Krankengespräch - inwieweit auskunftspflichtig?

Hallo zusammen,

wenn ein Arbeitnehmer mehrere Wochen hintereinander ausfällt und der Arbeitgeber diesbezüglich ein Krankengespräch nach Rückkehr des Arbeitnehmers führen möchte - wie sieht ein solches Gespräch in der Regel aus? Welche Auskünfte muss der Arbeitnehmer geben?

Vielen Dank vorab für jede Info und Gruß
Julia

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Hallo

Den Ag geht es im Prinzip nichts an, warum man krank ist.

Bianca

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Hallöchen,

der Arbeitsgeber wird wissen wollen ob die Krankheit betriebsbedingt ist oder nicht.

LG Ina

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Hallo.

Bei uns ist so ein Gespräch immer nach 30 Tagen Krankheit. Wird auch in den Personalakten festgehalten. Es wird auch in den Akten vermerkt, wenn man das Gespräch nicht wünscht.

Aber es geht nur darum, ob man betriebsbedingt krank war oder nicht. Und wenn, was man verbessern könnte, um nicht mehr so oft krank zu sein.

Lg Hermina

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Hallo,

der Arbeitnehmer muß überhapt keine Auskunft über seine Krankheit geben. Das einzige, was der Arbeitgeber kann, ist sich bei dem med. Dienst melden um prüfen zu lassen, ob der Arbeitnehmer wirklich krank ist oder "blau" macht.
Wenn der med. Dienst dann den Arbeitnehmer auffordert, ist dieser verpflichtet dem Termin nachzukommen. Wobei der med. Dienst nicht mit erhobenen Zeigefinder daherkommt sondern sich als "Vermittler" zwischen AN und AG darstellt. Der med. Dienst kann Niemanden zwingen, wieder zur Arbeit zu gehen, kann allerdings evtl. Kuren oder REhamaßnahmen vorschlagen und beantragen über die krankenkasse.

LG

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soweit ich weiß, muss man nur angeben, wie lange der Heilungsprozeß vermutlich braucht.

Angaben zur Krankheit (Diagnose) oder bisherige oder geplante Heil- und/oder OP-Maßnahmen muss man nicht machen.

Gruß

Manavgat