Frage zur Steuererklärung. Essensgeld im Kiga absetzen, Haftpflicht

Hallo. sitze grad an meiner Steuererklärung. Hab alles zusammen und 2 Fragen.

wie macht man das mit dem Essensgeld im Kiga? Ich bezahle pro Essen 2,30€ ca. (es gibt darüber nix schriftl.) abgerechnet wird bar im Kiga.

1.was gebe ich da in der Steuererklärung an? nen Pauschalbetrag? Pauschal sind es zw. 35-40€ im Monat

2. Ode rbrauche ich etwas schriftl. vom Kiga? (ist ein städt/ AWO)

3. dass ich meine Autohaftpfl absetzen kann weiß ich, auch die normale Haftpflicht?

Kiga Betreuungskosten sind klar /TM_Kosten auch. Kilometer auch. hab ich noch was vergessen?

#danke

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Hallo,

also das Essensgeld kannst du meines wissens nicht absetzen. Nur die Betreungskosten.
Du kannst weiterhin die private Haftpflicht, Unfallversicherung, BU, Risiko-LV und Rentenversicherungen einschließlich Riester und Berufsrechtschutz absetzen. Macht aber nur sind, wenn du mehr Ausgaben als die Werbungskostenoauschale hast.
Wenn ihr ein Haus habt, dann könnt ihr Reparaturen/Insatndhaltungen ansetzen.

vg, m.

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ich hab nix dergleichen. bin allein erziehend. Laut meiner schwester (Anwältin für Steuerrecht aber grad nicht erreichbar ;-) ) Kann man das Essensgeld absetzen. Bei Ihnen machen sie das durch einen Bescheid den sie von der Stadt bekommen. sowas habe ich aber nicht....

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Du kannst das Essensgeld NICHT absetzen. Ganz sicher nicht!

Gruß
GR

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Einzeln deklariertes Essensgeld geht nicht abzusetzen.
Bei uns ist es eine Einkommensabhängige Beteiligung die zum Kitabeitrag dazugehört, da ging es.

Ja, Haftpflicht geht abzusetzen.

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ähm? bin verwirrt? Meine schwester macht das doch ach. Aber nen Pauschalbetrag kann man dann schon absetzen? (und meine schwester sollte das wissen;#kratz??? aber wie erwähnt die erreich ich in der woche nicht)

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Nein, man kann keinen Pauschalbetrag absetzen und bei der Kinderbetreuung sowieso nur unbar gezahlte Dinge mit Zahlungsnachweis!

Somit also ein doppelter Grund warum es nicht geht!

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Hallo!

Zu 1.:
Essensgeld ist grundsätzlich nicht absetzbar. Gehört zu den Kosten der Lebensführung.

zu 2.:
Eine Bescheinigung des Kiga über die Höhe der Beiträge ist schön aber kein muss. Wichtig ist der Vertrag und Kontoauszüge.

zu 3.:
Du kannst die Haftpflichtversicherung als Sonderausgaben absetzen. (i.d.R. ist der max. Ansatz der Versicherungsbeiträge bereits durch die Sozialabgaben erreicht. Somit ist ein Ansatz von sonstigen Versicherungen oft nichtt nötig)

Du kannst 1/3 der Rechtschutzversicherung als Werbungskosten absezten.

Lg

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Wir haben das Essensgeld als Pauschale in den KiTa-Gebühren mit drin...
so können wir alles bei d.Steuererklärung angeben,aber
wir müssen hier in HH eine Bestätigung der Kosten von d.KiTa haben (Kontoauszüge bzw. KiTa-Gutschein reichen nicht aus) ...

LG Kerstin