnummer.
Nur so am Rande, habt ihr keinen Steuerberater oder zumindest einen Steuerbevollmächtigten?
Hoffe ich konnte dir helfen, ansonsten einfach nochmal nachfragen.
nein, haben wir leider nicht...ich hab Steuerfachangestellte gelernt, war aber nach der Lehre nur in der Buchhaltung, habe nie nen Abschluß selbst gemacht bzw. was mit Abschreibung zu tun gehabt. Ich hab nun das jährliche immer selbst hingekriegt, weil ja nie was besonderes war. Aber nun hakts halt aus...Bin auch schon seit 10 Jahren nicht mehr in diesem Beruf tätig. Steuerberater können wir uns momentan unmöglich leisten, da mein Mann seit Mai arbeitsunfähig ist, wir noch das Haus abzuzahlen haben und irgendwie ständig alles auf einmal kommt. Wir kommen kaum über die Runden. Wenn Du mir noch etwas genauer erläutern könntest, wie man das ganze bucht (SKR04), dann wäre das wirklich super prima
LG
Marianne
Im Prinzip buchst du nur den Restbuchwert als Entnahme also z.B. Konto "betrieblich genutzter Gebäudeteil" an Privatentnahme. Falls du bisher deinen Gewinn nach § 4 (3) EStG ermittelt hast, kann ich dir leider nicht so ganz mit den Buchungen helfen, da bei Betriebsaufgabe fiktiv zur Gewinnermittlung nach § 4 (1) EStG übergegangen wird...und in der Hinsicht hab ich einfach noch zu wenig mit Buchungen zu tun gehabt.
Hoffe ich konnte dir noch ein bisschen helfen!